6492/AB XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2021
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BM für Justiz

 

 

Anfragebeantwortung

 

Wien, am 6. Juli 2021

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am

6. Mai 2021 unter der Nr. 6556/J-NR/2021 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Tiroler ÖVP-Landesräte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen (Stichtag 25. Mai 2021) wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

1.      Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen LH Platter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.      Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen LH-StV Geisler, der für Katastrophenschutz und -management, Einsatzorganisationen sowie für Zivilschutz Wehrwesen zuständig ist, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände?

b.    Wenn nein, warum nicht?


 

3.      Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen LH-StV Felipe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.      Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen Gesundheitslandesrat Tilg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.      Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen Wirtschaftslandesrätin Zoller- Frischauf ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.      Wird auch gegen den Bundesminister Anschober a.D., der als Leiter der Oberbehörde Ministerium für die Zertifizierung von Laboren zuständig war, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

Gegen die Genannten wurde keine Anzeige im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Verfahrens erstattet. Auch anhand der Aktenlage besteht kein Anfangsverdacht in Richtung Missbrauch der Amtsgewalt.

 

Zur Frage 7:

          Werden Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch geführt?

a. Wenn ja, gegen wen?

 

Nein.

 

Zur Frage 8:

          Wurde oder wird von der Staatsanwaltschaft gegen Personen im Umfeld des Unternehmens HG Pharma insbesondere gegen N.N. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.   Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände?

b.  Wenn nein, warum nicht?


Es wird nur gegen einen Verantwortlichen des in der Anfrage angeführten Unternehmens ein Verfahren als Angezeigter wegen des Vorwurfs des schweren und allenfalls gewerbsmäßigen Betrugs geführt. Von einer Namensnennung muss ich im Hinblick auf die Reichweite und den Zweck des parlamentarischen Interpellationsrechts (Kontrolle der Vollziehung, nicht der Bürger*innen) Abstand nehmen.