937/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unverzügliche Anhebung der Pauschalvergütung für die Verfahrenshilfe

Wenn eine (Verfahrens-)Partei die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes für sich und ihre Familie bezahlen kann, wird auf Antrag vom zuständigen Gericht Verfahrenshilfe bewilligt, sofern die Prozessführung nicht mutwillig oder aussichtslos ist. Der konkrete Rechtsanwalt bzw. die konkrete Rechtsanwältin wird der Partei sodann von der Rechtsanwaltskammer zur unentgeltlichen Rechtsvertretung zur Verfügung gestellt, wobei innerhalb der Kammer ein Rotationsprinzip zur Anwendung kommt.

Im Jahr 2019 erfolgten österreichweit 20.556 Bestellungen von Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern (14.420 in Strafsachen / 5.548 in Zivilsachen / 164 vor dem VfGH / 424 vor dem VwGH). Der Wert der in der Verfahrenshilfe erbrachten Leistungen lag im Jahr 2019 bei über 39 Mio. EUR (Quelle: https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/kammer-in-zahlen/verfahrenshilfe/).

Der Wert der dabei erbrachten anwaltlichen Leistungen beträgt mittlerweile ca. 40 Mio. EUR pro Jahr. Dafür erhält die Rechtsanwaltschaft gem. § 16 bzw. 47 RAO eine pauschale Abgeltung vom Bund in seit 14 Jahren unveränderter Höhe von jährlich 18 Mio. EUR, die in das vom Staat unabhängige und gänzlich ohne staatliche Zuschüsse auskommende Pensionssystem der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fließt.

Das Gesetz sieht bestimmte Kriterien vor, bei deren Eintreten eine verpflichtende Anpassung dieser pauschalen Abgeltung vorzunehmen ist. Demnach hätte eine Anpassung bereits im Jahr 2012 erfolgen müssen.

Passiert ist allerdings nichts. Trotz diverser Anträge, Versprechen und der zuletzt im Wahrnehmungsbericht des ehemaligen Vizekanzlers Clemens Jabloner dargestellten Notwendigkeit.

Aufgrund der längst überfälligen Anpassung sowie der politischen Untätigkeit brachte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag nun eine Klage auf Anpassung der Pauschalvergütung für die unentgeltliche Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Justizministerin wird aufgefordert, unverzüglich durch Verordnung gemäß § 47 RAO die Höhe der Pauschalvergütung entsprechend neu festzusetzen, welche die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die aktuelle Anzahl der jährlichen Bestellungen und den Umfang der Leistungen angemessen widerspiegelt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.