996/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Standortkonzept für Hochschulen
Am 27. August 2020 wurde überraschend bekanntgegeben, dass in Linz eine neue Technische Universität mit dem Schwerpunkt Digitalisierung gegründet werden soll. Auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde, wer in den Diskussionsprozess involviert war und anhand welcher Kriterien der Standort dieser Universität gewählt wurde, wurde weder von Bundeskanzler Kurz, noch von Wissenschaftsminister Faßmann im Zuge der Pressekonferenz hinreichend erläutert. Verwunderlich ist auch, dass offenbar weder die Universitätenkonferenz, noch der Zusammenschluss der Technischen Universitäten (TU Austria) in diese Entscheidung involviert waren.
Eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (3329/J) hatte daher zum Ziel, die Entscheidungsgrundlage für die Schaffung dieser TU Linz, die Kriterien für die Standortwahl Linz bzw. Oberösterreich, darunter die Zahlen zu verfügbaren und unbesetzten Informatikstudienplätzen, und die Einbeziehung relevanter Stakeholder zu eruieren. Leider blieben diese Fragen weitestgehend unbeantwortet. Einzig, dass es sich bei diesem "politischen Projekt" tatsächlich um eine "Neuerrichtung" handeln wird, wurde bestätigt.
Dass in der österreichischen Hochschullandschaft ein Fokus auf Innovation, Technologie und Digitalisierung gelegt werden muss, steht außer Frage. Unbestritten ist auch der in Österreich herrschende IT-Fachkräftemangel. Es bleibt jedoch hinterfragenswert, wie die Konzeption eines solchen Großprojektes vonstatten ging und inwiefern die Verantwortlichen das Hochschulsystem in seiner Gesamtheit betrachtet haben. Ein Standortkonzept, wie das bestehende Studienangebot an Universitäten, Fachhochschulen und Privathochschulen bzw. -universitäten möglichst sinnvoll erweitert oder verteilt sowie Synergien geschaffen und Lücken gefüllt werden könnten, wäre bereits seit Jahren notwendig. Zusätzlich müssen die Studienbedingungen generell - und in Anbetracht des Fachkräftemangels insbesondere in Fächern mit Digitalisierungsschwerpunkt - dringend verbessert werden, darunter das Betreuungsverhältnis und eine Verringerung der Drop-Out-Quoten. Ob die Studienplatzfinanzierung allein dafür ausreichen wird, wird sich erst zeigen.
Dass auch Bundesminister Faßmann sich der Notwendigkeit eines solchen Konzepts grundsätzlich bewusst wäre, zeigt die oben genannte Anfragebeantwortung: "Enge strategische Kooperationen sowie die Vermeidung von Duplizitäten als politische Gestaltungsmaximen" seien bereits festgelegt worden. "Um im Rahmen der Initiative zur Neuerrichtung sowohl die bestehenden nationalen Stärken ausbauen zu können als auch eine nationale, systemische Wirkung zu erreichen", bedürfe es "parallel zum Errichtungsprojekt einer neuen Vernetzungsinitiative in Bezug auf die vorhandenen Expertisen und eine systemische Kooperation". Die Aufbereitung "entsprechender Entscheidungsgrundlagen für organisatorische und strukturelle Weiterentwicklungen" sei Teil des Gründungsprojekts.
Es ist jedoch hinterfragenswert, ob eine Neuerrichtung einer Universität der Erstellung eines solchen Konzepts bzw. einer "Vernetzungsinitiative" nicht eher folgen, statt vorangehen sollte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, ein bundesweites Standortkonzept für Hochschulen vorzulegen, aus dem klar hervorgeht, welche Schwerpunkte wo gelegt werden sollen und wie Studienangebot und -bedarf ideal zwischen den Universitäten, Fachhochschulen und Privathochschulen bzw. -universitäten verteilt und ausgebaut werden können."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.