963/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts einer gemeinsamen Internen Revision der Bundesmuseen

 

In seinem im Oktober des Vorjahres vorgelegten Bericht (Reihe BUND 2019/40) über die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) beschäftigte sich der Rechnungshof auch mit der internen Revision und kam unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

„Die Interne Revision der ÖNB wurde grundsätzlich durch eigene Bedienstete der Rechtsabteilung durchgeführt. Mit diesem Modell unterschied sich die ÖNB von den anderen wissenschaftlichen Anstalten, die dem Bundesmuseen–Gesetz 2002 unterlagen. Diese hatten Externe mit den Revisionsangelegenheiten beauftragt.“

 

Dem gegenständlichen RH-Bericht ist weiters zu entnehmen, dass „die ÖNB auch durch die Interne Revision des Bundeskanzleramts überprüft wurde, die im Jahr 2017 einen Bericht über eine Querschnittsanalyse der Revisionsangelegenheiten und Compliance–Themen im Bereich der Bundesmuseen und der ÖNB vorlegte.

Die Interne Revision des Bundeskanzleramts verglich darin die durchschnittlichen kalkulatorischen Kosten für die aufgewendeten Revisionsaufgaben, die von den Bundesmuseen und der ÖNB gemeldet wurden.

Dieser Vergleich ergab, dass die Kosten der Internen Revision der ÖNB –als einzige Organisation, die grundsätzlich eigene Bedienstete für die Aufgaben der Internen Revision heranzog– am niedrigsten waren: sie lagen rd. 40 % unter dem Durchschnitt aller Bundesmuseen und rd. 70 % unter jenem Bundesmuseum, das die höchsten Kosten aufwendete. Diesen Kosten wurden im Bericht der Internen Revision des Bundeskanzleramts jedoch kein Nutzen und keine Qualitätsaspekte gegenüber-gestellt.“

 

Bereits in der Vergangenheit hatte der RH dem Bundeskanzleramt mehrfach die Einrichtung einer gemeinsamen Internen Revision der Bundesmuseen empfohlen. In eine ähnliche Richtung ging die Interne Revision des Bundeskanzleramtes, wie dem Bericht zu entnehmen ist:

„Auch die Interne Revision des Bundeskanzleramts hielt in ihrem Bericht über die Querschnitts­analyse der Revisionsangelegenheiten fest, dass eine gemeinsame Interne Revision – nur für die Bundesmuseen oder auch gemeinsam für Bundestheater und Bundesmuseen – eine Möglichkeit darstelle.

Sie empfahl dem Bundeskanzleramt, bei einer Entscheidung hierüber „das Ergebnis einer sorgfältigen wie auch realistischen Kosten–Nutzen–Analyse“ und „etwa Auswirkungen aus Strategie–, Synergie– und Spezialisierungsvorteilen versus kalkulatorische Kosten“ zu berücksichtigen.

Das Bundeskanzleramt sprach sich zur Zeit der Gebarungsüberprüfung gegen das Projekt einer gemeinsamen Internen Revision aus, ohne jedoch eine solche Kosten–Nutzen–Analyse durchgeführt zu haben.“

 

Das Faktum, dass einen umfassende Kosten–Nutzen–Analyse nicht stattfand, obwohl dies auch von der Internen Revision des Bundeskanzleramtes vorgeschlagen wurde, wurde vom Rechnungshof kritisiert, denn es könne, so der Rechnungshof, „nur auf Basis dessen die Frage beantwortet werden, ob die Durchführung eines solchen Vorhabens sinnvoll wäre.“

Auch die Frage, ob eine externe oder interne Ansiedelung zweckmäßiger wäre, sah der RH derzeit als offen an; er verwies diesbezüglich auf die kostengünstigere Variante der Internen Revision durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der ÖNB.

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kosten–Nutzen–Analyse als Grundlage für die Entscheidung über eine gemeinsame interne Revision der Bundesmuseen durchzuführen.

Mittels dieser Kosten–Nutzen–Analyse wäre auch zu klären, ob eine gemeinsame Interne Revision aller Bundesmuseen durch eigene Bedienstete – etwa in einer eigenen, gemeinsam errichteten Organisation – oder durch Externe sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger wäre.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.