995/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Helmut Brandstätter,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verlängerung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen

 

Im Jahr 2015 wurde durch das Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) die Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen ermöglicht.  

Im Detail sieht das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 vor. Insbesondere wurden „Zuwendungen zur Vermögensausstattung“ in § 4b für gemeinnützige Stiftungen sowie im § 18 Abs. 1 Z 8 für Sonderausgaben eingeführt. Durch diese Änderungen kann ein Höchstbetrag von bis zu 500.000 Euro und bis 10% des Gewinnes steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wurde diese Begünstigung mit einer Sunset-Klausel versehen und läuft somit am 31.12.2020 aus.

Die zeitliche Befristung wurde im Jahr 2015 als Möglichkeit gesehen, das Gemeinnützigkeitsgesetz zu evaluieren und weiter zu verbessern. Laut Informationen des Verbands für gemeinnütziges Stiften wurden seit 2015 rund 120 gemeinnützige Stiftungen und Fonds neu gegründet, eine Steigerung um rund 23% und ein beträchtlicher Erfolg. 

Eine Evaluierung des Gesetzes wie ursprünglich angedacht hat bis heute nicht stattgefunden. Unabhängig von einer möglichen Gesetzesevaluierung wäre das Auslaufen der Spendenbegünstigung für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen ein verheerendes Signal an die österreichischen Stifter_innen und Stiftungen. Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer, hat zuletzt in einem Artikel in der Wiener Zeitung darauf hingewiesen, dass wir es uns angesichts der Corona-Krise und ihrer gesellschaftlichen Folgen nicht leisten können, "die monetären und innovativen Potenziale gemeinnütziger Stiftungen durch Privatpersonen und Unternehmen nicht zu nutzen". (shhttps://www.wienerzeitung.at/meinung/gastkommentare/2076662-Gemeinnuetzige-Stiftungen-Weiter-mehr-bewegen.html)  

Aufbauend auf den Erfolg des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 bedarf es daher einer umgehenden, ersatzlosen Streichung der Sunset-Klausel. Darüber hinaus sollen die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen an die unserer Nachbarstaaten Deutschland und der Schweiz herangeführt werden, um das volle Potenzial von Stiftungen auch in Österreich zu entfalten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der die Befristung (31.12.2020) der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen ersatzlos aufgehoben wird. In einem weiteren Schritt soll das Gemeinnützigkeitsgesetz evaluiert und die Grenzen der Spendenbegünstigungen für Stiftungen angehoben werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.