961/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Mobilisierung von Spenden für Bildung
Das Ermöglichen einer guten Bildung für alle ist eine der großen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft. Es sollten daher alle Maßnahmen getroffen werden, um diese Herausforderung zu bewältigen. Die ausreichende Finanzierung von Bildungsmaßnahmen stellt einen bedeutenden Teil dieser Bewältigung dar. Hier gibt es im privaten Bereich noch Mobilisierungspotenzial: In Österreich sind Spenden für Bildung nur in eingeschränktem Ausmaß absetzbar. So sind Spenden nur für wissenschaftliche Forschungsaufgaben und Erwachsenenbildung, nicht aber etwa für frühkindliche, schulische oder außerschulische Bildungsinitiativen absetzbar. Gemäß einer Studie (http://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2019/05/EcoAustria-Studie-Fiskalische-Effekte-von-Ma%C3%9Fnahmen-zur-F%C3%B6rderung-von-Gemeinn%C3%BCtzigkeit.pdf) hätte die Absetzbarkeit von Spenden für alle Bildungsmaßnahmen nur einen überschaubaren Steuerausfall von 10-15 Millionen Euro zur Folge. Dem stehen 35 Millionen Euro gegenüber, die gemäß der Studie zusätzlich von Privaten in Bildung investiert werden würden. Bedenkt man die erhöhten Steuereinnahmen, die gesteigerte Bildung nachweislich langfristig mit sich bringt, ist der kurzfristige Steuerausfall vernachlässigbar: Eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den unterschiedlichen Bildungsschichten von niedrigerer zu mittlerer bzw. von mittlerer zu hoher Qualifikation um jeweils 1 Prozentpunkt verbessert den Primärsaldo der öffentlichen Haushalte langfristig jeweils um etwa 150 Millionen Euro.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Spendenabsetzbarkeit auf Spenden für alle bildungsfördernden Maßnahmen ausweitet."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.