6750/AB XXVII. GP
Eingelangt am 26.07.2021
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Am 18.04.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme
Adaptierung.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Mai 2021 unter der Nr. 6833/J-NR/2021 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „der illegalen PCR-COVID-19-Tests in Tirol“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 17, 19 und 20:
• 1. Galt und gilt das MPG (Medizinproduktegesetz), insbesondere der § 68, in Österreich und in Tirol?
• 2. Wurde das MPG irgendwann legal außer Kraft gesetzt?
• 3. Gibt es irgendeine Verordnung gem. § 113a MPG?
a. Wenn ja, welche?
b. Wann wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
c. Oder gibt es keine?
• 4. Wann wurde das PCR-Labor der Firma HG LAB TRUCK vom Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz zugelassen?
a. Wurde es jemals zugelassen?
b. Wenn ja, wann und von wem und mit welchen Auflagen?
c. Wenn nein, warum nicht?
• 5. Wer war der „entsprechend qualifizierte Arzt“, der das Labor der Firma HG LAB TRUCK verantwortlich leitete, überwachte und befundete?
• 6. Gab es im Labor der Firma HG LAB TRUCK einen Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik?
• 7. Muss ein medizinisches Labor von einem Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik geleitet und kontrolliert werden oder kann das jeder Arzt einfach so machen?
• 8. Welcher Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik war jeweils in den mindestens zwei LKW-Testmobilen und im fixen Testlabor in Kirchberg in Tirol vor Ort und befundete dort?
• 9. Wann wurde N.N. aus der Ärzteliste der Ärztekammer gestrichen, also ein totales Berufsverbot als Arzt gegen ihn verhängt?
• 10.Seit wann gab es in der Firma HG LAB TRUCK überhaupt keinen Arzt mehr, der befundete, nicht einmal mehr einen Urologen?
• 11.Was sind die rechtlichen Folgen, dass das PCR-Labor der Firma HG LAB TRUCK vom Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz nie zugelassen worden ist?
a. Was sind die rechtlichen Folgen, wenn die Tiroler Landesregierung den Betrieb des Labors ohne diese Zulassung erlaubte?
b. Sind die Werkverträge dann nichtig?
c. Sind die Zahlungen des Landes Tirol dann ebenfalls illegal erfolgt, nicht nur die Tests?
• 12.Wer hat wann die PCR-Tests der Firma HG LAB TRUCK und die Abstrichsets validiert?
a. Hat eine Validierung überhaupt stattgefunden?
b. Falls ja, nach welchen Kriterien, Normen und Gesetzen (Produktprüfung und Systemprüfung)?
• 13.Wurden in Österreich auch noch andere neue unerfahrene Firmen ohne UID- Nummer mit der Durchführung von COVID-19-Tests beauftragt?
• 14.Wer haftet für die Schäden aus diesem Werkvertragsverhältnis?
• 15.Besteht seitens der Tiroler Landesregierung ein Auswahlverschulden?
• 16.Wurde die Firma HG LAB TRUCK GmbH jemals von einem Organ des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder durch von diesen beauftragte Sachverständige kontrolliert?
a. Wenn ja, wann und von wem?
b. Wenn nein, warum nicht?
• 17.Wer haftet bei allen finanziellen und gesundheitlichen Schäden durch falsche und/oder illegale und/oder kriminelle COVID-19-Tests, wenn die Zulassung durch das Gesundheitsministerium oder dessen nachgeordneten Organen nicht erfolgte?
a. In strafrechtlicher Hinsicht?
b. In zivilrechtlicher Hinsicht?
c. In haftungsrechtlicher Hinsicht?
• 19.Haftet die Tiroler Landesregierung aufgrund der Werkverträge für alle finanziellen und gesundheitlichen Schäden mit?
• 20.Wurde von der Firma HG LAB TRUCK GmbH oder der Tiroler Landesregierung jemals eine Zulassung des PCR-Labors der Firma HG Lab TRUCK GmbH bzw. eine Genehmigung zur Durchführung von behördlich anerkannten COVID-19-Tests angesucht?
a. Wenn ja, bei wem und wann?
Zur Frage 18:
• Wird seitens der Staatsanwaltschaft in der Causa HG LAB TRUCK GmbH auch hinsichtlich des Verdachts auf mögliche Anstiftung bzw. Beihilfe zu Betrug und Veruntreuung durch die Tiroler Landesregierung ermittelt?