Den nachfolgenden Listen können die Namen der Förderwerber:innen entnommen werden, die im Zuge des Fördercalls fristgerecht einen Antrag eingereicht haben, aufgeschlüsselt nach der Rechtsform, der sie angaben zuzugehören sowie nach dem Bundesland. Die Zugehörigkeit zum politischen Bezirk wurde im Antragsformular nicht abgefragt.

Es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass von insgesamt vier Gebietskörperschaften Doppelbeantragungen getätigt wurden, diese sind in den Listen vermerkt.

Die Namen der Gemeinden lauten wie folgt:

Burgenland:

Kärnten:

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

Steiermark:

Tirol:

Vorarlberg:

Wien:

Die Namen der Städte lauten wie folgt:

Kärnten:

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

Steiermark:

Tirol:

Vorarlberg:

Wien:


 

Die Namen der Sozialhilfeverbände lauten wie folgt:

Kärnten:

Oberösterreich:

Steiermark:


 

Die Namen der Antragsteller:innen, die sich zu einer ARGE zusammengeschlossen haben, lauten wie folgt:

Burgenland:

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

Steiermark:

Tirol:

Die Namen der als „Sonstiges“ einzustufenden Antragsteller:innen:

Niederösterreich:

Tirol:

Wien: