981/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wahlfreiheit für Unternehmer herstellen - obligatorische elektronische Zustellung beenden

 

Gemäß § 1b (E-Government-Gesetz – E-GovG) haben Unternehmen – außer es ist unzumutbar - an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Die Teilnahme an der elektronischen Zustellung ist nur dann unzumutbar, wenn das Unternehmen nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über keinen Internet-Anschluss verfügt. Unternehmen können der Teilnahme an der elektronischen Zustellung widersprechen. Dieser Widerspruch verlor aber mit 1. Jänner 2020 seine Wirksamkeit, ausgenommen für Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist dazu folgendes zu lesen:

 

„Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E‑Government-Gesetz in Kraft. Das bedeutet: Alle Bundesbehörden müssen elektronische Zustellungen ermöglichen.

Im Gegenzug sind auch Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung gemäß § 1b E‑Government-Gesetz verpflichtet.“

 

Somit ist es seit 1. Jänner dieses Jahres nahezu ausgeschlossen, nicht verpflichtet zu sein, die elektronische Zustellung zu akzeptieren. Diese Maßnahme stellt eine massive Einschränkung vieler Unternehmer dar, die aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten weiterhin die Wahlfreit haben sollten, selbst zu entscheiden, ob sie Postsendungen, Dokumente, Vorschreibungen von Behörden etc. elektronisch oder am Postweg erhalten. Diese Wahlfreiheit sollte unabhängig davon gegeben sein, ob ein Unternehmer über die erforderlichen technischen Voraussetzungen bzw. einen Internet-Anschluss verfügt.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass künftig die Wahlfreiheit für alle Unternehmer betreffend die elektronische Zustellung gemäß E-Government-Gesetz hergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.