16454/AB XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Am 12.03.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzrechtliche Adaptierung

 

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde haben am 22. November 2023 unter der Nr. 16999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechtsextreme Kundgebung vor der Universität Wien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

          Welche Schritte setzt die Dienstbehörde des Bundesministeriums für Inneres, nachdem bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter des Ministeriums, N.N., einen der bekanntesten Rechtsextremen Deutschlands, der vom Verfassungsschutz wegen Demokratiefeindlichkeit beobachtet wird, zu einer Kundgebung nach Wien eingeladen hatte?

          Befindet sich N.N. weiterhin im aktiven Dienst als Polizeibeamter?

a.      Wenn ja, warum und was ist seine Tätigkeit?

 

Die zuständige Dienstbehörde prüfte den Sachverhalt nach dem Beamten- Dienstrechtsgesetz. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine näheren Auskünfte erteilt werden.

 


 

Der Mitarbeiter wird als Sachbearbeiter, ohne Dienst- oder Fachaufsicht, in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Inneres verwendet.

 

Zur Frage 2:

          Der RFS gilt als studierendenpolitischer Arm deutschnationaler Burschenschaften in Österreich mit personellen Überschneidungen zu den ldentitären. Ist eine Beschäftigung als Polizist mit einem öffentlichen politischen Engagement bei einer Vereinigung, die klare Verbindungen zum Rechtsextremismus aufweist, aus Sicht der Dienstbehörde des Bundesministeriums für Inneres vereinbar?

a.   Wenn nein, welche Schritte setzt die Behörde gegen N.N.?
Wenn ja, warum?

 

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

Zur Frage 4:

          Welche Straftaten wurden von der Polizei bei der rechtsextremen Kundgebung vor der Universität Wien beobachtet und zur Anzeige gebracht? Konnten einzelne Straftaten rechtsextremen Kundgebungsteilnehmenden zugerechnet werden und wenn ja welche?

 

Insgesamt wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Bericht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung in Verbindung mit Körperverletzung, ein Bericht wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und ein Bericht wegen Körperverletzung erstattet. Weiters kam es zu vier Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen. Gesonderte Statistiken wurden nicht geführt, weshalb keine Zuweisung der Straftaten erfolgen kann.

 

Zur Frage 5:

          Wie viele Polizeibeamt:innen wurden während dem Einsatz bei der rechtsextremen Kundgebung vor der Universität verletzt und wodurch?

 

Während des Gesamteinsatzes anlässlich der Versammlung vor der Universität Wien wurde ein Exekutivbediensteter durch Umstoßen verletzt.

 

Zur Frage 6:

          Auf einem Video ist mutmaßlich zu sehen, wie der Sohn von Götz Kubitschek einen anderen bekannten österreichischen Rechtsextremen mit einer Glasflasche am Kopf


verletzt haben soll. Wurde dieser Vorfall zur Anzeige gebracht und der mutmaßliche Täter ausgeforscht?

 

Ja.

 

Zur Frage 7:

          Welche Absprachen wurden mit den Wiener Linien getroffen, um die rechtsextremen Kundgebungsteilnehmenden mit einer Straßenbahn zu eskortieren?

 

Anlassbezogene und bedarfsorientierte Maßnahmen wurden vor Ort durch den Einsatzkommandanten der Polizei und dem Aufsichtsorgan der Wiener Linien festgelegt.

 

Zur Frage 8:

          Welche Maßnahmen setzte die Polizei, um unbeteiligte Fahrgäste in der Straßenbahn vor gewaltbereiten Rechtsextremen zu schützen?

 

Da sich keine unbeteiligten Fahrgäste in der Straßenbahn befanden, waren keine Maßnahmen erforderlich.

 

Zur Frage 9:

          Wie viele Polizeibeamt:innen waren zum Schutz der rechtsextremen Kundgebung im Einsatz? Wie viele Beamt:innen eskortierten die Rechtsextremen zu ihrem Veranstaltungsort in der Fuhrmannsgasse 18? Auf was beliefen sich die Kosten für diesen Einsatz am 17. November?

 

Insgesamt waren 206 Exekutivbedienstete im Einsatz. Nahezu alle Exekutivbediensteten wurden zu sämtlichen genannten Versammlungen zugezogen. Da innerhalb des Einsatzes keine explizite Kräftezuteilung zu einer bestimmten Kundgebung vorgesehen wurde und es immer wieder zu anlassbezogenen Kräfteverschiebungen kam, kann eine Antwort auf die Frage, wie viele Einsatzkräfte bei einer bestimmten einzelnen Versammlung im Einsatz waren, nicht erfolgen.

 

Zur Frage 10:

          Welche Konsequenzen für die Einstufung durch den Verfassungsschutz ergeben sich aus dem zunehmenden Schulterschluss der FPÖ und der Freiheitlichen Jugend mit Akteuren des Rechtsextremismus?


 

Von der Bekanntgabe spezifischer Vorkehrungen beziehungsweise Maßnahmen muss aus polizeitaktischen Gründen und aufgrund der Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit Abstand genommen werden. Hierzu darf ausgeführt werden, dass aus jedweder Beantwortung- und sei es auch eine verneinende- Rückschlüsse gezogen werden können. Die Bekanntgabe konkreter Informationen zur Erfüllung sicherheitspolizeilicher und nachrichtendienstlicher Aufgaben könnte die Tätigkeit des Verfassungsschutzes konterkarieren und die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden erschweren oder in gewissen Bereichen unmöglich machen.