Der nachfolgenden Liste können die Namen der potentiellen Fördernehmer:innen, deren eingereichte Pilotprojekte seitens des Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Förderung genehmigt wurden, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Bundesland entnommen werden. Die Zugehörigkeit zum politischen Bezirk wurde im Antragsformular nicht abgefragt.

Es sei erwähnt, dass zum Zeitpunkt der Beantwortung der ggst. parlamentarischen Anfrage die Unterzeichnung einzelner Förderverträge noch ausständig ist. Erst nach Gegenzeichnung der Verträge sowohl auf Seiten der Fördernehmer:innen als auch der Gesundheit Österreich GmbH kommt eine Förderung tatsächlich zustande.

Die Namen der Gemeinden lauten wie folgt:

Burgenland:

Kärnten:

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

Steiermark:

Tirol:

Vorarlberg:

Wien:

Die Namen der Städte lauten wie folgt:

Kärnten:

Niederösterreich:


 

Oberösterreich:

Steiermark:

Tirol:

Vorarlberg:

Wien:

Die Namen der Sozialhilfeverbände lauten wie folgt:

Kärnten:


 

Oberösterreich:

Steiermark:

Die Namen der potentiellen Fördernehmer:innen, die sich zu einer ARGE zusammengeschlossen haben, lauten wie folgt:

Burgenland:


 

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

Steiermark:

Tirol:


 

Die Namen der als „Sonstiges“ einzustufenden potentiellen Fördernehmer:innen:

Niederösterreich:

Tirol: