944/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Keine Weitergabe von Fluggastdaten an Drittstaaten

 

Im April 2016 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verabschiedet. Diese Richtlinie wurde in Österreich im Sommer 2018 mit dem PNR-Gesetz umgesetzt. Seit März 2019 verarbeitet die österreichische Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit, kurz PIU) die sogenannten PNR-Daten. Luftfahrtunternehmen müssen vor jedem internationalen Flug automatisch "Passenger Name Records" (PNR) an die jeweils zuständige Fluggastdatenzentralstelle übermitteln. Dazu werden umfangreiche Datensätze von Flugpassagier_innen erfasst, die u.a. Name, Geburtsdatum, Adresse, sowie Reiseverlauf, Buchungs- und Zahlungsinformationen und Angaben zu Mitreisenden und Gepäck enthalten. Die Daten werden fünf Jahre lang gespeichert (Depersonalisierung nach sechs Monaten).

Die österreichische Fluggastdatenzentralstelle hat 2019 - obwohl diese zu dieser Zeit noch nicht im Vollbetrieb arbeitete - von den Fluggesellschaften bereits mehr als 36 Mio. Passagierdaten übermittelt bekommen und verarbeitet. Mehr als 400.000 Flüge wurden registriert. Anfang 2020 waren in der PIU-Datenbank rund 17 Mio. Personendatensätze in depersonalisierter Form gespeichert.

Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission den Fahrplan “The external dimension of the EU policy on Passenger Name Records” veröffentlicht (https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/1d55f7a7-cdb1-11ea-adf7-01aa75ed71a1/language-de). Darin schlägt sie vor, die Weitergabe von PNR-Daten aus der Europäischen Union an Drittstaaten auszuweiten und einfacher und effizienter zu gestalten. 

Die PNR-Richtlinie sieht vor, dass umfangreiche Datensätze von Flugreisenden verdachtsunabhängig jahrelang gespeichert werden müssen. Es handelt sich dabei also um eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, durch die alle Passagierinnen und Passagiere unter Generalverdacht gestellt werden. Eine Weitergabe dieser PNR-Daten aus der EU an Drittstaaten würde ein erhebliches zusätzliches Risiko für die Privatsphäre jedes Einzelnen und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit sich bringen. Die Pläne der Europäischen Kommission zum globalen PNR-Daten-Transfer sind daher abzulehnen, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und eine Gefahr für die Datensicherheit bedeuten. Erst am 6. Oktober 2020 stellte der EuGH erneut fest, dass eine pauschale Vorratsdatenspeicherung in Form der flächendeckenden Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten nicht zulässig ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich im Rat der Europäischen Union und generell auf Unionsebene gegen die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR) aus der EU an Drittstaaten einzusetzen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.