Vertragsverletzungsverfahren im BMK wegen nicht umgesetzter Richtlinien

Verfahrenszahl

Verfahrensgegenstand

Verfahrensstadium

An EK übermittelte Schriftsätze

Geplante Umsetzungsmaßnahme

Voraussichtlicher Zeitrahmen für die Umsetzung

2014/4111

Zugang der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten (Art. 9 Abs. 3 Übereinkommen von Århus) im Anwendungsbereich der FFH-RL 92/43/EWG, der Wasserrahmen-RL 2000/60/EG, der Luftqualitäts-RL 2008/50/EG und der Abfallrahmen-RL 2008/98/EG

Mahnschreiben der EK vom 10.07.2014;

Ergänzendes Mahnschreiben der EK vom 09.06.2021

18 Stellungnahmen zum Mahnschreiben:

11.11.2014

03.07.2018

21.09.2018

04.12.2018

28.02.2019

24.05.2019

05.07.2019

08.07.2019

10.09.2019

25.09.2019

25.11.2019

10.01.2020

29.04.2020

19.06.2020

19.08.2020

29.01.2021

29.03.2021

03.05.2021

Auf Bundesebene ist diese RL bereits voll umgesetzt und notifiziert (BGBl I Nr. 73/2018; 22.11.2018); ebenso in 8 Bundesländern.

 

Ausständig war noch das Bundesland Wien. Das angekündigte Gesetz, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wr. Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wr. Naturschutzgesetz erlassen wird, das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wr. Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wr. Jagdgesetz) geändert werden, wurde mittlerweile (am 30. April 2021) im LGBl. Nr. 27/2021 kundgemacht.

 

 

 

Die EK wurde um Einstellung des Verfahrens ersucht.

 

Die Beantwortung des ergänzenden Mahnschreibens von 9. Juni 2021 erging am 7.10.2021

2019/2301

Nichtumsetzung der RL 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung

Mahnschreiben der EK vom 27.11.2019;

Begründete Stellungnahme der EK vom 09.06.2021.

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 10.01.2020;

 

11 Stellungnahmen zum Mahnschreiben:

13.03.2020

27.04.2020

19.06.2020

18.08.2020

08.10.2020

18.11.2020

23.11.2020

04.01.2021

04.02.2021

23.03.2021

07.05.2021

 

Beantwortung der begründeten Stellungnahme der EK von 9. Juni 2021

Die RL wurde vollständig umgesetzt

 

 

 

2020/0376

Nichtumsetzung der RL (EU) 2018/850 zur Änderung der RL 1999/31/EG über Abfalldeponien

Mahnschreiben der EK vom 07.10.2020;

Begründete Stellungnahme der EK vom 09.06.2021.

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 13.11.2020;

 

2 Stellungnahmen zum Mahnschreiben:

04.12.2020

14.04.2021

 

Die Beantwortung der begründeten Stellungnahme der EK von 9. Juni 2021 ist derzeit noch in Bearbeitung.

Vollständige Umsetzung durch Novelle der DeponieVO. Begutachtung ist bereits abgeschlossen. Änderung der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 144/2021; Nachnotifikation am 9.4.2021.  Weitere Notifikationen wurden Ende Juni/Anfang Juli von der FA nach begr. Stellungnahme der EK vorgenommen. AWG-Novelle: eine Beschlussfassung im Plenum vermutlich am 19. November und im Bundesrat vermutlich am 2. Dezember 2021 erfolgen kann.

 

Ein Erlassen ist somit in der ersten Dezemberhälfte möglich.

 

Die EK wurde um Einstellung des Verfahrens ersucht.

2020/0377

Nichtumsetzung der RL (EU) 2018/851 zur Änderung der RL 2008/98/EG über Abfälle

Mahnschreiben der EK vom 07.10.2020;

Begründete Stellungnahme der EK vom 09.06.2021.

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 13.11.2020

 

4 Stellungnahmen zum Mahnschreiben:

04.12.2020

19.01.2021

14.04.2021

30.04.2021

 

Die Beantwortung der begründeten Stellungnahme der EK von 9. Juni 2021

Teilweise umgesetzt durch EAG-VO und Altfahrzeugeverordnung-Novelle 2020, BGBl. II Nr. 2020/489. Novelle Chemikaliengesetz kundgemacht (BGBl. I Nr. 140/2020) und notifiziert.  Die wesentliche und vollständige Umsetzungsvorschrift wird eine geplante AWG-Novelle sein, deren Beschlussfassung im Plenum vermutlich am 19. November und im Bundesrat vermutlich am 2. Dezember 2021 erfolgen kann.

 

Ein Erlassen ist in der ersten Dezemberhälfte möglich.

2020/0378

Nichtumsetzung der RL (EU) 2018/852 zur Änderung der RL 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Mahnschreiben der EK vom 07.10.2020.

 

Begründete Stellungnahme der EK vom 09.06.2021.

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 13.11.2020;

Stellungnahme zum Mahnschreiben:

04.12.2020

 

Beantwortung der begründeten Stellungnahme der EK von 9. Juni 2021

Die RL wird durch eine Novelle der Verpackungsverordnung 2014 vollumgesetzt.

 

 

Notifikationen wurden Ende Juni/Anfang vorgenommen. Zur Novelle der Verpackungsverordnung (Umsetzung der Verpackungsrichtlinie: Ziel ist es, diese so rasch wie möglich nach Erlassen der AWG Novelle (die eine Rechtsgrundlage darstellt und daher abgewartet werden muss) im Einvernehmen mit der BMDW jedenfalls noch im Dezember 2021 zu erlassen. Die Anpassungen an zuletzt eingefügte Änderungen im AWG 2002 und die politischen Abstimmungen sind bereits im Gange.

2020/2265

Fehlende Annahme eines nationalen Programms, das den Anforderungen der RL 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle entspricht.

Mahnschreiben der EK vom 30.10.2020.

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 13.11.2020;

 

2 Stellungnahmen zum Mahnschreiben:

22.02.2021

09.04.2021

Größtenteils ist man den Verpflichtungen aus der RL 2011/92/EU bereits nachgekommen; hinsichtlich des verfahrens-gegenständlichen Art. 12 Abs. 1 lit. b, d, f, g, h und i sind Verbesserungen im Wege der neuen Expert*innen-kommission („Österreichischer Beirat für die Entsorgung radioaktiver Abfälle“) geplant.

Größtenteils ist man den Verpflichtungen aus der RL 2011/92/EU bereits nachgekommen; hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Art. 12 Abs. 1 lit. b, d, f, g, h und i Verbesserungen im Wege der neuen Expertenkommission („Österreichischer Beirat für die Entsorgung radioaktiver Abfälle“).Laufenden gehalten werden.

2020/0288

Nichtumsetzung der RL (EU) 2018/645 (Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und Führerschein)

Mahnschreiben der EK vom 17.07.2020

2 Stellungnahmen zum Mahnschreiben

20.10.2020

18.11.2020

 

 

Die Umsetzung erfolgt durch Novellen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, des Kraftfahrliniengesetzes, des Güterbeförderungsgesetzes und der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer (GWB)

Die vollständige Umsetzung ist noch 2021 geplant.

2021/0132

Nichtumsetzung der RL (EU) 2018/645  z über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der RL 2006/126/EG über den Führerschein (2. Umsetzungsfrist)

Mahnschreiben der EK (24.7.2021)

Stellungnahme am 27.9.2021 ergangen

Implementierung einer Schnittstelle zum TESTA-Netzwerk der Europäischen Kommission via ProDriveNet, mit der die Daten über die Fahrerqualifizierungsnachweise (Eintragung des Codes „95“ in den Führerschein), die im Führerscheinregister gespeichert sind, mit dem TESTA-Netzwerk vernetzt werden, ist Ende September 2021 erfolgt.

Für Berufskraftfahrer:innen ohne österreichischen Führerschein, denen ein Fahrerqualifizierungsnachweis im Scheckkartenformat (Anhang II der Richtlinie) ausgestellt werden soll, ist ein eigenes Register einzurichten, in dem diese Fahrerqualifizierungsnachweise erfasst und in der Folge mit dem TESTA-Netzwerk vernetzt werden. Die Einrichtung desselben ist für 1. Jänner 2022 geplant.

 

Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das angesprochene neue Register durch Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995, des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 und des Kraftfahrliniengesetzes ist noch 2021 geplant.

2021/0138

Nichtumsetzng der RL (EU) 2019/0883 über Hafenauffangeinrichtungen

Mahnschreiben der EK (24.7.2021)

Stellungnahme am 27.9. erfolgt

Die Richtlinie (EU) 2019/883 ist für Österreich als Binnenland, unter dessen Seeflagge seit 2012 nur mehr Jachten betrieben werden, nur zu einem geringen Teil sachlich anwendbar. Die Europäische Kommission wurde daher mit Schreiben vom 9. Juli 2021 darüber informiert, dass bei der Umsetzung der Richtlinie von der in ihrem Art. 3 Abs. 3 vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden wird.

Die Implementierung wird durch eine Änderung der Entsorgungsverordnung – See, BGBl. II Nr. 395/2003 in der Fassung BGBl. II Nr. 170/2017, erfolgen und voraussichtlich Anfang 2022 abgeschlossen sein.

2021/0143

Nichtumsetzung der RL (EU) 2020/1833 (Gefahrguttransport)

Mahnschreiben der EK (24.7.2021)

Stellungnahme am 27.9. erfolgt

Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung, BGBl. III Nr. 32/2021,

Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl. III Nr. 21/2021 und

Änderungen der Anlage zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), BGBl. III Nr. 107/2021

Die vollständige Umsetzung wurde der EK bereits notifiziert.

2020/0498

Nichtumsetzung der RL (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz

Mahnscheiben der EK vom 20.11.2020

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 23.12.2020;

 

2 Stellungnahmen zum Mahnschreiben:

19.03.2021

07.05.2021

 

 

Die RL wird durch das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) und eine

Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes (BMDW) umgesetzt

Beide Gesetze wurden der EK bereits notifiziert.

2021/0005

Nichtumsetzung der RL (EU) 2019/944 über den Elektrizitätsbinnenmarkt

Mahnschreiben der EK vom 03.2.2021.

Zunächst Fristerstreckungs-ersuchen am 01.04.2021;

 

1 Stellungnahme zum Mahnschreiben am

04.06.2021

 

 

Die Umsetzung ist bereits teilweise erfolgt.

 

Weitere Maßnahmen sind durch das EAG-Paket und das geplante ElWOG vorgesehen.

 

 

Zum EAG-Paket darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.

 

Die Arbeiten am ElWOG wurden aufgenommen, eine Begutachtung wird sobald möglich im Jahr 2022 angestrebt, ebenso ein Beschluss bis Ende 2022

2021/0133

Nichtumsetzung der RL 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Mahnschreiben der EK (24.7.2021)

Stn am 27.9. erfolgt

Hauptsächlich liegt der Grund für die zeitliche Verzögerung der Umsetzung der genannten Artikel jedoch darin, dass die entsprechenden Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission gemäß Art. 29 Abs. 8 und Art. 30 Abs. 8 der Richtlinie (EU) 2018/2001 bislang lediglich als Entwürfe vorliegen und erst sehr spät übermittelt wurden.

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 erfolgte weitgehend durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket, BGBl. I Nr. 150/2021.

Auf Bundesebene noch ausständig ist eine Änderung des ElWOG 2010.

EAG-Paket wurde bereits notifiziert.

Anmerkungen zum ElWOG siehe oben.