987/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 05.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
betreffend Evaluierung bestehender Eignungszonen gemäß §212 MinroG
Die Gemeinde Gerasdorf bei Wien zählt rund 14.500 Einwohner auf einer Fläche von ca. 35 km2. Derzeit wird dieser gesamte Lebensraum siedlungs-, betriebs-, land- und jagdwirtschaftlich, aber auch als beliebtes Naherholungsgebiet genutzt.
Rund 200 ha der
gegenwärtig landwirtschaftlich genutzter Fläche zwischen den im
Gemeindegebiet liegenden Kastralgemeinden Gerasdorf, Kapellerfeld und
Föhrenhain sind im „Regionalen Raumordnungsprogramm Wien Umland
Nord" des Landes Niederösterreich aufgrund des
Mineralrohstoffgesetzes als zur Gewinnung von Sand und Kies geeignet
ausgewiesen.
Diese Festlegung stammt jedoch noch aus den 1960er Jahren und ist gem. § 212
MinroG seit 1. Jänner 1999 nicht mehr durch das Raumordnungsprogramm des
Landes veränderbar. Heute liegt die Zone jedoch im örtlichen
Naherholungsgebiet und im EU-geförderten Projekt Regionalpark 3 Anger,
welcher Bestandteil des Grünen Rings um Wien ist.
Es wurde nunmehr aufgrund der genannten Rechtsgrundlage von einem Projektwerber um Genehmigung der Kiesgewinnung auf ca. 100.000 m2 angesucht. Weitere Interessenten versuchen zudem große Ackerflächen in Gerasdorf aufzukaufen und auch um einen Stromanschluss mit sehr großer Kapazität wurde bereits angesucht. Die entsprechenden Genehmigungsverfahren laufen derzeit bereits.
Eine Kiesgewinnung in diesem Ausmaß würde jedoch die Lebensqualität der Gerasdorferinnen und Gerasdorfer durch Verlust riesiger Naherholungsgebiete rund um den Marchfeldkanal sowie durch Lärm- und (Fein-)staubbelastung aufgrund des Abbaus und Schwerverkehrs stark vermindern und zudem die Landwirtschaft durch den Verlust weitläufiger Ackerflächen zurückdrängen.
Ein einstimmiger Beschluss[1] des Gemeinderates von Gerasdorf vom 12.05.2020 betont, dass die aus den 1960er Jahren stammende Festlegung von zur Sand- und Kiesgewinnung geeigneter Flächen nicht mit dem heutigen Verständnis von Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit vereinbar ist und fordert die Aufhebung der Eignungszone.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert die bestehenden Eignungszonen gem. § 212 MinroG, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkung auf bestehende und zukünftige Wohngebiete und Naturräume, zu evaluieren und dem Nationalrat eine darauf basierende Neubewertung in Form einer Regierungsvorlage vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.