I. Zur Parlamentarischen Anfrage 1432/J vom 06.04.2020 (XXVII. GP)
a) Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2020, wegen widerrechtlichen Betretens des Kundenbereichs von Betriebsstätten im Sinne des § 1 COVID-19 Maßnahmengesetz in Verbindung mit der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 162/2020
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Nr.[1] |
Frage |
Anzahl |
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1. |
Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grund der oben angeführten Verordnung durchgeführt? |
18 |
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2. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grundlage von Verordnungen des Landeshauptmannes gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes durchgeführt? Verordnungen des Landeshauptmannes sind aufgrund § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz nicht möglich |
- |
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3. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grundlage von Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes durchgeführt? Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden sind aufgrund § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz nicht möglich |
- |
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4. |
Wie viele dieser Verfahren nach § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz führten zu Verwaltungsstrafen? |
18 |
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5. |
Wie hoch war die Gesamtsumme der gem. § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen? |
€ 5.840,- |
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6. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 33a VStG vorgegangen? |
0 |
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7. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen? |
0 |
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8. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 47 VStG vorgegangen? |
18 |
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9. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 49a VStG vorgegangen? |
0 |
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10. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 50 VStG vorgegangen? |
0 |
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11. |
In wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben? |
7 |
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12.a. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Aufhebung des Strafbescheids? |
0 |
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12.b. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Abänderung des Strafbescheids? |
0 |
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12.c. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Korrektur der Strafhöhe? |
2 |
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13. |
In wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt? |
2 |
Anfragen in Bezug auf sog. Corona-Partys (Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 162/2020 idF BGBl. II Nr. 166/2020):
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Nr. |
Frage |
Anzahl |
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14.,15. |
Fragen sind nicht seitens des Landes zu beantworten |
- |
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16. |
Sind sog. „Corona-Partys“ aktenkundig und wenn ja, wie viele? |
14 |
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17.-21. |
Fragen sind nicht seitens des Landes bzw. der Bezirksverwaltungsbehörden zu beantworten |
- |
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22. |
Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wegen "Corona-Partys" in privaten, häuslichen Räumlichkeiten wurden seit 1.3.2020 durchgeführt? |
58 |
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23. |
Bei wie vielen dieser „Corona-Party-Verfahren" wurde nach § 50 VStG vorgegangen? |
0 |
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24. |
In wie vielen dieser "Corona-Party-Verfahren" wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben? |
16 |
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25.a. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren in „Corona-Party-Verfahren" führten zu einer Aufhebung des Strafbescheids? |
0 |
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25.b. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren in „Corona-Party-Verfahren" führten zu einer Abänderung des Strafbescheids? |
3 |
|
25.c. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren in „Corona-Party-Verfahren" führten zu einer Korrektur der Strafhöhe? |
2 |
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26. |
In wie vielen dieser .Corona-Party-Verfahren" wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt? |
0 |
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27.,28. |
Fragen sind nicht seitens des Landes zu beantworten |
- |
b) Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2020, gegen Inhaber einer Betriebsstätte im Sinne des § 1 COVID-19 Maßnahmengesetz in Verbindung mit der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 162/2020
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Nr. |
Frage |
Anzahl |
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1. |
Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grund der oben angeführten Verordnung durchgeführt? |
15 |
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2. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grundlage von Verordnungen des Landeshauptmannes gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes durchgeführt? Verordnungen des Landeshauptmannes sind aufgrund § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz nicht möglich |
- |
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3. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grundlage von Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes durchgeführt? Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden sind aufgrund § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz nicht möglich |
- |
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4. |
Wie viele dieser Verfahren nach § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz führten zu Verwaltungsstrafen? |
11 |
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5. |
Wie hoch war die Gesamtsumme der gem. § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen? |
€ 5.900,- |
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6. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 33a VStG vorgegangen |
0 |
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7. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen? |
0 |
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8. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 47 VStG vorgegangen? |
10 |
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9. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 49a VStG vorgegangen? |
0 |
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10. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 50 VStG vorgegangen? |
0 |
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11. |
In wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben? |
2 |
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12.a. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Aufhebung des Strafbescheids? |
1 |
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12.b. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Abänderung des Strafbescheids? |
0 |
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12.c. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Korrektur der Strafhöhe? |
0 |
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13. |
In wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt? |
1 |
c) Verfahren gemäß § 3 Abs. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2020, wegen widerrechtlichem Betreten eines Ortes, dessen Betreten gemäß § 2 COVID-19 Maßnahmengesetz in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 162/2020 idF BGBl. II Nr. 166/2020, verboten ist
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Nr. |
Frage |
Anzahl |
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1. |
Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grund der oben angeführten Verordnung durchgeführt? |
1.678 |
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2. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grundlage von Verordnungen des Landeshauptmannes gemäß § 2 Z 2 iVm § 3 Abs 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes durchgeführt? Dabei handelt es sich um folgende Verordnungen: a) Verordnung des Landeshauptmannes vom 09.04.2020 nach § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, LGBl. Nr. 49/2020 (Verbot des Betretens von Kursen des Kraftfahrlinienverkehrs zur Abwicklung des Schibusverkehrs, und des Betretens von Seilbahnanlagen vom 14.04.2020 bis voraussichtlich 03.05.2020) b) Verordnung des Landeshauptmannes vom 25.03.2020 nach § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, LGBl. Nr. 38/2020 (Verbot des Betretens von Kursen des Kraftfahrlinienverkehrs zur Abwicklung des Schibusverkehrs und des Betretens von Seilbahnanlagen vom 27.03.2020 bis 13.04.2020) c) Verordnung des Landeshauptmannes vom 20.03.2020 nach § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, LGBl. Nr. 35/2020 idF LGBl. Nr. 41/2020, aufgehoben mit LGBl. Nr. 44/2020 (kundgemacht am 06.04.2020) (Verbot des Betretens öffentlicher Orte im gesamten Landesgebiet, Gebot des Verlassens von Staatsangehörige anderer Länder, Verbot der Zu- und Abfahrt aus den Gemeinden im Landesgebiet, Verbot des Verlassens des eigenen Wohnsitzes etc.) d) Verordnung des Landeshauptmannes vom 18.03.2020 nach § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, LGBl. Nr. 33/2020 idF der VO LGBl. Nr. 34/2020, aufgehoben mit LGBl. Nr. 35/2020 mit Ablauf des 20.03.2020 (Verbot des Betretens öffentlicher Orte im gesamten Landesgebiet, Gebot des Verlassens von Staatsangehörigen anderer Länder, Verbot der Zu- und Abfahre aus den Gemeinde im Landesgebiet, Verbot des Verlassens des eigenen Wohnsitzes etc.) |
1.754 |
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3. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 06.04.2020 auf Grundlage von Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 2 Z 3 iVm § 3 Abs 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes durchgeführt? Hinweis: Dabei handelt es sich nur um jene Verordnungen der Bezirksverwaltungs-behörden, die auf Grundlage des COVID-Maßnahmengesetzes erlassen wurden und nicht um solche nach dem Epidemiegesetz. |
202 |
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4. |
Wie viele dieser Verfahren nach § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz führten zu Verwaltungsstrafen? |
1.597 |
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5. |
Wie hoch war die Gesamtsumme der gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen? |
€ 392.466,- |
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6. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 33a VStG vorgegangen |
0 |
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7. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen? |
0 |
|
8. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 47 VStG vorgegangen? |
1.501 |
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9. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 49a VStG vorgegangen? |
0 |
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10. |
Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 50 VStG vorgegangen? |
0 |
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11. |
In wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben? |
380 |
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12.a. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Aufhebung des Strafbescheids? |
13 |
|
12.b. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Abänderung des Strafbescheids? |
0 |
|
12.c. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Korrektur der Strafhöhe? |
102 |
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13. |
In wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt? |
271 |
d) Allgemeine Fragen:
Sind nach Ansicht des Landes durch den Bund zu beantworten (Arg. „zentrale Erfassung“)
II. Zur Parlamentarischen Anfrage 1515/J vom 15.04.2020 (XXVII. GP)
a) Verfahren gemäß § 40 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 23/2020, wegen Zuwiderhandelns gegen das Epidemiegesetz 1950 und der auf Grund dessen erlassenen Durchführungsverordnungen geltenden Verbote und Gebote
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Nr. |
Frage |
Anzahl |
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1. |
Wie viele Anzeigen (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 15.04.2020 auf Grundlage von § 40 Epidemiegesetz 1950 erstattet? |
59 |
|
|
a) gemäß lit. a (Zuwiderhandeln gegen in den Bestimmungen der §§ 5, 8, 12, 13, 21 und 44 Abs. 2 enthaltenen Geboten und Verboten) |
0 |
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|
b) gemäß lit. b (Zuwiderhandeln gegen auf Grund der in den §§ 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 angeführten Bestimmungen erlassenen behördlichen Geboten oder Verboten) |
56 |
|
|
c) gemäß lit. c (Zuwiderhandeln gegen Gebote und Verordnungen, die in den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen enthalten sind) |
23 |
|
|
d) gemäß lit. d (in Verletzung seiner Fürsorgepflichten nicht dafür Sorge trägt, dass die seiner Fürsorge und Obhut unterstellte Person sich einer auf Grund des § 5 Abs. 1 angeordneten ärztlichen Untersuchung sowie Entnahme von Untersuchungsmaterial unterzieht) |
0 |
|
2. |
Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden zwischen 16.03.2020 und 15.04.2020 auf Grundlage von § 40 Epidemiegesetz 1950 eingeleitet? |
66 |
|
|
a) gemäß lit. a (Zuwiderhandeln gegen in den Bestimmungen der §§ 5, 8, 12, 13, 21 und 44 Abs. 2 enthaltenen Geboten und Verboten) |
0 |
|
|
b) gemäß lit. b (Zuwiderhandeln gegen auf Grund der in den §§ 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 angeführten Bestimmungen erlassenen behördlichen Geboten oder Verboten) |
52 |
|
|
c) gemäß lit. c (Zuwiderhandeln gegen Gebote und Verordnungen, die in den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen enthalten sind) |
22 |
|
|
d) gemäß lit. d (in Verletzung seiner Fürsorgepflichten nicht dafür Sorge trägt, dass die seiner Fürsorge und Obhut unterstellte Person sich einer auf Grund des § 5 Abs. 1 angeordneten ärztlichen Untersuchung sowie Entnahme von Untersuchungsmaterial unterzieht) |
0 |
|
3. |
Wie viele dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 Epidemiegesetz 1950 führten zu Verwaltungsstrafen? |
51 |
|
|
a) gemäß lit. a (Zuwiderhandeln gegen in den Bestimmungen der §§ 5, 8, 12, 13, 21 und 44 Abs. 2 enthaltenen Geboten und Verboten) |
0 |
|
|
b) gemäß lit. b (Zuwiderhandeln gegen auf Grund der in den §§ 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 angeführten Bestimmungen erlassenen behördlichen Geboten oder Verboten) |
52 |
|
|
c) gemäß lit. c (Zuwiderhandeln gegen Gebote und Verordnungen, die in den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen enthalten sind) |
23 |
|
|
d) gemäß lit. d (in Verletzung seiner Fürsorgepflichten nicht dafür Sorge trägt, dass die seiner Fürsorge und Obhut unterstellte Person sich einer auf Grund des § 5 Abs. 1 angeordneten ärztlichen Untersuchung sowie Entnahme von Untersuchungsmaterial unterzieht) |
0 |
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4. |
Wie hoch war die Gesamtsumme der auf Grundlage von § 40 EpidemieG verhängten Geldstrafen? |
€ 22.605,- |
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5. |
Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 33a VStG vorgegangen? |
0 |
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6. |
Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen? |
0 |
|
7. |
Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 47 VStG vorgegangen? |
74 |
|
8. |
Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 49a VStG vorgegangen |
0 |
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9. |
Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 50 VStG vorgegangen? |
0 |
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10. |
In wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben? |
38 |
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11.a. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Aufhebung des Strafbescheids? |
4 |
|
11.b. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Abänderung des Strafbescheids? |
0 |
|
11.c. |
Wie viele dieser Rechtsmittelverfahren führten zu einer Korrektur der Strafhöhe? |
7 |
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12. |
In wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt? |
5 |
b) Allgemeine Fragen:
Sind nach Ansicht des Landes durch den Bund zu beantworten (Arg. „zentrale Erfassung“)