3171/AB XXVII. GP
Eingelangt am 21.10.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 2.11.2020 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme
Adaptierung
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. August 2020 unter der Nr. 3150/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Causa Wilkening“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
• Gegen wie viele Bedienstete des BMI wurden Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Causa WILKENING eingeleitet?
• Wie viele Bedienstete des BMI wurden im Zusammenhang mit der Causa WILKENING suspendiert
• Gegen wie viele Bedienstete des BVT wurden Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Causa WILKENING eingeleitet?
• Wie viele Bedienstete des BVT wurden im Zusammenhang mit der Causa WILKENING suspendiert?
Im Zusammenhang mit der Causa Wilkening wurde gegen einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres, der im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingesetzt war, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In gegenständlicher Causa wurde ein Bediensteter des Bundesministeriums für Inneres, der im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingesetzt war, suspendiert.
Zu den Fragen 5 bis 8, 11 und 15 bis 22:
• Wurde ein Disziplinarverfahren gegen Michael Koibmüller eingeleitet
a. Wenn ja, wann auf Grund welcher Vorwürfe?
b. Wenn ja, wie ist der aktuelle diesbezügliche Verfahrensstand?
c. Wenn nein, warum nicht?
• Wurde ein Disziplinarverfahren gegen Wolfgang Zöhrer eingeleitet?
a. Wenn ja, wann auf Grund welcher Vorwürfe?
b. Wenn ja, wie ist der aktuelle diesbezügliche Verfahrensstand?
c. Wenn nein, warum nicht?
• Wurde ein Disziplinarverfahren gegen B. P. eingeleitet?
a. Wenn ja, wann auf Grund welcher Vorwürfe?
b. Wenn ja, wie ist der aktuelle diesbezügliche Verfahrensstand?
c. Wenn nein, warum nicht?
• Wurde ein Disziplinarverfahren gegen Hubert Bartl eingeleitet?
a. Wenn ja, wann auf Grund welcher Vorwürfe?
b. Wenn ja, wie ist der aktuelle diesbezügliche Verfahrensstand?
c. Wenn nein, warum nicht?
• In welchem Zeitraum war Wolfgang Zöhrer für die Quellenbewirtschaftung verantwortlich?
• Wurde Karl S. im BVT als äußerst seriöse Quelle geführt?
a. Wenn ja, wann?
• Wurde Karl S. im LVT als Quelle geführt?
• In der ON 891 (Amtsvermerk) ist vom Karl S. die Rede. Dort wird er als Verbreiter von „unnützlicher Informationen" und als Nachrichtenschwindler bezeichnet.
a. Wenn das stimmen sollte, warum werden an diesen innerhalb von wenigen Jahren 7000 Euro an Quellengeld ausbezahlt?
b. In welchem Kalenderjahr wurde wie viel Geld ausbezahlt?
• Wurden Ermittlungen wegen Untreue gegen Verantwortliche der Quellenbe-wirtschaftung eingeleitet, wenn Gelder für unnützliche Informationen ausgezahlt werden?
a. Wenn nein, warum nicht?
• Wie viele Treffen gab es an denen Karl S. als auch Peter Gridling und/oder Johannes Freiseisen anwesend waren?
a. Was war der Grund für diese Treffen?
b. Wurde Karl S. im BVT in Wahrheit als äußerst seriöse Quelle geführt?
c. War laut Aktenlage Karl S. nach 2012 noch für das BVT / LVT etc. tätig oder ein Informant?
d. Wurde Karl S. durch Behörden in Zusammenhang mit Geisellagen oder Entführungen kontaktiert?
• Aus der oben genannten Recherche von „Fass ohne Boden" geht hervor, dass Karl S. Erpressung von Hanna Mikl-Leitner vorgeworfen wird. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Karl S. in diesem Zusammenhang eingeleitet?
a. Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?
b. Wenn nein, warum wird Karl S. unterstellt er habe jemanden erpresst?
• Am 22. August 2012 (ON 891 Anlage 5) fand zwischen Mag. Erich Zwettler und Wolfgang Zöhrer eine E-Mail-Korrespondenz statt. Dieser Mail ist zu entnehmen: „Die einzige zu gewärtigende „Gefahr" ist, dass Gerichtsverfahren öffentlich sind und im Anlassfall daher die Frage eines Personenschutzes virulent sein wird."
a. Warum sollte Karl S., im Falle einer Gerichtsverhandlung, Personenschutz erhalten?
b. Wie kann ein Personenschutz nur in einem Gerichtsverfahren virulent werden?
c. War Karl S. zu irgendeinem Zeitpunkt gefährdet?
• Hat der ehemalige Kärntner ÖVP-Landtagsklubdirektor Tauschitz beim damaligen Spionagechef B. P. Informationen für private Anfragen über Karl S. eingeholt?
a. Wurde in diesen Zusammenhang gegen Stephan Tauschitz und B. P. ermittelt?
b. Wenn nein warum nicht?
Auf Grund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Datenschutz (§ 1 DSG) bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) muss von einer Beantwortung gegenständlicher Fragen Abstand genommen werden.
Zur Frage 9:
• Wer entscheidet ob Quellengeld bezahlt wird oder nicht
a. Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?
b. Wie viel gibt das BMI jährlich für Quellengelder aus? Bitte um genaue Auflistung der letzten 10 Jahre!
c. Wie viel gibt das Bundeskriminalamt jährlich für Quellengelder aus? Bitte um genaue Auflistung der letzten 10 Jahre!
d. Wie viel gibt das BVT jährlich für Quellengelder aus? Bitte um genaue Auflistung der letzten 10 Jahre!
Diese Fragestellungen betreffen einen besonders sensiblen und streng vertraulichen Tätigkeitsbereich der österreichischen Sicherheitsbehörden. Durch die Offenlegung der in der Anfrage geforderten Informationen ist es möglich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit von Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres zu ziehen und bietet daher einen idealen Anknüpfungspunkt für Aktivitäten ausländischer Geheim- und Nachrichtendienste, weshalb von einer Beantwortung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage Abstand genommen werden muss. Es darf auf den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten verwiesen werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschüttung von Quellengeldern (Belohnungen für Informationen zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen) finden sich in der Strafprozessordnung, dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz und dem Sicherheitspolizei-gesetz.
Zur Frage 10:
• Wer war jeweils seit dem Jahr 2010 für die Quellenbewirtschaftung im BVT verantwortlich (falls eine Auskunft von Namen nicht möglich ist, wird um Beauskunftung der Funktion ersucht)?
Seit dem Jahr 2010 waren die jeweiligen Fachbereichs- bzw. Referatsleiter, Abteilungsleiter sowie der Direktor und der stellvertretende Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung für die Quellenbewirtschaftung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verantwortlich.
Zu den Fragen 12 und 13:
• Waren Kloibmüller/Zöhrer/P./Bartl jemals in die Ermittlungen eingeweiht?
• Wurden Kloibmüller/Zöhrer/P./Bartl jemals Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestellt?
Diese Fragen können aufgrund unzureichender Determiniertheit nicht beantwortet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, auf welche Ermittlungen beziehungsweise Ermittlungsergebnisse Bezug genommen wird.
Zur Frage 14:
• Von wem wird die Gebarung der Quellengelder kontrolliert?
a. Hat der Rechnungshof Einsicht?
Als übergeordnete Kontrollorgane hinsichtlich der Verwendung der Quellengelder fungieren der Rechnungshof, die Abteilungen I/3 (Budget und Controlling), II/10 (Budget, Controlling und Ressourcen GD) und IR (Interne Revision) im Bundesministerium für Inneres und vorrangig die Buchhaltungsagentur.