Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2020, wird wie folgt geändert:

1. Im § 12 Abs. 2a wird der Ausdruck „September“ durch den Ausdruck „Dezember“ ersetzt.

2. Im § 82 Abs. 5 wird die Wortfolge „höchstens 30. September 2020“ durch die Wortfolge „längstens 31. März 2021“ ersetzt.

4. Dem § 79 wird folgender Abs. 170 angefügt:

„(170) § 12 Abs. 2a und § 82 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. xxx/2020 treten mit 1. Oktober 2020 in Kraft.“