983/A XXVII. GP
Eingebracht am 15.10.2020
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Antrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des KMU-Förderungsgesetzes
Das KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „die jeweils zuständige Bundesministerin“ durch die Wortfolge „die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ ersetzt.
2. Nach § 10 Abs. 13 wird folgender Abs. 14 angefügt:
„(14) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.
Begründung
Allgemeiner Teil
Klarstellung durch ausdrückliche Nennung der zuständigen Bundesministerinnen.