Gesundheitsausschuss

Auszugsweise Darstellung

 

verfasst von der Abteilung 1.4/2.4 – Stenographische Protokolle

 

29. Sitzung

Dienstag, 7. Dezember 2022

XXVII. Gesetzgebungsperiode

TOP 1

Volksbegehren „NEIN zur Impfpflicht! (1627 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 5. Oktober 2022 vertagten Verhandlungen)

TOP 2

Volksbegehren „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“ (1629 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 5. Oktober 2022 vertagten Verhandlungen)

TOP 3

Volksbegehren „Keine IMPFPFLICHT“ (1660 d.B.)

11.01 Uhr – 13.09 Uhr

Großer Redoutensaal

Beginn der Sitzung: 11.01 Uhr

Obmann Mag. Gerhard Kaniak eröffnet – zunächst nicht öffentlich – die 29. Sitzung des Gesundheitsausschusses und begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Herrn Bundesminister Rauch und dessen Mitarbeiter:innen. 

1. Punkt

Volksbegehren „NEIN zur Impfpflicht“ (1627 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 5. Oktober 2022 vertagten Verhandlungen)

2. Punkt

Volksbegehren „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“ (1629 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 5. Oktober 2022 vertagten Verhandlungen)

3. Punkt

Volksbegehren „KEINE IMPFPFLICHT“ (1660 d.B.)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak geht in die Tagesordnung ein und kommt sogleich zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3, die unter einem behandelt werden.

Der Obmann erläutert, dass noch einige formale Beschlüsse zu fassen seien. Gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung sei der Ausschuss verpflichtet, die Bevollmächtigten der Volksbegehren sowie je zwei Stellvertreter:innen beizuziehen. Weiters seien die Beratungen, da eine umfangreiche Erörterung der Volksbegehren unter Beiziehung von Sachverständigen gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 der Geschäftsordnung stattfinde, öffentlich. Das bedeute, so der Obmann, dass Bild- und Tonaufnahmen bei diesen Tagesordnungspunkten zulässig seien. Die Sitzung werde auch per Livestream in der Mediathek übertragen.

Vereinbarungsgemäß werde über das öffentliche Hearing eine auszugsweise Darstellung verfasst, die auf Beschluss des Ausschusses jeweils im Ausschussbericht zu veröffentlichen sei.

Abstimmung darüber, die auszugsweise Darstellung hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu veröffentlichen. – Einstimmige Annahme.

Abstimmung darüber, die auszugsweise Darstellung hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 2 zu veröffentlichen. – Einstimmige Annahme.

Abstimmung darüber, die auszugsweise Darstellung hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 zu veröffentlichen. – Einstimmige Annahme.

Es sei, wie bereits erläutert, vereinbart, so der Obmann, ein öffentliches Hearing zu den Volksbegehren abzuhalten, für das folgende Expert:innen nominiert seien:

ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger.

*****

Abstimmung gemäß § 40 der Geschäftsordnung darüber, die genannten Expert:innen im Rahmen des Hearings beizuziehen und anzuhören. – Einstimmige Annahme.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung zwecks Einlasses der Bevollmächtigten und Stellvertreter:innen der Volksbegehren, der Expert:innen sowie der Öffentlichkeit in den Saal leitet Obmann Kaniak zum öffentlichen Teil der Sitzung und zum öffentlichen Hearing über und begrüßt alle herzlich, insbesondere den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Nein zur Impfpflicht, Herrn Mag. Robert Marshall, den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Impfabstimmung: Nein respektieren, Herrn Ing. Werner Bolek, den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Keine Impflicht, Herrn Mag. Florian Höllwarth, MBL (WU) LL.M., und deren Stellvertreter:innen sowie die beiden Expert:innen.

Der Obmann sagt, dass es dem Gesundheitsausschuss ein großes Anliegen sei, die drei so zahlreich unterstützten Volksbegehren in Form eines öffentlichen Hearings hier zu behandeln, und er erteilt zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 3 Abgeordnetem Smolle das Wort.

Berichterstatter Dr. Josef Smolle erstattet Bericht über Tagesordnungspunkt 3: Volksbegehren Keine Impfpflicht (1660 der Beilagen).

Obmann Mag. Gerhard Kaniak erläutert den Ablauf des Hearings; es folgen technische Mitteilungen betreffend die Redeordnung.

Der Obmann geht in die Debatte ein und ersucht zunächst die Proponent:innen der Volksbegehrens um ihre einleitenden Stellungnahmen.

Einleitende Stellungnahmen der Proponent:innen der Volksbegehren

Mag. Robert Marschall: Mein Name ist Robert Marschall. Ich bin Initiator und Bevollmächtigter des Volksbegehrens Nein zur Impfpflicht. Dieses Volksbegehren hat in nur 18 Tagen 246 000 Unterstützungserklärungen gesammelt, von diesen 18 Tagen waren zehn Tage die Anmeldephase und acht Tage die Eintragungswoche.

Damit ist dies das Volksbegehren, das in Österreich jemals am schnellsten viel Unterstützung bekommen hat. Darüber freuen ich und meine Stellvertreter uns natürlich sehr, insbesondere auch deshalb, weil das Impfpflichtgesetz zweieinhalb Monate später, Ende Juli 2022, abgeschafft wurde.

Warum ging das so schnell? – Weil die Impfpflicht den Leuten im wahrsten Sinne des Wortes unter die Haut gegangen wäre. Der Anlass zum Volksbegehren Nein zur Impflicht war leider ein grauslicher: Kann es sein, dass eine angebliche Covid-Schutzimpfung tatsächlich ein gentechnisches Experiment ist, ja vielleicht sogar eine Covid-Giftspritze ist? Kann es sein, dass an der Covid-Impfung hauptsächlich über 65-Jährige vorzeitig sterben? Kann es sein, dass aufgrund der Covid-Spritze während eines Fußballmatches auch Spieler wegkippen? – Dazu erwarte ich mir von den Experten im Anschluss eine Aufschlüsselung der Todesfälle.

Weiters hat es im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens 106 000 Stellungnahmen von Bürgern zum Impfpflichtgesetz im Zeitraum 9.12.2021 bis 10.1.2022 gegeben. Diese wurden vom Parlament mehr oder weniger ignoriert.

Diese 106 000 Stellungnahmen zu einem Gesetz sind ebenfalls ein neuer Rekord. Das Ignorieren durch das Parlament ist neuer Negativrekord.

Der ungewählte ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer – ist gleich Exekutive – meinte am 11.1.2022, es seien aufgrund der Stellungnahmen – ohne sie gelesen zu haben – keine großen Änderungen zum Impfpflichtgesetz nötig, sondern nur mehr ein „Feinschliff“. Nach dieser skandalösen Aussage ist Karl Nehammer nicht zurückgetreten. Er erkennt sein Problem nicht.

Kleiner Exkurs: Das Volksbegehren Nehammer muss weg kann man immer noch unterschreiben, und das ist auch sehr notwendig, bis Nehammer als Bundeskanzler zurücktritt. Das Volksbegehren Nehammer muss weg hat übrigens schon 87 000 Unterstützungserklärungen gesammelt.

Kann es sein, dass das österreichische Parlament am 20. Jänner 2022 im Nationalrat und am 3. Februar 2022 im Bundesrat den Massenmord am österreichischen Volk beschlossen hat und dass das Volk mit seinem Steuergeld dafür noch bezahlen muss? Wie viele Zehntausende Covid-Tote gibt es bereits in Österreich? – Das werden uns hoffentlich die Experten im Anschluss mitteilen. Gegen den Covid-Impfskandal war der Contergan-Skandal 1957 bis 1962 ein Lercherlschas, wie man so schön sagt. Beim Contergan-Skandal gab es Fehlbildungen und fehlende Gliedmaßen bei Neugeborenen. Die Covid-Spritzen hingegen überleben viele ältere Menschen ganz offensichtlich nicht.

Kann es sein, dass der grüne Bundespräsident Alexander Van der Bellen dieses meines Erachtens gefährliche und schwer grundrechts- und verfassungswidrige Impfpflichtgesetz am 4. Februar 2022 unterschrieben hat und damit das österreichische Volk ins offene Messer laufen ließ? Kann es sein, dass die großen Medien, allen voran die Austria-Presse-Agentur und der ORF, die Impfpropaganda von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS als Information vermarkteten, kritische bis ablehnende Meinungen aber totschwiegen?

Der Verfassungsgerichtshof, von der ÖVP geleitet und mehrheitlich besetzt, zeigte sich am 29.6.2022 auf ÖVP-Linie und gab ein verhaltensoriginelles Urteil zum Impfpflichtgesetz ab, das lautet: „Das Impfpflichtgesetz ist, angesichts der zum Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung, verfassungskonform“ – weshalb der VfGH das Impfpflichtgesetz nicht aufhob. Wunderbar!

Kann es sein, dass die SPÖ-Vorsitzende Rendi-Wagner in der Dringlichen Anfrage, eingebracht am 13.1.2021, „impfen“, „impfen“, „impfen“ forderte – und nicht etwa eine Volksabstimmung oder gar Selbstbestimmung der Menschen? Will die SPÖ eine Demokratie ohne Volk? – Wie, Frau Rendi-Wagner, steht die SPÖ zur Fremdbestimmung und Sklavenhaltung?

Kann es sein, dass der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Franz Bittner, noch ein Impfen drauflegte und am 20.10.2022 vier Mal impfen forderte? – „Impfen, impfen, impfen, impfen.“ – Kann es sein, dass Franz Bittner von der Ärztekammer Wien „Impfen, impfen, impfen, impfen“ forderte und nicht über Komplikationen und Nebenwirkungen des gentechnischen Experiments informierte?

Frau Irina Baumgartner, Bezirksrätin aus Wien-Landstraße, brachte es auf den Punkt: „Inzwischen hat jeder Baum mehr Rechte als wir“ Bürgerinnen und Bürger. Irina Baumgartner wechselte zur MFG. (Abg. Michael Hammer: Gibt es die noch?)

Martin Hämmerle, grüner Ex-Stadtrat aus Dornbirn, sagte: Die grüne Klubchefin im Parlament, Sigrid Maurer, „könne die Grünen nicht als antifaschistische Partei bezeichnen und gleichzeitig dafür sein, Menschen“ – Ergänzung: Impfgegner – „auszuschließen“ – so Hämmerle. Sigrid Maurer sei nicht an den Argumenten interessiert, sie wolle „alle auf Schiene bringen“. Und weiter: „Wo beginnt der Faschismus, wo hört er auf?“, wird Hämmerle zitiert. Der Dornbirner Stadtrat musste seine Funktion zurücklegen.

Das Impfpflichtgesetz stellt das Multiorganversagen der Republik Österreich offen zur Schau. In ländlichen Gebieten Österreichs würde man Jauchengrube dazu sagen.

Gründe zum Volksbegehren finden Sie auf der Webseite www.neinzurimpfpflicht.at. Liebe Zuschauer und Zuhörer, lesen Sie sich das durch! Dort können Sie 32 Gründe nachlesen, warum das Impfpflichtgesetz abgeschafft werden sollte und inzwischen auch Ende Juli 2022 tatsächlich abgeschafft wurde.

Ich möchte mich bei Servus-TV für die Berichterstattung und bei Dr. Michael Brunner für die Unterstützung des Volksbegehrens seitens der MFG bedanken. Das Volksbegehren Nein zur Impfpflicht war circa zwei Monate nach der Eintragungswoche erfolgreich, denn das Impfpflichtgesetz wurde wieder abgeschafft. Das haben letztlich auch der Nationalrat und der Bundesrat erkannt und das Impfpflichtgesetz Ende Juli 2022 abgeschafft und dafür bedanke ich mich bei ihnen.

Das Impfpflichtgesetz war meines Erachtens das tödlichste Gesetz, das in der Zweiten Republik beschlossen wurde. Kein Gesetz verursachte mehr Tote in Österreich als das Impfpflichtgesetz. Meines Erachtens ist es deshalb sehr, sehr gut, dass dieses Gesetz abgeschafft wurde. Nichtsdestotrotz haben die beschlussfassenden Parteien mit diesem Gesetz enorme Schäden verursacht.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht den Bevollmächtigten, zum Schlusssatz zu kommen.

Mag. Robert Marschall: Nichtsdestotrotz haben die beschlussfassenden Parteien mit diesem Gesetz enorme Schäden verursacht: von der Spaltung der Familien und der Gesellschaft bis hin zu den Gesundheitsschäden und Todesfällen durch die MRNA-Impfungen – ohne erkennbaren Nutzen. Unfassbar!

Die beschlussfassenden Parteien waren ÖVP, SPÖ, Grüne und Teile der NEOS inklusive Beate Meinl-Reisinger. Die repräsentative Demokratie hat mehrheitlich versagt. Die Parlamentarier, die das Gesetz im Juli 2022 abgeschafft haben, haben es aber auch im Jänner 2022 beschlossen und danach zweimal ausgesetzt beziehungsweise verschoben – das heißt: Die nachträglichen Retter sind auch die ursprünglichen Täter und sitzen immer noch im Parlament.

Aber auch ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer und ÖVP-Verfassungssprecherin Karoline - -

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht den Bevollmächtigten erneut um den Schlusssatz, da er bereits 2 Minuten überzogen habe, und bittet, sich im Sinne der Fairness an die Redezeiten zu halten.

Mag. Robert Marschall: Wenn ich nicht reden darf, bitte, reden Sie! (Abg. Koza: Es gibt ein Zeitlimit!)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich beim Bevollmächtigten für die einführenden Worte, weist ihn darauf hin, dass er noch 6 Minuten Redezeit für das Schlussstatement habe und ersucht ihn, die noch übrig gebliebenen Anmerkungen beim Schlussstatement zu bringen. Im Sinne der Fairness müsse er, so der Obmann, darauf schauen, dass alle Proponenten dieselbe Redezeit erhalten und der Bevollmächtigte habe bereits deutlich überzogen gehabt.

Der Obmann erteilt nun das Wort an den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren, Herrn Ing. Werner Bolek, und ersucht, die 8 Minuten Redezeit einzuhalten.

Ing. Werner Bolek: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Experten! Herzlichen Dank, dass wir heute Gelegenheit haben, unser Volksbegehren zu präsentieren. Ich erkläre noch ganz kurz den historischen Zusammenhang: Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern bereits im Jahr 2021 eine Volksbegehren-Abstimmung vorgelegt, wobei die Frage schlicht war: Impfpflicht – ja oder nein? Bei dieser Abstimmung ist am 27.9.2021 herausgekommen: 80 Prozent der Bürger:innen wollen keine Impfpflicht. Bei 335 000 Beteiligten war das ein ziemlich klares Votum des Volkes und jeder, der sagt, dass das keine Abstimmung war, der lügt, weil jeder hingehen konnte. Jeder konnte abstimmen, und es war eine amtliche Abstimmung, weil die Wahlgesetzgebung bei Volksbegehren gültig ist. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.)

Da die Regierung leider überhaupt nicht regiert hat – also reagiert hat, um es genau zu sagen –, mussten wir ein zweites Volksbegehren nachreichen, und das ist das heute gegenständliche Volksbegehren, in dem es darum geht, dass wir gefordert haben, dass das Abstimmungsergebnis mit 80 Prozent Nein endlich respektiert wird. Daher heißt es auch: Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren.

Dieses Volksbegehren wurde am 9.5.2022 mit insgesamt 246 000 Stimmen zum Erfolg gebracht. In Summe haben sich also in beiden Volksbegehren 581 000 Bürger:innen dazu bekannt, dass es keine Impfpflicht geben soll, und jetzt kommt das Wesentliche: Die Impfpflicht wurde ja Gott sei Dank aufgrund der Aktivitäten unserer Gruppierung und auch vieler anderer Gruppierungen, die auch teilweise heute hier präsent sind – also der Widerstand des Volkes war ja wohl für das Parlament und für die Regierung merkbar –, abgeschafft.

Jedenfalls wurde dann am 7. Juli das Gesetz zwar abgeschafft, aber zwei zentrale Forderungen unserer Volksbegehren wurden bis jetzt nicht erfüllt: nämlich, dass in die Verfassung das Impfpflichtverbot oder ein Ausschluss der Impfpflicht hineingeschrieben wird, also dass das in den Verfassungsrang gehoben wird; und die zweite wesentliche Thematik ist, dass die Diskriminierung Ungeimpfter oder die Diskriminierung nicht geimpfter Menschen nach wie vor die Gesellschaft spaltet. Das wird von uns nach wie vor gefordert, dass der Gesundheitsausschuss dieses Thema heute erörtert und dann auch dem Nationalrat bitte schön den Vorschlag macht, diese verfassungsmäßigen Regelungen auch in den Verfassungsrang zu heben.

Ich darf uns noch kurz vorstellen: Neben mir sitzt mein Kollege Anatolij Volk. Der dritte Proponent, Mag. Hohenecker, lässt sich heute entschuldigen. Anatolij Volk wird dann auch noch den zweiten Teil, das Schlusswort, übernehmen, das heißt also, nach der Einleitung übergebe ich später an Anatolij Volk.

Die Initiative Gemeinsam entscheiden hat bereits mehrere erfolgreiche Volksbegehren durchgeführt und über 1 Million Wähler:innen mobilisiert. Wenn Sie mir eine kleine Spitze erlauben: Die Anzahl der Vorzugsstimmen der hier Anwesenden oder auch der im Hohen Haus Anwesenden ist teilweise bei ein paar Tausend, und da konnten wir 1 Million Wähler:innen insgesamt für die direkte Demokratie begeistern. Ich darf bitten, dass die direkte Demokratie und auch das Thema Volksbegehren in diesem Land endlich ernst genommen werden und dass man aus diesen Forderungen schließlich auch vernünftige Gesetze macht.

Ich blättere gleich weiter zu der Folie 5. Die „Rückblende: Totales Chaos rund um das Impfpflichtgesetz!“ ist jetzt zwar Gott sei Dank etwas abgeebbt, aber die „Spaltung der Gesellschaft“ und das totale Chaos sind immer noch evident. Es wäre schön zu sehen, dass da endlich einmal Ordnung geschaffen wird, dass wieder Recht herrscht, dass die Verfassung wieder zu ihrem Einsatz kommt. „DISKRIMINIERUNG bringt DEMOKRATIE in Gefahr!“, das ist unser wesentlicher Satz, und daher geht es darum, Diskriminierung zu verhindern.

Der „Blick über den Tellerrand“ – Folie 6 –: Anscheinend hat es lange gedauert, dass Österreich schnallt oder mitkriegt, dass die ganze Welt kein Impfpflichtgesetz braucht, dass die ganze Welt die Diskriminierung von Nichtgeimpften wesentlich subtiler oder überhaupt nicht eingeführt hat, und deswegen ist es notwendig, dieses Diskriminierungsverbot in den Verfassungsrang zu heben.

Ich darf auch noch daran erinnern, es gab ziemlich viel Aufregung, als Elga sich auch kritisch zur Diskriminierung äußerte und die Regierung getadelt hat. Da hat dann Herr Minister Rauch der Elga einen Maulkorb verpasst. Die Frage ist, ob es Elga überhaupt noch gibt oder ob man die jetzt eh schon abgeschafft hat. Jedenfalls wäre es besser, teilweise der Regierung und manchen Parlamentariern einen Maulkorb zu geben, wenn es darum geht, dass sie die Verfassung missachten, weil diese ein wesentliches Gut in unserer Demokratie ist.

Die Fragen an die Experten haben wir klar auf Folie 8 formuliert, und zwar geht es nicht darum, wieder über die Impfung, über die Wirkung der Impfung, über die Covid-Pandemie zu fabulieren, sondern darum, sich bitte – und darum ersuche ich Sie – ganz klar an die Fragestellung dieses Volksbegehrens und dieses Ausschusses hier zu halten, nämlich: „Was rechtfertigt die Diskriminierung Ungeimpfter, warum steht das NEIN nicht in der Verfassung?“, „Warum genießen Ungeimpfte keinen Schutz durch die Verfassung?“, „Was bringt unserer Gesellschaft eine Diskriminierung von Ungeimpften?“, „Welche verfassungsmäßigen Unterschiede“ – und da bitte ich um einen internationalen Vergleich – „gibt es in“ Österreich „zu anderen Ländern?“, und, wenn wir hier schon nachdenken dürfen: „Alternativen: Stellen Sie bitte gelindere, andere Wege dar, die helfen würden“!

Wir wollen noch abschließend die Zusammenarbeit mit den Parlamentsparteien würdigen. Wir danken den NEOS, die sich immer sehr vorbildlich zum Thema Volksbegehren eingebracht haben. Also Danke an die NEOS, mit denen eine offene Diskussion immer möglich war! Auch der FPÖ, die stets engagiert und auch interessiert war, möchten wir sehr herzlich danken. ÖVP, SPÖ und Grüne werfen wir gleich einmal in einen Topf. Da gab es kein Interesse an ernsthaften Diskussionen. Anscheinend interessiert die Meinung von über 500 000 Bürgerinnen und Bürgern in diesen drei Parteien niemanden, und – abschließend vielleicht – dass ein Experte von diesen drei Parteien gemeinsam nominiert wurde, zeigt ja auch schon ein gewisses Sittenbild.

Ich darf mich herzlich bedanken und am Schluss noch ersuchen, dass Minister, Parlament und der Ausschuss im Hohen Haus dann bei der Behandlung unseres Volksbegehrens einen Antrag einbringen, dass jegliche Diskriminierung aufgehoben wird, dass das Nein zur Impfpflicht in die Verfassung geschrieben wird. Diese Abstimmung möge bitte namentlich erfolgen und es möge der amtlich festgestellte Wille der Bevölkerung nicht ignoriert werden.

Ich bedanke mich und hoffe, mit der Redezeit halbwegs gut ausgekommen zu sein. Ich hätte noch ein Angebot an alle, die den Rücktritt von Bundeskanzler Karl Nehammer fordern: Hier ist sein Namensschild, also anscheinend sitze ich hier auf seinem Sessel, und daher stehe ich symbolisch auf und trete zurück. (Der Redner erhebt sich von seinem Platz.) – Kleiner Scherz. (Abg. Michael Hammer: Sehr gelungen!)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak: bedankt sich beim Bevollmächtigten und merkt an, dass dieser die Redezeit leicht überschritten habe, dies aber noch im Rahmen sei.

Daraufhin erteilt er dem Bevollmächtigten-Stellvertreter des Volksbegehrens Keine Impfpflicht, Herrn Mag. Alexander Scheer, das Wort.

Mag. Alexander Scheer: Sehr geehrter Herr Obmann! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte beide Experten, die eingeladen worden sind! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie schauen alle so ernst. Es ist heute in Wahrheit ein wunderschöner Tag. Heute ist das Thema Volksbeteiligung. Sie sitzen im Ausschuss für die Volksbeteiligung. Sie müssten eigentlich froh sein, weil das der Inbegriff der Demokratie ist. Seien Sie also ein bissel netter und schauen Sie ein bissel freundlicher! – Das erschreckt mich als Bürger ja fast.

Kollege Höllwarth und ich haben im November 2021, als wir mittendrin waren, gegen 2G zu kämpfen, eine unsägliche Pressekonferenz des jetzigen Außenministers, vormaligen Außenministers und Kurzzeitkanzlers Schallenberg gehört, in der er quasi der Regierungsfraktion aufgetragen hat, ein Gesetz für die Impfpflicht zu schreiben. Wir waren damals entsetzt, haben sofort die Initiative ergriffen, haben gesagt: Wir müssen dagegen etwas tun, wenn schon im Parlament wenig dagegen getan wird!, und haben uns entschlossen, ein Volksbegehren zu initiieren, nämlich das Volksbegehren Keine Impfpflicht.

Binnen sehr kurzer Zeit, nämlich binnen 24 Stunden, waren die 8 000 Unterschriften beisammen, und wir haben es dann eingereicht, und es war eine erkleckliche Menge, die das unterstützt hat. Es war, so gesehen, das erfolgreichste Volksbegehren aller Zeiten, weil innerhalb der Eintragungswoche die Impfpflicht tatsächlich – zumindest angekündigt – abgeschafft wurde.

Tatsächlich ist es aber so, dass die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes und die Entstehungsgeschichte, wie Sie hier abgestimmt haben, schon etwas bedenklich stimmt.

So wurde im stillen Kämmerchen des Gesundheitsministers ein Gesetz entworfen, das dann kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde und zu dem Tausende, Zehntausende Stellungnahmen abgegeben worden sind, und just am Tag, bevor es in diesem Ausschuss eigentlich diskutiert werden sollte, ist es durch einen demokratischen Taschenspielertrick doch ganz anders gewesen.

Darüber wurde dann im Nationalrat und im Bundesrat abgestimmt – es war eine erkleckliche demokratische Mehrheit, das gestehen wir auch alle zu –, doch jeder wusste zu dem Zeitpunkt, als über dieses Gesetz abgestimmt worden ist, dass der Sinn und Zweck des Gesetzes eigentlich verfehlt war, weil die Impfung, die damals en vogue war, eigentlich den Zweck nicht erfüllen konnte.

Dennoch haben Sie es beschlossen. Manche haben von Vorratsgesetzgebung gesprochen – ein unglaublich undemokratischer Ansatz, wenn man mit Grundrechten so umgeht, wie es dieses Haus getan hat.

Wir haben dann den Menschen da draußen – Tausende haben uns angeschrieben und angerufen, wir haben eigene Teams gebildet, damit wir die Telefonate entgegennehmen können – eine Möglichkeit gegeben, mit Ihnen in Kontakt zu treten, nämlich mit Ihnen als Abgeordnete, die vom Volk oft weit weg sind.

485 000 Briefe wurden von der Bevölkerung an dieses Haus geschickt – ich bin sicher, jeder von Ihnen hat zumindest einen Brief bekommen, wenn nicht sogar Hunderte –, in denen steht, dass Sie doch bitte hier nicht zustimmen sollen, dass in die Grundrechte – Recht auf Unversehrtheit, Verbot der Zwangsbehandlung – eingegriffen wird. Das war Ihnen egal.

Die meisten von Ihnen haben dieses Gesetz beschlossen, wissend, dass sie es aus verschiedenen Gründen eigentlich nie in Kraft setzen wollen. Die Bösen sagen, weil sie es behördlich nicht geschafft haben. Die Gutmeinenden gehen davon aus, dass sie gewusst haben, dass es eigentlich ein unsägliches Gesetz ist, das in diese Demokratie nicht hineinpasst.

Worum geht es jetzt bei uns? – Ich werde mich nicht so sehr mit den Höhen und Tiefen der allgemeinen Überlegungen auseinandersetzen. Ich erkläre Ihnen ganz einfach, worum es bei unserem Volksbegehren gegangen ist. Es gibt zwei Punkte.

Der erste Punkt: Wir verlangen nicht mehr und nicht weniger, als dass in der Bundesverfassung verankert wird, dass es keine Impfpflicht mehr geben kann, die einfachgesetzlich verankert wird. Warum? – Weil das hier passiert ist. Per Einfachgesetz hat man hier Grundrechte tangiert und verletzt. Das soll nicht mehr der Fall sein.

Bei der ersten Lesung unseres Volksbegehrens war ich mit dem Kollegen Höllwarth hier oben auf der Galerie, und wir haben Herrn Abgeordneten Schallmeiner, der ja Gesundheitssprecher der Grünen ist, zugehört, der dann Angst hatte, dass man, wenn das umgesetzt werden würde, doch bitte die Pandemie, die seine Experten prophezeien, nicht mehr bekämpfen könnte. Da muss ich sagen: völlig falsch.

Wenn man Kelsen kennt, wenn man den Stufenbau der Rechtsordnung kennt, bedeutet ein Verfassungsgesetz nur, dass es schwieriger ist, dass man einfach per Regierungsdekret mit Abstimmungsmaschinerie ein einfaches Gesetz macht, das der Gesundheitsminister schreiben lässt und es geht durch. Stattdessen verlangt es die breite Mehrheit.

Das heißt, wenn es eine breite Mehrheit des Parlaments gibt, dann wird es auch eine Möglichkeit geben, eine Impfpflicht einzuführen – nur eben auf einer sehr breiten Mehrheit.

Wenn Sie sich das ansehen: Im Februar war die breite Mehrheit dafür. Es wäre also kein Problem, ein derartiges Gesetz zu verankern. Nur verlangt es hier eine breite Diskussion.

Man muss Ihnen oft in Erinnerung rufen, dass Sie als Abgeordnete nicht die Vollzieher des Willens der Regierung sind, sondern Sie sind in Wahrheit diejenigen, die die Regierung mit Ihren Gesetzen und Ihren Voten, die Sie haben, zu kontrollieren haben. (Abg. Diesner-Wais: Die Gesetze machen wir!)

Ganz genau. Sie haben es erkannt: Sie machen die Gesetze – theoretisch. Praktisch gesehen kennen wir die österreichische Realverfassung, und wenn man ins Parlament sieht: Wie viele Regierungsvorlagen haben Sie schon abgelehnt? – Noch keine. Also kommen Sie mir nicht mit: Wir machen die Gesetze! – Das stimmt, aber es braucht eine breite Basis für wesentliche Eingriffe.

Sie müssen diese Kontrolle ausführen und hätten Sie diese Kontrolle in den letzten zwei Jahren tatsächlich wahrgenommen, wären viele Missstände nicht passiert. Das Volk wäre durch die unsägliche Politik der Regierung, die Millionen Euro in Kampagnen steckt, nicht gespalten worden. Zuletzt habe ich eine Plakatkampagne gesehen: „Der Kunst ihre Zeit, der Zeit ihre Impfung.“ Dämlicher kann man es nicht machen.

Sie haben dieses Volk der Österreicher gespalten: in Leute, die unsicher sind, und solche, die Angst geschürt haben. Sie haben die Regierung nicht gestoppt. Sie haben Minister, die das befürwortet haben, nicht schlicht hinauskomplimentiert, sondern Sie haben einfach abgestimmt, wie Kanzler Kurz und seine Nachfolger es wollten. Hätten Sie Ihre Aufgabe erfüllt, nämlich die Kontrolle durchgeführt, wäre das nicht passiert.

Deshalb wäre es klug, hier ein Verfassungsgesetz zu schaffen. Ich sehe das nicht als Knebel für Sie als Abgeordnete, sondern in Wahrheit als ein unglaubliches Machtinstrument: Sie zwingen die Regierung dann dazu, hier mit Ihnen zu sprechen, mit allen Abgeordneten zu sprechen, und nicht in Nacht-und-Nebel-Aktionen irgendwelche Gesetze per Taschenspielertricks verabschieden zu lassen, denn eine Zweidrittelmehrheit ist nach dem Stufenbau der Rechtsordnung etwas Sinnvolles, wenn es um wichtige Dinge geht. Deshalb ist das Punkt eins unseres Volksbegehrens.

Punkt zwei des Volksbegehrens ist das berühmte Antidiskriminierungsgesetz. Diskriminierung aufgrund des Impfstatus findet schlicht statt. Jeder, der das leugnet, gehört genauso zu den Coronaleugnern, die sagen, es hat noch nie eine Infektionswelle gegeben. Das ist dieselbe Art und Weise der Argumentation.

Die Diskriminierung findet in diesem Land statt. Es gibt sie im Bereich der Arbeitswelt, im Bereich der Bildung, sogar im Bereich der Altenbetreuung und Pflege findet sie statt. Es gibt Menschen, die ihre Jobs verlieren, weil sie sich weigern, sich zum dritten, vierten oder fünften Mal impfen zu lassen. Es gibt Menschen, die keinen Job bekommen, weil bei gleicher Qualifikation der Geimpfte vorgezogen wird.

Auch in der Behörde, auch in Institutionen, die eigentlich immer für die Philanthropie stehen, gibt es Menschen, die gemobbt werden und nahezu zu Selbstmorden getrieben werden. Familien werden getrennt, weil plötzlich irgendjemand glaubt, dass ein Geimpfter ein besserer Mensch ist. Das ist ein Fakt.

Wir haben eine Petition, wir haben ein Gesetz geschrieben. Kollege Höllwarth und ich haben Ihnen – allen 183 Abgeordneten hier – geschrieben und einen Gesetzesvorschlag unterbreitet. Das wäre eine Idee: Machen wir doch ein Antidiskriminierungsgesetz, denn wir sind ja Weltmeister in der Antidiskriminierung! Wir haben für alles ein Antidiskriminierungsgesetz. Warum nicht auch gegen die Diskriminierung aufgrund des Impfstatus?

Wir haben zwei Rückmeldungen von Ihnen als Abgeordneten bekommen: Eine davon war vom NEOS-Abgeordneten Loacker, der mir geschrieben hat, dass er das begrüßt, aber andererseits werde die liberale Arbeitswelt das schon regeln. Die Leute würden nicht so sein. Sie würden sich nicht auf irgendeinen Impfstatus beziehen, wenn sie Mitarbeiter einstellen.

Nur leider ist das völlig an der Realität vorbei. Wir wissen schlicht, dass diese letzten zwei Jahre, die für jedermann schwierig waren – ich gestehe, durchaus auch für Sie als Abgeordnete, weil auch Sie nicht wussten, wo es hingeht: Sie sind zwischen den Experten der Regierung und anderen Menschen, die vielleicht die Meinung hatten, dass nicht alles so stimmt, was vorgebetet worden ist – was sich im Übrigen im Nachhinein auch als richtig herausgestellt hat, dass nämlich nicht alles gestimmt hat, was Kurz und Co von sich gegeben haben –, hin- und hergerissen worden - -

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht Herrn Mag. Scheer, zum Schluss zu kommen.

Mag. Alexander Scheer: Jetzt kommt mein Schlusssatz: Wenn Sie Antidiskriminierung wollen, müssen Sie diese anordnen. Diese Antidiskriminierung sollte im Rahmen eines Gesetzes passieren, damit man Menschen das Signal gibt, dass etwas, was nicht verboten ist, nämlich ungeimpft zu sein, auch nicht Gegenstand einer Diskriminierung sein kann. Ansonsten geben Sie nämlich diesen Staat und dieses Land jenen in die Hand, die immer wieder die Zügel straffer ziehen wollen. Dafür sind wir nicht hier in einer ordentlichen Demokratie westlichen Zuschnitts.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich bei Mag. Scheer für dessen Ausführungen und gibt bekannt, dass Mag. Höllwarth das Schlussstatement abgeben wird.

Sodann leitet er zu den Eingangsstatements der Expert:innen mit einer maximalen Länge von 8 Minuten über.

Eingangsstatements der Expert:innen

ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger: Herr Obmann! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Proponentinnen und Proponenten! Geschätzter Herr Koexperte! Dass das Impfpflichtgesetz keine Erfolgsgeschichte war, ist, glaube ich, jedem hier im Saal klar, und dass der Bundespräsident, das Parlament und die Bundesregierung mit einem massiven Vertrauensverlust zu kämpfen haben, der irgendwie zu überwinden ist, ist, glaube ich, auch – unabhängig davon, woher die soziologischen Umfragen resultieren – ein Faktum.

Ich habe mir jetzt überlegt, wie man denn diese drei Volksbegehren über alle Parteigrenzen hinweg nutzen könnte, um dem in den Volksbegehren – und nicht nur bei denjenigen, die unterschrieben haben – zum Ausdruck kommenden Willen entsprechen zu können. Ich habe Ihnen einen kleinen Vorschlag mitgebracht, wie denn so ein Bundesverfassungsgesetz aussehen könnte, das die Forderungen der drei Volksbegehren, so wie ich sie verstehe, in einem Bundesverfassungsgesetz zusammenführen würde. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.)

Ich habe mich an dem Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich orientiert und nenne es als Vorschlag für Sie. Sie haben alle Ihre eigenen Experten, die daraus dann etwas Besseres machen können: ein Bundesverfassungsgesetz für ein impfpflichtfreies Österreich, wobei man üblicherweise mit der Formel „Der Nationalrat hat beschlossen“ beginnt.

Dann – es ist für Sie leider sehr schlecht sichtbar, weil der Text etwas klein ist – haben Sie den Willen der zwei Volksbegehren Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren und Nein zur Impfpflicht in der ersten Alternative verankert. Dort sehen Sie: „In Österreich darf keine Impfpflicht eingeführt werden.“ Das ist die Forderung dieser beiden Volksbegehren, wie ich sie verstehe.

In der Alternative zwei – das ist die Forderung des Volksbegehrens Keine Impfpflicht – sehen Sie: „In Österreich darf keine generelle Impfpflicht eingeführt werden.“

Was heißt nun „keine generelle“? – Das bedeutet, dass man präzisieren muss, wann denn welche Art von Impfpflicht eingeführt werden darf. Da habe ich Ihnen als Vorschlag, bestehend auf der geltenden Rechtslage, nun unterbreitet:

„In Österreich darf keine generelle Impflicht eingeführt werden.“ Das wäre der erste Satz. „Wenn ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis es verlangt, und in einer Situation, in der eine von der Weltgesundheitsorganisation entsprechend den Internationalen Gesundheitsregeln ausgerufene gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite gegeben ist“ – das ist also die technische Umschreibung von Pandemie –, „die nach einhelliger internationaler und österreichischer wissenschaftlicher Meinung nicht anders als durch Anordnung einer Impfpflicht gegen den für die Notlage verantwortlichen Erreger durch einen oder mehrere Impfstoffe, deren Ungefährlichkeit für die von der Impfung betroffenen Menschen und Wirksamkeit zur Bekämpfung der Notlage wissenschaftlich unwiderlegbar nachgewiesen wurde, bewältigt werden kann, darf eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen angeordnet werden.“

Da gibt es nun jede Menge Möglichkeiten für unterschiedliche politische Auffassungen und für Kompromisse, die Sie ja auch über die Parteigrenzen hier zuwege bringen könnten.

Es gibt eine breite Front gegen die Ausrufung der Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation, und auch ich muss Ihnen sagen: Ich halte es für absolut vordringlich, dass der Gesundheitsminister seine Befugnis, die ihm nach der österreichischen Rechtsordnung zusteht, nutzt und sagt, er emanzipiert sich von der Weltgesundheitsorganisation und ruft nach eigenen Vorstellungen eine entsprechende Notlage in Österreich aus.

Das würde aber bedeuten, dass bei der Übernahme der geänderten Fassung der Gesundheitsregeln in das österreichische innerstaatliche Recht von dem Opting-out-Recht, das Österreich zusteht, auch entsprechend Gebrauch gemacht wird oder eben im Zuge der Übernahme im österreichischen Recht eine entsprechend abgeänderte Fassung verankert wird.

Dann könnte man zum Beispiel die Formulierung in diesem Artikel „Weltgesundheitsorganisation entsprechend den Internationalen Gesundheitsregeln“ abändern und könnte sagen: entsprechend der Feststellung einer Notlage durch den österreichischen Gesundheitsminister. Dann hätte man beispielsweise dieses Problem gelöst.

Die anderen Kriterien entsprechen der Diskussion im sogenannten Vavřička-Urteil, wobei ich ja schon darauf hingewiesen habe, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damals nicht Covid behandelt hat und auch nicht allgemein irgendeine Impfpflicht, sondern konkret die Impfpflicht in Bezug auf Mumps, Röteln und andere traditionelle Krankheiten.

Daher ist dieses Urteil in diesem Zusammenhang zu sehen. Was er dort verlangt hat, war ein entsprechendes dringendes gesellschaftliches Bedürfnis.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Kriterien ja im Grund unter Missachtung der Unterschiede im Sachverhalt in seinem Impfpflichturteil übernommen. Das bedeutet, die Lehren, die man aus der Diskussion um das Covid-Impfpflichtgesetz hat ziehen können, wären nach meinem Vorschlag in dieser Formulierung enthalten.

Dann käme es zur Frage der Diskriminierung. Da würde ich sagen, die einfachste Variante, wie man das lösen könnte, ist, dass man – Sie sehen das im § 2 dieses Vorschlages – ganz einfach im Art. 7 Abs. 1 zweiter Satz des B-VG – dort, wo nämlich Behinderte und Nichtbehinderte ausdrücklich vom Gleichheitsschutz erfasst werden – die Worte „von geimpften und nicht geimpften“ anfügt. Ich nenne in der Reihenfolge Geimpfte zuerst, damit nicht jemand auf die Idee kommt, Ungeimpfte und Behinderte gleichzusetzen.

Wenn man aber dann noch weiter „zu allen Zeiten“ einfügt, dann würde man letztendlich bei einer neuen Fassung des Art. 7 Abs. 1 Sätze zwei und drei des B-VG landen, in der man sagt:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung oder wegen seines Impfstatus benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten sowie von geimpften und nicht geimpften Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens“ – wenn man noch präziser sein will, wie es das Volksbegehren Keine Impfpflicht meint, kann man da noch „in der Öffentlichkeit, im Berufs- und im Privatleben“ dazuschreiben, ich halte es für entbehrlich – „und zu allen Zeiten zu gewährleisten.“ – Das bedeutet: insbesondere in Pandemiezeiten.

Man würde dann noch einen § 3 brauchen, der eigentlich nur von einem Volksbegehren verlangt worden ist. Ich glaube, dass da noch eine weitere Diskussion stattfinden sollte, ob das verwaltungsstrafrechtlich oder justizstrafrechtlich umgesetzt werden sollte.

Man kann das aber auch so machen, wie das zum Beispiel im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geregelt ist, dass man einfach sagt: „Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollen bestraft werden. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

Der letzte Punkt ist die übliche Vollzugsklausel: „Die Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes obliegt der Bundesregierung.“ – Danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall des Proponenten Bolek.)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich für die Ausführungen. 

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute zu erörternden drei Volksbegehren – wir haben es schon gehört – lassen sich auf zwei Kernforderungen zusammenfassen:

erstens, eine bundesverfassungsrechtliche Verankerung eines Verbots von Impfpflichten, und zwar bei zwei von drei Volksbegehren explizit nicht nur gegen Covid-19, sondern gegen jede Krankheit;

zweitens, ein bundesverfassungsrechtliches Verbot der Differenzierung nach dem Impfstatus, und zwar sowohl durch den Staat als auch durch Private. Das würde einerseits etwa eine auf die Impfung bezogene G-Regel treffen und andererseits etwa das Verlangen nach einer bestimmten Impfung als Einstellungsvoraussetzung im Gesundheitswesen.

Wenn es dieses Bundesverfassungsgesetz in der schärfsten Ausformulierung gäbe, wäre das unzulässig. Derzeit können solche Differenzierungen hingegen verfassungsrechtlich durchaus zulässig sein, weshalb der in dem Volksbegehren verwendete Begriff der Diskriminierung aus rechtlicher Sicht im Sinne einer verbotenen Differenzierung etwas irreführend ist.

Festzuhalten ist – wir haben es schon einmal gehört –, dass die entsprechenden Forderungen durch ein Verfassungsgesetz tatsächlich verwirklicht werden könnten. Zwar sind Impfpflichten beziehungsweise die Differenzierung nach dem Impfstatus ein mögliches Instrument zur Erfüllung einer grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger, Personen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Wenn es allerdings zu einer verfassungsrechtlichen Untersagung des Einsatzes des Instruments der Impfpflicht kommt, dann ist die staatliche Schutzpflicht in diesem Bereich einfach eingeschränkt worden. Aus gesundheitspolitischer Sicht mag das nicht zufriedenstellend sein, aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre das jedenfalls zulässig, und man kann nach überwiegender Auffassung auch mit einem Volksbegehren die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes verlangen.

Die entscheidende Frage, die Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nun zu beurteilen haben werden, ist, ob aus politischer Sicht das durch das Volksbegehren angestrebte absolute Verbot zweckmäßig ist oder ob nicht schon die derzeitige Verfassungsrechtslage ausreichend Gewähr dafür bietet, dass eine Impfpflicht beziehungsweise eine Differenzierung nach dem Impfstatus ohnehin nur in absolut notwendigen Fällen zum Einsatz kommen darf. Deshalb möchte ich kurz auf die derzeit geltende Verfassungsrechtslage zu sprechen kommen.

Zum einen stellt eine staatliche Impfpflicht einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und ist daher nur dann verfassungskonform, wenn sie entweder zum Schutz vulnerabler Personen oder aber zu einer Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems erforderlich ist und darüber hinaus in angemessener Art und Weise ausgestaltet ist. Das verlangt etwa den Verzicht auf körperlichen Zwang und auch eine angemessene Ausgestaltung allfälliger Sanktionen wie Geldstrafen oder etwa auch Besuchsverbote für Betreuungseinrichtungen.

In dieser Frage kann man inzwischen unabhängig von der konkreten Impfung von einem sich abzeichnenden Konsens der europäischen Verfassungsgerichte sprechen. So hat nicht nur der Verfassungsgerichtshof – das wurde in den Einleitungsstatements auch schon erwähnt – zur allgemeinen Covid-19-Impfpflicht Entsprechendes festgestellt, nämlich deren grundsätzliche Zulässigkeit, allerdings ihre Nichtdurchführbarkeit aufgrund der Aussetzung, die er ja auch aufgrund der Situation zum damaligen Zeitpunkt für geboten hielt, sondern neben dem Verfassungsgerichtshof gibt es auch sehr ähnliche Entscheidungen vom deutschen Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland und unlängst erst vom italienischen Verfassungsgericht zur altersgruppenbezogenen Impfpflicht in Italien. Schon davor – das wurde heute auch schon von Herrn Geistlinger erwähnt – hat etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Impfpflicht Stellung genommen, nämlich zuletzt im Jahr 2021 zur Impfpflicht gegen bestimmte Kinderkrankheiten in der Tschechischen Republik.

Auch wenn es also um verschiedene Impfungen, um verschiedene Krankheiten geht – man kann Impfpflichten und Impfungen auch nicht über einen Kamm scheren –, ist es doch so, dass sich relativ einheitliche Spruchformeln und Beurteilungskriterien abzeichnen.

Gerade diese einheitlichen Formeln der Verfassungsgerichte zur Beurteilung einer Impfpflicht haben auch gezeigt, dass insbesondere die Argumente für eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 mit dem Fortschreiten der Pandemie und der Ausbreitung der Omikronvariante deutlich schwächer geworden sind, als das für die früheren Varianten beziehungsweise für die erste Phase der Pandemie der Fall war. Daher ist die Covid-19-Impfpflicht in Österreich zuerst ausgesetzt und dann wieder abgeschafft worden. Ich durfte ja selber im Rahmen der entsprechenden Kommission an dieser Beurteilung beratend mitwirken. Daran sieht man also, dass der geltende verfassungsrechtliche Rahmen völlig ausgereicht hat, um eine überschießende Verpflichtung zu einer Impfpflicht zu vermeiden.

Die vorliegenden Volksbegehren gehen aber weiter, indem sie sich gegen jede Art von Impfpflicht richten und dabei auch das private Verlangen nach dem Vorliegen eines bestimmten Impfstatus verbieten wollen. Das betrifft aber auch Bereiche und Krankheiten, bei denen dieses Verlangen nach einem bestimmten Impfstatus noch einmal anders zu beurteilen ist als derzeit – wohlgemerkt derzeit – bei Covid-19. So vermittelt etwa eine Masernimpfung eine ausgesprochen hohe und weitestgehend auch sterile Immunität für lange Zeit. Gerade deswegen ist eine Masernimpfung für auf einer Kinderstation tätiges medizinisches Personal auch ein völlig adäquates Mittel zur Verhinderung der Gefährdung der jungen, vulnerablen Patientinnen und Patienten. Das ist auch ein Grund, warum sich zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an einer Masernimpfpflicht letztlich generell nicht gestoßen hat. Überhaupt hat er auch die generelle Zulässigkeit einer Impfpflicht gegen besonders gefährliche Kinderkrankheiten anerkannt.

Hier ist meines Erachtens die Herangehensweise der Volksbegehren, die zumindest in zwei von drei Fällen, zwar aufgehängt an Covid-19, die Impfungen gegen völlig unterschiedliche Infektionskrankheiten über einen Kamm scheren, zu undifferenziert.

Ähnlich verhält es sich mit dem Verbot, nach dem Impfstatus zu differenzieren. Je nach Krankheit kann der Impfstatus sehr wohl für das Risiko der Ansteckung bedeutsam sein. Bei Covid-19 ist das bei den derzeitigen Varianten nicht beziehungsweise nur eingeschränkt der Fall, allerdings werden Ihnen Vakzinologinnen und Vakzinologen auch bestätigen, dass der Impfstatus etwa bei der erwarteten Schwere der Erkrankung nach wie vor von Einfluss ist.

Zusammenfassend darf ich daher festhalten, dass bereits die jetzige Verfassungsrechtslage einem undifferenzierten Einsatz der Impfpflicht beziehungsweise einer unsachlichen Differenzierung nach dem Impfstatus entgegensteht. Deshalb erschiene es mir überschießend, den Rückgriff auf diese gesundheitspolitischen Instrumente durch eine Verfassungsbestimmung für die Zukunft dauerhaft zu erschweren beziehungsweise überhaupt auszuschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich bei Prof. Stöger für seine Ausführungen und die Einhaltung der Redezeit und leitet zur ersten Fragerunde der Abgeordneten über. 

Erste Fragerunde der Abgeordneten

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Minister! Ich begrüße auch ganz herzlich die beiden Experten Prof. Stöger und Prof. Geistlinger und auch die Proponenten der Volksbegehren. Wir haben damals bei der Impfpflicht diskutiert: Impfpflicht – das ist allen Konsens – ist ein Eingriff in ein Grundrecht, Artikel 8, und wir haben auch drei Gründe definiert, die dieses Gesetz gerechtfertigt haben. Ein Ziel war der Gesundheitsschutz, ein Ziel die Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme. Wir haben entsprechende Mittel definiert – das war diese Impfung, die auch gegen Varianten wirkt –, und es war auch eine Verhältnismäßigkeit gefordert. Es waren diese drei Definitionen, dass keine anderen Möglichkeiten vorhanden waren. Zu dieser Zeit war das auch so.

Mittlerweile hat sich die Lage aber Gott sei Dank geändert. Wir haben mildere Omikronvarianten, wir haben Medikamente, die wir damals nicht hatten, und bei vielen auch einen hohen Immunstatus.

Ich habe jetzt eine Frage an Prof. Stöger aus rechtlicher Sicht: Welche Szenarien würden pro futuro aus Ihrer rechtlichen Sicht eine Impfpflicht rechtfertigen? – Danke.

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Vorsitzender! Werte Proponenten der Volksbegehren! Grundsätzlich möchte ich einmal sagen: Ein Volksbegehren ist weder eine Volksabstimmung noch eine Volksbefragung – damit das auch einmal rechtlich hier ausgesprochen wird. Es mag schon stimmen, dass sehr viele diese Volksbegehren unterschrieben haben, aber es sind nur 3,9 Prozent der Wahlberechtigten in Österreich.

Mich würde jetzt interessieren: Wir wissen, dass in diesen Volksbegehren die Impfpflicht generell für alle Zeiten verboten werden sollte. Herr Geistlinger hat einen Vorschlag gemacht, bei dem es darum gegangen ist, dass Geimpfte und Ungeimpfte Behinderten und Nichtbehinderten gleichgestellt werden sollen. Dazu möchte ich schon sagen, dass der Schutz der Gleichstellung der Behinderten eigentlich auf der UN-Behindertenrechtskonvention beruht und die WHO, wenn man das jetzt gleich sehen würde, dahin gehend keine Empfehlung ausgesprochen hat, was Impfungen betrifft – ganz im Gegenteil, würde ich eher sagen.

Mich würde jetzt noch von Herrn Prof. Stöger interessieren: Wir wissen, dass dieser allgemeine Diskriminierungsschutz sowieso besteht. Wie würde sich aber so ein Verbot der Impfpflicht auf den bisher zulässigen positiven Diskriminierungsschutz generell auswirken? Positive Diskriminierung ist ja zulässig.

Im Endeffekt geht es darum, dass es bei dem Gesetzentwurf um gesundheitliche Notlagen geht. Sie haben angesprochen, Impfungen sind ja auch in Krankenanstalten bei Mitarbeitern notwendig. Wie würde es auch für die Zukunft möglich sein, das überhaupt handzuhaben? – Danke.

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Ich hätte zwei Fragen an die beiden Experten Prof. Geistlinger und Prof. Stöger.

Herr Professor Stöger: Sie haben von der staatlichen Schutzpflicht gesprochen, die die Republik hat. Jetzt haben wir die Situation, dass ja im Zuge dieser gewissen wissenschaftsfeindlichen Stimmung in Österreich die Zahl der Kinderimpfungen massiv zurückgegangen ist, nämlich Mumps, Masern minus 49 Prozent, Diphtherie, Tetanus minus 32 Prozent. Aus Ihrer beider Sicht: Was wäre rechtlich möglich, um diese Quoten wieder anzuheben, weil es dabei ja immerhin um sehr stark ansteckende Krankheiten geht?

Die zweite Frage ist die Rechtssituation des Gesundheitspersonals. Gewisse Bundesländer – ich glaube, Niederösterreich und die Steiermark – haben ja eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingeführt. Wie schaut das rechtlich aus? – Danke schön.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst im Namen meiner Fraktion bei allen Betreibern der drei Volksbegehren für ihre Wachsamkeit bedanken, für ihr sehr großes Engagement. Bei allen unterschiedlichen Ansätzen und Begründungen, denke ich, haben wir uns alle für unsere Grundrechte mit den vorhandenen direktdemokratischen Instrumentarien starkgemacht, die unsere Verfassung zur Verfügung stellt. Sie haben Hunderttausende Menschen und Unterzeichner erreicht, obwohl die Volksbegehren – ich glaube, man kann es so ausdrücken – medial nicht unbedingt beworben wurden. Wir unterstützen auch als Fraktion diese Forderung nach einem verfassungsrechtlichen Verbot von neuen Impfpflichten in gesetzlicher Form, vor allen Dingen wenn es auch neue, unerprobte Impfstoffe betrifft.

Dass diese Diskussion über die gesetzliche Impfpflicht, die wir heute hier führen, nur formal passé ist, beweisen leider mehrere Hinweise. Es ist daher notwendig und aktuell, auch immer wieder darüber zu sprechen. Zum einen gibt es bei den Regierungsfraktionen keinerlei Einsicht oder einfach auch einmal eine Entschuldigung für das Unrecht, das hier angerichtet wurde, für die Gräben, die aufgerissen wurden, für den Vertrauensverlust in die Politik, der uns alle trifft. Im Gegenteil! ÖVP-Abgeordneter Saxinger nutzt hier das Fragerecht, um sich eigentlich zu erkundigen, wie man künftige gesetzliche Impfpflichten gestalten muss, damit sie verfassungskonform sind – das finde ich jetzt etwas bedenklich.

Es gibt auch auf der Ebene der WHO, die ja auch nicht die rühmlichste Rolle gespielt hat, das Problem, dass sie die Definition einer Pandemie geschwächt, die Kriterien gesenkt hat. Es kann also auch in Zukunft ein sehr kleines Gremium ohne demokratische Legitimation eine weltweite Pandemie mit den entsprechenden Konsequenzen für alle Länder ausrufen.

Hinzu kommt auch ganz aktuell: Auf EU-Ebene ist klammheimlich ohne Diskussion auch in den EU-Mitgliedstaaten ein digitaler Gesundheitspass für internationale Reisen beschlossen worden, womit man also künftig einführen kann, dass man diverse Impfungen nachweisen muss. Einen Vorläufer gab es ja schon mit dem grünen Pass, mit dem digitalen Covid-19-Zertifikat.

Auch bereits aktuell, wie gerade Rechtsanwalt Scheer ausgeführt hat: Die Diskriminierung aufgrund des Impfstatus in Hinblick auf die Coronaimpfung findet derzeit statt. Ich finde es besonders niederträchtig, sozusagen nach außen hin eine gesetzliche Impfpflicht abzuschaffen, zu sagen, das gibt es nicht mehr, und gleichzeitig wird sie aber subtil weiter betrieben, indem Unternehmen, vor allen Dingen staatliche Institutionen, für Berufseinsteiger, für junge Menschen das Erfordernis einer Coronaimpfung verlangen. Das halte ich für ein großes Unrecht. Wir wissen ja auch, dass die Auswirkungen zumindest bei den jungen Menschen zu vernachlässigen sind. Dass Universitäten, Schulen, Staatsdienste von den Bewerbern verlangen, dass sie unterschreiben, dass sie die vollständige Covid-Impfung haben und dass sie auch künftig den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums nachkommen, das finde ich rechtswidrig.

Daran schließt sich auch meine Frage. Ich muss sagen, im letzten Plenum habe ich genau das thematisiert: die Ausschreibung an der Wirtschaftsuniversität Wien, wo so eine Impfung verlangt wird. Ich habe danach so viele Zuschriften von Menschen bekommen, die genau von so etwas betroffen sind, dass der Nachweis der Coronaimpfung verlangt wird. Ich denke, das soll schnellstens ein Ende haben. Das wird auch medial nicht berichtet, daher meine Frage an den Experten: Wie sehen Sie diese nach wie vor bestehende Diskriminierung der Ungeimpften, obwohl die gesetzliche Impfpflicht formal abgeschafft wurde?

Da sind wir im Problembereich des Eingriffs in Grundrechte durch Private, durch Unternehmen. Es gibt auch einen umfassenden Diskriminierungsschutz seitens der Unternehmen zum Beispiel in Hinblick auf Geschlecht oder Herkunft. Wie kann man dem jetzt begegnen, und wie sehen Sie, dass das derzeit abläuft? – Danke schön.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Proponentinnen und Proponenten der Volksbegehren! Sehr geehrte Experten! Ich möchte kurz anmerken: Das ist heute das vierte Hearing, das wir zum Thema Impfpflicht machen. Wir hatten eines bereits am 16.9., eines am 17.1. dieses Jahres, eines am 21.4. dieses Jahres. Das heute ist hier also das vierte Mal, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen, eigentlich sogar das fünfte Mal, denn wenn wir uns erinnern, gab es auch bereits ein Expert:innenhearing generell zur Covid-Pandemie und zum damaligen Stand der Bekämpfung der Covid-Pandemie. Auch damals war das Thema Impfen bereits ein Thema, natürlich aber nicht in diesem Zusammenhang.

Was ich vielleicht kurz anmerken möchte: Ich glaube, die Impfpflicht als solche – ich habe das sowieso auch an anderer Stelle schon mehrfach gesagt – war keine einfache Entscheidung, war natürlich eine durchaus schwierige Entscheidung, die wir getroffen haben. Deshalb wurde das Gesetz auch so gestaltet, wie es gestaltet wurde, nämlich sehr flexibel, mit sehr, sehr vielen Verordnungsermächtigungen, mit der Möglichkeit, wirklich sehr flexibel zu reagieren und zu agieren und eben auch mit der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Begleitung, beziehungsweise nicht der Möglichkeit, sondern der Verpflichtung einer wissenschaftlichen Begleitung, indem es das Impfpflichtgremium gab, in dem ja auch zum Beispiel Kollege Stöger gesessen ist und sich in regelmäßigen Abständen die Verhältnismäßigkeit und die medizinischen Implikationen angesehen hat. Ich glaube, da waren wir schon durchaus am richtigen Weg. Wir haben ja schlussendlich auch gesehen, okay, die Impfpflicht als solche ist nicht notwendig – gut so –, und haben sie eben auch wieder abgeschafft.

Was mich in diesem Zusammenhang natürlich interessieren würde: Wie ist es generell mit der Verantwortung des Staates für ein funktionierendes Gesundheitswesen? Wie ist das dann auch im Zusammenhang mit einer möglichen Impfpflicht einzuschätzen? Wo ist sozusagen der Punkt zu sehen, wo der Staat dann eben auch eingreifen muss? – Dies ist natürlich insbesondere an Kollegen Stöger, aber auch an den Experten der FPÖ gerichtet. Wo hat dabei der Staat eine Verantwortung gegenüber der Mehrheit oder gegenüber der Gesellschaft, und wo kommt man dann auch nicht mehr aus? – Das wäre das eine.

Das Zweite ist dann die Frage der Wissenschaftlichkeit, der Transparenz. Ist es aus Ihrer Sicht ausreichend, wenn es in regelmäßigen Abständen entsprechende Grundlagenerforschung, Grundlagen dazu gibt, die sagen, okay, wir brauchen eine Impfpflicht oder wir brauchen prophylaktische Abgabe von Medizin – oder wir brauchen sie eben nicht? Was wäre aus Ihrer Sicht die wissenschaftliche Grundlage, die es dafür braucht, damit das Ganze dann eben auch juristisch haltbar ist?

Das Nächste, um das es ja auch in diesen Volksbegehren geht, ist die Frage der Diskriminierung aufgrund des Impfstatus, wobei Kollege Stöger gerade ausgeführt hat, dass es ja durchaus auch als Differenzierung zu betrachten ist. Wenn ich das jetzt richtig wiedergebe, ist ja die Diskriminierung sozusagen ein illegales Differenzieren im Alltag – so habe ich es zumindest verstanden. Jetzt würde mich natürlich interessieren: Welche Möglichkeiten haben wir heute schon, um einzugreifen, beziehungsweise welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber eben vorgesehen, um ein solches illegales Differenzieren im Alltag nicht stattfinden zu lassen? Welche Auswirkungen hätte es aus Ihrer Sicht, wenn wir ein derartiges Diskriminierungsverbot – wie zum Teil ja in den Volksbegehren vorgesehen – umsetzen würden, insbesondere – Sie haben es sowieso kurz angeschnitten – zum Beispiel im Bereich der Krankenanstalten, der Krankenhäuser umsetzen würden?

Das Letzte ist dann auch hier wiederum die Frage nach der wissenschaftlichen Grundlage. Was wäre aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit, auf Basis derer man differenzieren könnte, wie beispielsweise bei einer 2G-Regel, bei einer 3G-Regel, die ja in mehreren Erkenntnissen des VfGH für legal erklärt wurde? Reicht es aus Ihrer Sicht aus, dass man mit wissenschaftlicher Expertise arbeitet, oder braucht es da noch mehr dazu, um so etwas zu ermöglichen?

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Proponenten! Sehr geehrte Experten! Die Impfpflicht wurde im Jänner unter großen Schmerzen für alle Parteien und auch für das ganze Land in Kraft, aber eben im Juli auch wieder außer Kraft gesetzt. Wir NEOS sehen die Behandlung von Volksbegehren als wichtiges demokratisches Instrument. Allerdings ist es fraglich, wie sinnvoll es ist, über Themen, die nicht mehr aktuell sind, immer und immer wieder zu sprechen. Das erklärt vielleicht auch die ernsten Mienen unter uns Abgeordneten, weil es eine Menge an Gesundheitsthemen gibt, denen wir aktuell zumindest mehr Aufmerksamkeit schenken sollten.

Für 4,8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher ist die Debatte nach drei erhaltenen Impfungen und in Anbetracht dessen, dass eine Viertimpfung auch von der EMA nicht empfohlen ist, ohnehin obsolet.

Wir sehen ein generelles Impfpflichtverbot, wie es als Forderung in einem der Volksbegehren steht, kritisch, weil es zum Beispiel, so wie es Prof. Stöger auch erwähnt hat, bei Masern absolut zulässig ist, Pflichten zu setzen, wie auch der EuGH argumentiert.

Meine Fragen an die beiden Experten lauten nun: Sie haben es vorhin erwähnt, laut Gleichbehandlungsanwaltschaft gibt es bis dato keine Möglichkeit, eine Diskriminierung wegen eines Impfstatus zu erfassen oder Beschwerde dagegen einzulegen. Was wäre nötig, um diesem Wunsch des Volksbegehrens nachzugeben?

Die zweite Frage: Die Impfpflicht ist Vergangenheit. Trotzdem landen die Volksbegehren noch immer im Parlament. Was kann man tun, um als Parlament das Vertrauen der Bevölkerung wieder zu stärken, damit wir wieder zur Sachpolitik zurückkehren können? – Danke.

Erste Antwortrunde der Expert:innen

ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger: Ich bin relativ wenig gefragt worden, würde aber versuchen, die Diskussion über den wertvollen Beitrag von Ihnen, Frau Abgeordnete Mag. Fiedler, nämlich die Frage der Wiedergewinnung des Vertrauens in das Parlament, aufzugreifen. Da meine ich, gerade so ein Bundesverfassungsgesetz wäre die Möglichkeit, dieses Vertrauen wiederzugewinnen. Sie haben gesagt, die generelle Impfpflicht finden Sie problematisch. Ich habe Ihnen einen Vorschlag gemacht, wie diese generelle Impfpflicht spezifiziert werden kann und wie das zum Beispiel gerade für den Fall der Verhängung einer berufsspezifischen Impfpflicht im Zusammenhang mit Masern ablaufen würde.

Das heißt, wenn man davon ausgeht, der Herr Gesundheitsminister würde seine Kompetenz nutzen und sich von der Weltgesundheitsorganisation emanzipieren, dann würde es bedeuten, er stellt fest, dass in Österreich eine Notlage im Hinblick auf die Epidemie oder die Krankheit, die Masernkrankheit, gegeben ist. Er kann sich auf eine einhellige wissenschaftliche Meinung stützen, international und österreichweit, und auf Basis dieser einheitlichen wissenschaftlichen Festlegung, die ihm sagt, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als durch eine Verhängung einer berufsspezifischen Impfpflicht diese Krankheit einzudämmen, kann er das verfassungskonform machen.

Sie wissen auch über die verschiedenen Maßnahmen Bescheid, die zur Umsetzung des Diskriminierungsverbotes in Bezug auf die Geimpften, in Bezug auf behinderte und nicht behinderte Menschen, erfolgt sind, dass es Durchsetzungsmöglichkeiten gibt, wenn einmal die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen ist. Die entsprechenden Fördermaßnahmen für behinderte Menschen sind entwickelt worden, und auch das ließe sich im Hinblick auf den Impfstatus entsprechend durchführen.

Dass das Argument des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems eine Rolle spielen und eine entsprechende Schutzpflicht daraus abgeleitet werden soll – ja, da sage ich: Wenn das Gesundheitswesen nicht funktioniert, dann muss man doch zuerst einmal bei der Ausstattung des Gesundheitswesens beginnen und nicht bei der Impfpflicht. Dann ist die erste Frage: Haben wir genug Ärzte? Haben wir genug Pfleger:innen? Haben wir genug Intensivmedizin? Und wenn wir das haben, dann ist es eine ganz entlegene weitere Frage, ob wir dann unter diesen Umständen überhaupt noch eine Impfpflicht brauchen.

Also Impfpflicht, würde ich meinen, ist an und für sich ein autoritäres Instrument, dessen muss man sich bewusst sein. Es ist die ärgste Art und Weise, wie man in die körperliche Integrität und Selbstbestimmtheit eines Menschen eingreifen kann, und dementsprechend hoch muss man auch die Voraussetzungen anlegen.

Ich würde es nicht als dramatisch ansehen, wenn man sagt, als Staat schafft man überhaupt keine Möglichkeit für eine Impfpflicht, oder nur eine Möglichkeit durch ein derogierendes späteres Bundesverfassungsgesetz, denn das ist immer auch gegeben, wenn man sich den beiden ersten Volksbegehren anschließt; aber wenn man schon sagt, man braucht dieses autoritäre Instrument, weil man die Leute anders nicht überzeugen kann – und das in einer von den Medien bestimmten, vom Marketing, von Werbung bestimmten Form der Demokratie –, dann muss man eben die Voraussetzungen so hoch anlegen, dass der Gesundheitsminister tatsächlich in der Lage ist, den entsprechenden Nachweis zu führen.

Dass weitere Kriterien, wie ich sie vorgeschlagen habe, für eine zukünftige verfassungsrechtliche Regelung als diejenigen, die der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Verfügung hatten, notwendig sind, das ist ja aus der Spaltung der Gesellschaft ableitbar, die im Gefolge der Durchsetzung des Impfpflichtgesetzes zu seiner Beschlussfassung erfolgt ist. Da, würde ich meinen, braucht es zusätzliche Kriterien, und diese enthält der Vorschlag, den ich Ihnen unterbreitet habe.

Ich glaube, ich habe dann im Hinblick auf eine Frage von Frau Abgeordneter Dr.in Fürst hinsichtlich der Ausschreibung der WU Wien, die einen Nachweis der Covid-19-Impfung verlangt, eine Forderung bekommen. Das ist in der Tat das grundlegende Problem der Drittwirkung von Grundrechten in Bezug auf Private, was im Hinblick auf ausgelagerte Private, wenn man die Universitäten in diesen Bereich stellt, ein besonderes Spezifikum bedeutet. Da würde ich schon meinen, dass es der Gesundheitsminister in der Hand hätte, das gemeinsam mit dem Wissenschaftsminister unter Beachtung der wechselseitigen Zuständigkeiten abzustellen, im Wege einer Verordnung, die an die Universitäten ergeht. Es wäre auch möglich, im Wege der entsprechenden Vereinbarungen, die mit den Universitäten getroffen werden, für diese Zeiträume die entsprechende Aussetzung derartiger Anstellungserfordernisse zu verlangen.

Ich hoffe, ich habe jetzt alle erfasst, die mich angesprochen haben.

Zu Herrn Dr. Saxinger würde ich einfach nur meinen: So verstehe ich Verhältnismäßigkeit, wie ich das ausgeführt habe und wie ich das im Vorschlag zu § 1 in der zweiten Alternative des Bundesverfassungsgesetzes formuliert habe.

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger: Ich werde mich bemühen, halbwegs in der Zeit zu bleiben. Erlauben Sie mir daher, dass ich ein paar Punkte zusammenfasse!

Die erste Frage war, welche Szenarien eine Impfpflicht jetzt weiterhin rechtfertigen würden. Bei Covid-19 ist das Gesetz weg. Ich gehe auch davon aus, dass das politisch nicht wiederkehrt. Das war aber gewissermaßen die Blaupause, was geht oder nicht geht. Das heißt, bei Covid wäre das Problem, das wir uns alle nicht wünschen, wenn es zurück zum Anfang geht, das heißt, wenn wir eine Variante haben, die besonders gefährlich ist und bei der wir auch wieder merken, dass die Erkrankungen deutlich schwerer verlaufen.

Wir müssten aber wohl auch die Chance haben, dass die Impfung dann entsprechend viel bringt, nämlich im Hinblick auf eine dann wieder drohende Überlastung oder vielleicht sogar wie bei den Anfangsvarianten im Hinblick auf die Ansteckung, die es gab. Also es müsste gewissermaßen wieder zu einer Variante zurückgehen, die man mit der Impfung gut beherrschen kann, die die Impfung aber auch unbedingt braucht, um die Überlastung zu verhindern. Sonst, glaube ich, ist bei Covid derzeit nicht zu erwarten, dass man eine Impfpflicht weiter rechtfertigen könnte. Wir sind derzeit hoffentlich auf der guten Seite, dass das so bleibt.

Bei anderen Krankheiten geht es um einen gewissen Beurteilungsspielraum. Es wurde zum Beispiel das Sinken der Masernimpfquote bei Kindern angesprochen. Masern ist ja seit vielen Jahren immer ein Problem. Wie viel sollte man impfen? Ich glaube, man muss einfach politisch zur Kenntnis nehmen: Eine Impfpflicht ist derzeit nicht das Instrument der Wahl, denn da ist sehr viel zerbrochen worden, ob zu Recht oder zu Unrecht. Das ist sicher nicht das, womit man beginnt. Es gibt aber zum Beispiel einen neuen Mutter-Kind-Pass und dergleichen, Kindergeld; das sind durchaus Möglichkeiten, staatliche Leistungen an die Sorge um die Gesundheit des Kindes zu knüpfen.

Wir wissen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Gerade bei Kinderimpfungen kann es sogar so weit gehen, dass Impfpflichten gegen Kinderkrankheiten akzeptiert wurden. Wie gesagt, rein vom Rechtlichen her ist das durchaus ein gangbarer Weg. Bei anderen Krankheiten wird man das wahrscheinlich höchstens für bestimmte Berufsgruppen rechtfertigen. Das ist es eben, was ich auch in meinem Statement gesagt habe: Es ist ein differenziertes Bild, es kommt auf die Krankheit an. Es kommt auf die Zielgruppe an. Es kommt auch darauf an, was man mit der Impfung erreichen kann und will.

Wichtig wäre aber, glaube ich, gerade eben bei Kinderimpfungen, die Motivation zu steigern, klarzumachen, warum man das braucht, und da ja bei der Covid-Impfung große Ängste bestehen, vielleicht auch zu betonen: Bei den Kinderimpfungen haben wir es – und das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont – mit Impfstoffen zu tun, die seit Jahren, Jahrzehnten anerkannt sind, die eindeutig als sicher gelten. Das wurde von ihm auch ausdrücklich hervorgehoben, dass das bewährte Impfstoffe sind. Vielleicht sollte man das auch klarmachen. Wer sich vor der Covid-Impfung fürchtet, braucht sich nicht vor einer Masernimpfung zu fürchten.

Auswirkungen auf die positive Diskriminierung, wie ginge das in Zukunft? Also da muss man einmal eines sagen: Wenn diese Vorschläge so kommen, dann geht das eben nicht mehr. Dann darf man nicht mehr nach dem Impfstatus differenzieren. Wie geht das derzeit? – Erstens gilt im privaten Bereich grundsätzlich: Für neu eintretendes Personal kann man nach Arbeitsrecht eine Impfung verlangen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Bei Bestandspersonal, das sich dauerhaft weigert, muss man zuerst versuchen, einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, ins Gespräch zu kommen. Wenn man die Person ohne den Impfstatus nicht mehr einsetzen kann, dann wird das irgendwann zum Kündigungsgrund. Für neu eintretendes Personal kann man aber das verlangen, was medizinisch angemessen ist, und ja, da braucht man insoweit eine wissenschaftliche Grundlage, als man einen überwiegenden wissenschaftlichen Konsens braucht, vielleicht auch eine Impfempfehlung vom NIG oder von anderen Gremien, die sagen, bei Gesundheitspersonal sind diese Impfungen sinnvoll und notwendig.

Das bedeutet aber auch, dass es dort kritisch wird, Stichwort Universitäten, wo dieser Zusammenhang fehlt. Die WU war da immer schon etwas weiter als etwa die Universität Wien. Ich glaube auch, dass das Verlangen nach einem Impfstatus zur Einstellung von Personal, das nicht im Gesundheitswesen tätig ist, nicht mehr dem europäischen Trend entspricht. Davon kommt man langsam ab. Sie haben schon ausgeführt: Das wäre dann halt im Gespräch mit der Aufsichtsbehörde zu klären, ob das sinnvoll ist oder nicht.

Andere Universitäten machen das nicht, und man muss natürlich verschiedene Wege sehen, auch bei Krankenanstalten, aber es muss doch einen gewissen Konsens geben, einen Zusammenhang zwischen der verlangten Impfung und den erhofften positiven Folgen. Der liegt im Gesundheitswesen auf der Hand, ist aber in anderen Bereichen nicht so offensichtlich, wobei man ehrlicherweise sagen muss: Gerade auf Universitäten sind gewisse Kinderkrankheiten, gegen die nicht geimpft worden sind, ein Riesenproblem. Als ich nach England gegangen bin, um dort zu studieren, wurde von mir eine neue Masern-Mumps-Röteln-Impfung verlangt, weil es dort wegen schlechtem Kinderimpfstatus bei 20-Jährigen Ausbrüche dieser Krankheiten gibt, und für Erwachsene sind diese teilweise gefährlicher als für Kinder, führen bis zu Unfruchtbarkeit und dergleichen. Also das unterschätzt man dann oft. Gerade das spricht eben dafür, gerade bei den Kinderkrankheiten besonders gut hinzuschauen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt mehr oder weniger, dass der Staat lebensrettende Maßnahmen zur Verfügung stellen kann. Er verlangt keine umfassende Gesundheitsorganisation der einzelnen Staaten, aber jeder Staat soll darauf achten, dass Regeln erlassen werden, die das vorhandene Gesundheitswesen funktionsfähig halten. Da kann der Impfstatus sehr wohl eine Rolle spielen.

Was 2G- bis 3G-Regeln angeht, muss man ehrlich sagen: Das kommt derzeit darauf an. Derzeit gibt es bei Covid eigentlich nur 1G, das wirklich sagt: Ich bin eine Zeitlang sicher, was die Ansteckung anlangt! – Das ist der Test. Was den Verlauf angeht, kann man zumindest mit einer 2G-Regel arbeiten. Genesene sind eine gewisse Zeitlang geschützt, Geimpfte eine gewisse Zeitlang; am besten beides, das kommt darauf an. Die 3G-Regel, wie wir sie am Anfang hatten, passt auf die derzeitigen Varianten aber nicht mehr so gut. Das ist auch bekannt und bildet sich ja auch in der derzeitigen Maßnahmengesetzgebung ab.

Betreffend Diskriminierung: Gleichbehandlung in der Arbeitswelt wegen gesundheitlicher Anforderungen ist kein Diskriminierungsgrund; der müsste geschaffen werden. Ich würde nicht auf den Impfstatus abstellen, aber man könnte natürlich sagen, unzulässige gesundheitliche Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können verankert werden. Wir haben es hier aber mit europäischer Gesetzgebung zu tun. Das heißt, man müsste das in Österreich zusätzlich ergänzen, und dann könnte man etwa auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft zuständig machen. Das würde aber, glaube ich, eine größere Diskussion erfordern, die auch weit ins Arbeitsrecht hineingeht, nämlich welche verbotenen gesundheitlichen Anforderungen über einen Impfstatus hinaus man vielleicht nicht haben möchte. – Danke.

Zweite Fragerunde der Abgeordneten

Obmann Mag. Gerhard Kaniak erteilt, da NEOS und Grüne keine weiteren Fragen haben, Abgeordnetem Hauser von der FPÖ das Wort.

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Vorsitzender! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Experten, vor allem aber auch geschätzte Proponenten aller drei Volksbegehren! Zuerst möchte ich mich bei allen Unterstützern der Volksbegehren bedanken. Es sind nämlich nicht 3 Prozent, die in Summe diese Volksbegehren unterstützt haben, sondern weit mehr als eine Million. Das war ein klares demokratiepolitisches Signal in Richtung Parlament.

Was die Verfassung, über die wir heute reden, betrifft, ist es so: Artikel 1 lautet: Das „Recht geht vom Volk aus“. Deswegen kann man dieses demokratiepolitische Instrument im Hohen Haus nicht oft genug diskutieren.

Ich bedanke mich noch einmal fürs Engagement. Wenn man bedenkt, dass jede Unterschrift auf der Gemeinde abzugeben ist, wo man sich ausweisen muss, und wie schwierig es ist, bei dieser im Grunde aufgeladenen Stimmung gegen Ungeimpfte solche Volksbegehren zu unterschreiben, dann ist das ein grandioser Erfolg. Aus unserer und aus meiner Sicht ist jeder, der diese Volksbegehren unterschrieben hat, wahrlich ein Held! Also es ist ein großartiges Ergebnis.

Ich möchte auch noch dazusagen, damit das auch noch einmal festgestellt ist: Wir als Freiheitliche Partei waren die einzige Partei, die sich im Vorfeld immer geschlossen gegen diese Impfpflicht ausgesprochen hat, auch als einzige Partei im Parlament dagegengestimmt und immer eingefordert hat, dass dieses Impfpflichtgesetz als auch die Maßnahmen ersatzlos gestrichen werden.

Mag. Scheer wie auch Mag. Marschall haben ja angesprochen, dass dieses Impfpflichtgesetz die Voraussetzungen, den Gesetzesanspruch für die Impfungen und für die Impfpflicht, nicht erfüllt und natürlich auch gesundheitliche Schäden verursacht. Deswegen meine erste Frage an die Experten: Seit dem 24.9.2021 ist aufgrund des EMA-Risk-Management-Plans bekannt, dass wegen der Impfung Myokarditis und Perikarditis als Nebenwirkung, als wichtiges Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung identifiziert sind. Das ist seit 24.9.2021 bekannt. Dass es sich dabei nach der Impfung um eine ernste Erkrankung handelt, ist auch festgestellt worden: in der klinischen Bedeutung von leicht bis lebensbedrohend.

Das heißt, man hat ein Impfpflichtgesetz beschlossen, wissend – bitte, das kann ich nicht oft genug unterstreichen!; EMA-Risk-Management-Plan, 24.9. –, dass diese Impfung schwerste lebensbedrohende Nebenwirkungen nach sich ziehen kann. Das ist fatal.

Deswegen stelle ich die Frage an die Experten: Vorausgesetzt, man weiß das – und ich gehe davon aus, dass der Herr Gesundheitsminister, wenn das die Freiheitliche Partei weiß und wir das immer wieder kommuniziert haben, es auch weiß –: Wie kann man im Wissen, dass die Impfung auch gesundheitsgefährdend sein kann, ein Impfpflichtgesetz einfordern, unterstützen und dann mehrheitlich im Hohen Haus gegen die Stimmen der Freiheitlichen Partei beschließen? Das ist dokumentiert.

Zweiter Fragenkomplex betreffend Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Artikel 3 besagt, jede Person hat „das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“. Das steht in der Charta drin. Eine Impfung ist nur dann möglich, wenn die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung vorliegt. Frage: Kann man überhaupt eine Impfpflicht beschließen und die Menschen zur Impfung zwingen und drängen, wenn man nicht gegen diese Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen möchte?

Drittens möchte ich noch einmal für die Allgemeinheit feststellen, dass wir als Freiheitliche Partei vor der Beschlussfassung zur Impfpflicht immer im Hohen Haus aufgetreten sind und darauf hingewiesen haben, dass es zum Beispiel in zeitlicher Nähe zu den Impfungen eine erhebliche Zahl an Todesfällen gegeben hat. Mittlerweile sind es mehr als 26 000 Todesfälle in zeitlicher Nähe zur Impfung, bei einer Meldequote von nur 6 Prozent.

Ich bin, auch im Hohen Haus, nicht müde geworden, das Argument, wir müssen diese Impfpflicht verordnen, damit wir die Impfquoten erhöhen und aus Sicht dieser Regierungsparteien sicher sind, das von den Regierungsparteien immer wieder vorgetragen wurde, mehrmals zu wiederlegen und darauf hinzuweisen: Schaut euch doch einmal den Vergleich zwischen Europa und Afrika an! In Afrika: niedrigste Impfquoten, in Europa: höchste Impfquoten – und trotzdem ist die Gefährdung in Afrika weitaus geringer. Wenn man einmal über den Tellerrand hinausgesehen hätte, hätte man so eine Impfpflicht nie beschließen dürfen. (Zwischenruf des Abg. Koza.)

Frage an die Experten: Wie sehen Sie das? Muss man sich vor einer Beschlussfassung zu einer so weitreichenden Impfpflicht, die die körperliche Unversehrtheit verletzt, nicht auch Fakten ansehen, die offen daliegen und für jedermann einsehbar sind? Kann man da einfach drüberfahren und sagen: Es interessiert uns nicht!, oder, wie mir das im Hohen Haus passiert ist, das immer wieder mit Gelächter begleiten? – so wie heute, wenn ich mir Kollegen Hammer anschaue, das wird dann weggewischt.

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Abschließender Satz: Hat das Parlament als gesetzgebendes Organ nicht auch die Verpflichtung, jene Wissenschaft zu hören, die vielleicht (Abg. Michael Hammer: Alternativen vielleicht!) den anderen Parteien, die die Impfpflicht beschlossen haben, nicht entspricht?

Obmann Mag. Gerhard Kaniak erteilt, da die SPÖ auf weitere Fragen verzichtet, Abgeordnetem Smolle von der ÖVP das Wort.

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Zur Impfung ist der Vergleich mit Afrika oft gebracht worden. Es steckt leider kein großes Geheimnis dahinter. Jene Länder, in denen das Versterben an Infektionskrankheiten auch in jungen Jahren leider noch auf der Tagesordnung steht und die durchschnittliche Lebenserwartung etwa halb so hoch ist wie in den Industrieländern, sind tatsächlich von Covid sehr wenig betroffen gewesen. Ich sage, das ist ein relatives Glück, aber das ist nichts, was man sich abschauen kann.

Konzentriert man sich auf die europäischen Länder, dann gibt es einen hoch signifikanten Zusammenhang. Je mehr in einem Land geimpft worden ist, desto weniger Covid-19-Todesfälle gab es, und, was in diesem Zusammenhang noch wichtiger ist: Je mehr geimpft worden ist, umso weniger Übersterblichkeit gab es insgesamt.

Die Idee einer Impfpflicht ist im vorigen Jahr aus einer Sorge und einer Hoffnung entstanden. Es war die Sorge, dass die Krankheit so dramatisch bleibt, wie sie zu Beginn war, und es war die Hoffnung, dass wir es, wenn die Impfquote hoch genug wäre, dann hinter uns hätten und die Krankheit verschwindet. Beides hat sich nicht bewahrheitet. Glücklicherweise hat die Erkrankung an Intensität verloren, sie ist lang nicht mehr so dramatisch wie zu Beginn. Auch das Zweite – dass bei genügend hoher Impfquote die Krankheit wegginge – hat sich allerdings leider nicht bewahrheitet. Mittlerweile haben wir in den westlichen Ländern eine Grundimmunität um die 96 Prozent durch Impfung, Genesung oder beides – und die Krankheit gibt es noch immer.

Aus der Erkenntnis heraus, dass das ein dynamischer Prozess ist, wurde die Impfpflicht lediglich als Rahmengesetz implementiert und aus dem Verlauf heraus nie wirksam gesetzt. Als man dann tatsächlich gesehen hat, das ist nicht nur ein vorübergehendes Nachlassen der Epidemie in der Intensität, sondern die Krankheit hat ihre Charakteristik à la longue verändert, hat man folgerichtig sogar das Rahmengesetz ganz abgeschafft.

Meine Frage an die beiden Experten, bei denen ich mich für die sachlichen Stellungnahmen bedanken möchte, ist: Wie schätzen Sie es ein, dass man das Impfpflichtgesetz primär nur als Rahmengesetz mit den entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten formuliert hat? – Danke.

Zweite Antwortrunde der Expert:innen

ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger: Danke für die Fragen! Die Problematik der Nebenwirkungen und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen der Impfung ist eine, die in die Verhältnismäßigkeit hineinspielt – und gerade die macht eine entsprechende wissenschaftliche Nachweisbarkeit erforderlich. Das betrachte ich auch als einen entscheidenden Unterschied der Covid-Impfung gegenüber dem Vavřička-Fall und gegenüber Masern oder Mumps – und ich sehe es als eine Schwäche des Verfassungsgerichtshofurteils zur Impfpflicht an, in dem man ausdrücklich von geringen Nebenwirkungen gesprochen hat und die Unterschiede im Sachverhalt, bezogen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nicht in Rechnung gezogen hat. Das ist der Grund für den Vorschlag einer präziseren Formulierung in Form eines neuen Bundesverfassungsgesetzes mit der entsprechenden Festlegung.

Hinsichtlich der Grundrechte des Artikels 3 der Europäischen Grundrechte-Charta: Das ist in der Tat eine Problematik. Allerdings hat sie in die Impfpflicht insofern nicht direkt hineingespielt, als der Zusammenhang zwischen dem EU-Recht und dem nationalen Recht hier nicht unmittelbar gegeben war. Die Europäische Union hat keine Impfpflicht angeordnet, sondern es war Österreich. Daher ist in der gesamten grundrechtlichen Debatte zur Frage der Impfpflicht in Österreich Artikel 3 der Grundrechte-Charta am Rand geblieben. Sie haben aber vollkommen recht, Herr Mag. Hauser, dass man das, aus diesem Blickwinkel betrachtet, gründlich infrage stellen müsste.

Zu Herrn Abgeordneten Smolle: Danke für die Wertschätzung! Ich meine nach wie vor, dass der Charakter als Rahmengesetz, wie das Impfpflichtgesetz letztendlich erlassen worden ist, immer noch nicht die grundrechtliche Problematik getroffen hat.

Ich sehe die bisherigen Bemühungen. Ich weiß nicht, ob der betreffende Beschwerdeführer nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes noch vorhat, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Ich würde dieses Urteil vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Artikels 8 EMRK als problematisch ansehen und würde dem Beschwerdeführer in der Tat große Chancen einräumen, dass er trotz des Vavřička-Urteiles im Fall des Covid-Impfpflichtgesetzes mit einer Klage gegen die Verletzung der Grundrechte durchkommen würde. – Danke vielmals.

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger: Impfnebenwirkungen gibt es, das ist bekannt. Um festzustellen, wie viele es wirklich gibt, müsste man genau hinschauen – und da muss man Folgendes sagen: Die verfassungsrechtliche Vorgabe ist, Impfnebenwirkungen müssen im Rahmen bleiben – insbesondere dann, wenn es eine Impfpflicht gibt. Dass es bei jeder Impfung und bei jedem Arzneimittel Nebenwirkungen gibt, wissen die Medizinerinnen und Mediziner unter Ihnen besonders gut, das kann man allgemein als gegeben voraussetzen.

Da möchte ich auf die schon beklagte Wissenschaftsskepsis hinweisen. Man muss da, glaube ich, schon ein bisschen Vertrauen in die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben, die das beurteilen können, und die sagen uns alle: Ja, es gibt diese Nebenwirkungen, aber sie haben kein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Diese Wissenschaftler sind bei der Zulassung der Impfstoffe im Einsatz. Diese Wissenschaftler beraten das Ministerium extern und intern – und ich sehe nicht ein, warum ich als Jurist nun infrage stellen soll, dass spezialisierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das in diesem Bereich nicht ausreichend beurteilen können.

Das führt zur Frage drei, zur faktenbasierten Entscheidung. Man darf der wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung folgen, das ist rechtlich völlig anerkannt. Auch in der Wissenschaft gibt es Vielfalt. Wenn eine Minderheitsmeinung derart starke Argumente für sich hat, dass man nachdenken muss, dann muss man das tun; aber die Mehrheitsmeinung hat auch in der Wissenschaft eine gewisse Bedeutung, weil Wissenschaft faktenbasiert arbeitet – und wenn 90 von 100 Leuten das Ergebnis nachvollziehen können und 10 Prozent nicht, dann ist die Beweislast aufseiten der 10 Prozent und nicht auf jener der 90 Prozent.

Artikel 3 Grundrechte-Charta: Man muss gar nicht so weit schauen, das steht auch in Artikel 8 EMRK ständig drin. Die Einwilligung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Medizinrechts, kann aber, wie alle Grundrechte, im öffentlichen Interesse beschränkt werden. Ich habe heute meinen Studierenden erzählt, dass Tuberkulosekranke einer Zwangsbehandlung unterzogen werden können, indem sie unter gerichtlicher Kontrolle auf unbestimmte Zeit in ein Krankenhaus eingewiesen werden können.

Es gibt staatliche Pflichten. Die Impfpflicht gehört sogar zu den Pflichten, die nicht mit Zwang und nicht mit Behandlung durchgesetzt werden können, ist also innerhalb der Pflichten sogar noch eine der weniger schwer eingreifenden, was sie überhaupt nicht kleinreden soll. Sie ist ein Eingriff in Grundrechte, aber Grundrechte sind im öffentlichen Interesse einschränkbar – und ich habe in meiner Wortmeldung schon gesagt, was die Argumente für eine solche Einschränkung sind: Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung und Schutz vulnerabler Personen. Obwohl die Urteile wie gesagt unterschiedliche Krankheiten betreffen, findet man das auch in allen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen.

Die Entscheidung unseres Verfassungsgerichtshofes finde ich eigentlich nicht so schlecht gelungen. Er hat nämlich in seinen Überlegungen auch darauf verwiesen, dass zuvor sehr wohl ausreichend wissenschaftliche Meinungen eingeholt wurden; und dass das Gesetz nur als Rahmengesetz beschlossen wurde, war für ihn letztlich auch ganz entscheidend. Er lässt es natürlich offen, aber ich gehe davon aus, dass eine Impfpflicht, die unter den Rahmenbedingungen, wie wir sie hatten, exekutiert worden wäre, ihm mehr Probleme bereitet hätte. Es gibt im Verfassungsrecht, im Europarecht aber auch das Vorsorgeprinzip, dass man gewissermaßen Gefahren rechtzeitig erkennt – und da gewissermaßen eine Impfpflicht bereitzuhalten, auch wenn man sie noch nicht exekutiert, ist verfassungsrechtlich zulässig. – Danke schön.

Statement des Bundesministers

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Proponenten der Volksbegehren! Experten! Es gibt aus meiner Sicht drei Aspekte, die hier mitdiskutiert und miterörtert worden sind: einen rechtspolitischen, einen demokratiepolitischen und einen gesundheitspolitischen Aspekt. Wir haben die Impfpflicht im Herbst 2021 unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeführt, die sich mittlerweile wesentlich verändert haben, das sage ich dazu. Es gab eine mangelnde Verfügbarkeit von Medikamenten; es war eine komplett andere Virusvariante, als wir sie heute haben; und es gab die Abwägung, unter welchen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten ein derartiges Impfpflichtgesetz überhaupt möglich ist.

Das hat dann dazu geführt, dass mit der entsprechenden Mehrheit ein Gesetz beschlossen worden ist, das einen Mechanismus vorgesehen hat, abwägen zu können, ob diese Verhältnismäßigkeit jeweils gegeben ist oder nicht. Es wurde die Impfpflichtkommission eingesetzt – vielen Dank an dieser Stelle noch einmal, auch an Herrn Prof. Stöger –, die sich ja dann periodisch damit befasst hat und eingeschätzt hat, ob es im Sinne des Gesetzes gegeben ist, die Impfpflicht einzusetzen oder eben nicht, oder sie auszusetzen. Es wurde dann aufgrund der Empfehlungen der Impfpflichtkommission, denen wir gefolgt sind, das Vorgehen so gewählt, dass das Impfpflichtgesetz ausgesetzt wurde, weil die Argumente eben dafür gesprochen haben.

Dieses Vorgehen ist vom Verfassungsgerichtshof geprüft worden, auch das wurde angesprochen. Nun kann man darüber diskutieren, ob ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes der eigenen wissenschaftlichen Meinung entspricht oder nicht, das ist jedem unbenommen – jedenfalls ist es zu akzeptieren. Es sind im Übrigen auch andere Verordnungen, die von meinem Haus erlassen worden sind, vom Verfassungsgerichtshof überprüft und weitestgehend bestätigt worden.

Unabhängig von der rechtlichen Debatte hat sich dann gezeigt, dass eine Aufrechterhaltung der Impfpflicht aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben war. Warum? – Weil sich die Voraussetzungen komplett geändert haben. Es ist mit Omikron eine andere Virusvariante aufgetreten. Die Immunitätslage in der Bevölkerung war weitgehend schon viel besser als zuvor. Wir hatten mit den begleitenden Maßnahmen Möglichkeiten, die Pandemie zu bekämpfen – und es war insgesamt so, dass wir uns auf dem Weg einer abebbenden Pandemie befunden haben, die weniger schwere Auswirkungen hat. Deshalb wurde die Impfpflicht dann auch nach intensiven Diskussionen und dem Abwägen aller Argumente abgeschafft.

Ein Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass mehrfach die Frage in den Raum gestellt worden ist, ob die Impfung als solche keine Wirksamkeit hat, oder gar, wie es angesprochen worden ist, massive Schäden und Todesfälle verursacht. Es war dann im Zusammenhang auch die Frage eines der Proponenten – oder die Feststellung, die, vermutlich, weil es sonst strafrechtlich verfolgbar wäre, in eine Frage verpackt war –: „Kann es sein, dass“ damit ein Instrument des Massenmordes implementiert worden ist?– Es kommt nicht von ungefähr, dass es als Frage formuliert worden ist. Auch anderes wurde in Frageform immer mit der Frage „Kann es sein, dass“ formuliert, weil das andernfalls wohl in der Nähe der Strafrechtlichkeit wäre. Die Covid-Impfung in die Nähe von Massenmorden zu platzieren – und sei es auch nur implizit – halte ich gesundheitspolitisch für verwegen und wissenschaftlich für nicht haltbar.

Sämtliche Forschungsergebnisse, auch der jüngste Bericht der OECD (den erwähnten Bericht in die Höhe haltend), den ich hier habe, zeigen die Wirksamkeit der Impfung während der Pandemie – jedenfalls, was die Verhinderung von schweren Verläufen und Todeszahlen angeht. Wir befinden uns derzeit in der Pandemiebekämpfung in einer Phase, in der ich sehr darauf achte, immer auf dem Boden der vorhandenen Gesetzmäßigkeiten und der gesetzlichen Vorgaben zu bleiben und jedenfalls keine Maßnahmen zu verordnen, die jenseits der Verhältnismäßigkeit sind – denn dies ist der Rahmen, der vorgegeben ist.

Deshalb wurde im Sommer von mir veranlasst, dass die verpflichtende Absonderung abgeschafft wurde. Deshalb wurde im Spätsommer nicht veranlasst, dass auch bei einer anlaufenden Herbstwelle die Maskenpflicht in weiten Bereichen wieder eingeführt wird. Es wurde immer vor dem Hintergrund gehandelt: Was ist wissenschaftlich vertretbar, gesundheitspolitisch argumentierbar und verfassungsrechtlich haltbar? Das ist der Weg, den wir gehen. Da sind wir auch in gutem Einklang mit anderen europäischen Staaten. Diesen Weg werden wir beibehalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.

Schlussstatements der Proponent:innen der Volksbegehren

Mag. Robert Marshall: Heute werden drei Volksbegehren hier im Parlament behandelt, und die größte Sorge der ÖVP ist, wie man die Impfpflicht nicht vielleicht doch wieder einführen könnte– so oder so –, und das ist die Frage an die Experten. Das muss man sich einmal geben, das ist wirklich unfassbar! Zur Frage von Frau Abgeordneter Fiedler, NEOS: Wie kann das Parlament das Vertrauen des Volkes wieder zurückgewinnen? – Ich kann es Ihnen sagen: Mit echter Demokratie. Es läuft jetzt ein echtes Demokratievolksbegehren. Wir brauchen dringend ein faires Wahlrecht und Volksabstimmungen, die vom Volk einleitbar sind.

Das war nämlich auch eine Aussage der Frau SPÖ-Abgeordneten: Es war ja keine Volksabstimmung! – Ja, warum? – Weil Sie keine Volksabstimmung zugelassen haben, deswegen war es keine Volksabstimmung.

Dann gab es eine Bemerkung: „Schutzpflicht“. – Ja, das Parlament hat vielleicht eine Schutzpflicht, aber Schutzpflicht heißt: schützen und nicht Menschenleben gefährden. Schutzpflicht: Halten Sie sich einfach an das Wort! Dann werden Sie verstehen, was Schutzpflicht heißt.

Dann war der eine Punkt der Vergleich der Masernimpfung mit dem Covid-Genexperiment. – Ja, da stellt es mir ja überhaupt alle verbliebenen Haare auf. (Abg. Koza: Mir auch!) Also man kann ja wohl kaum eine Aktiv- mit einer Passivimpfung vergleichen, und man kann kaum eine Impfung mit einem Gentechnikexperiment vergleichen. Sie vergleichen da Äpfel mit Birnen. (Abg. Michael Hammer: Sagt der Herr Experte!)

Nächster Punkt: Wer sich vor einer Covid-Impfung fürchtet, sollte sich zu Recht auch vor dem österreichischen Parlament fürchten, weil das österreichische Parlament nämlich diese Impfpflicht eingeführt hat.

Was mir im letzten halben Jahr wirklich sehr abgegangen ist: dass der Herr Gesundheitsminister der Bevölkerung vielleicht ein paar Gesundheitstipps gegeben hätte. Das wäre doch ein feiner Zug, das würde man sich doch vom Herrn Gesundheitsminister erwarten.

Vielleicht gleich ein kleiner Tipp in eigener Sache, Herr Gesundheitsminister: Wenn Sie verkühlt sind, dann bleiben Sie im Bett und warten Sie, bis Ihre Krankheit vorüber ist! Das wäre der größte Beitrag, den Sie leisten könnten.

Wenn der Herr Gesundheitsminister schon keine Gesundheitstipps gibt, dann möchte ich den Österreichern ein paar Tipps geben, wie sie ihr Immunsystem stärken können: Gehen Sie in die Sonne! Der Sonnenschein erzeugt Vitamin D. Im Winter sollten Sie Vitamin D substituieren. Essen Sie Zwiebeln! Das hilft gegen Influenza. Achten Sie auf eine schadstofffreie Ernährung, am besten nur Bioqualität! Mit Mundwasser können Sie den Rachenraum desinfizieren. Achten Sie zu Ihrer eigenen Erholung auf ausreichenden und erholsamen Schlaf! Viel Bewegung ist gut für den Kreislauf. Gönnen Sie sich psychische Erholung, insbesondere, wenn Sie zu viel Nachrichten hören! (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Selbstheilungskräfte des Körpers reichen meist aus. Die Selbstheilungskräfte haben die Menschheit immerhin durch die vergangenen 10 000 Jahre gebracht. Mehr spirituelles und ganzheitliches Denken würde der Gesellschaft guttun. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Mein besonderer Dank gilt den Ärzten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. DDr. Martin Haditsch, Frau Dr. Maria Hubmer-Mogg – die hat die Better-Way-Konferenz veranstaltet; die war ganz exzellent –, Dr. Andreas Sönnichsen und vielen anderen mehr.

Politik ist zu wichtig, als dass man diese den Politikern überlässt.

Ich hätte jetzt eine Frage an die Abgeordneten, die hier im Gesundheitsausschuss sind: Wer von Ihnen ist eigentlich gegen Covid geimpft? – Bitte stehen Sie auf! (Abgeordnete der ÖVP erheben sich von ihren Plätzen.) – Einer, okay, zwei, drei, vier, fünf. (Rufe bei der ÖVP: Steht auf!) – Stehen Sie auf! Wenn Sie kein Problem haben, stehen Sie auf! (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. –Der Obmann gibt das Glockenzeichen.) – So, das heißt, Sie haben ein Impfpflichtgesetz beschlossen, und dann wollen ausgerechnet Sie verheimlichen, ob Sie jetzt geimpft sind oder nicht?! (Abg. Schallmeiner: Ich will nichts verheimlichen!) Eine spannende Angelegenheit. Es sollte für Sie selbstverständlich sein, dass Sie geimpft sind, oder? (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Was kann man jetzt als normaler Bürger in Österreich tun? – Wie Sie gesehen haben: Im Parlament wird das ein bisschen schwierig werden. Das Volk sollte sich auf die Möglichkeiten beschränken, die es tatsächlich hat, und das sind die Volksbegehren. Es laufen derzeit über 60 Volksbegehren. Ich glaube, das hat einen ziemlich eindeutigen Grund. Warum? – Weil es mit dem Parlament und der Regierung so schlecht funktioniert.

Ich würde Ihnen das Covid-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren empfehlen – da sind nämlich noch einige Verfahren anhängig –, das Nehammer-muss-weg-Volksbegehren, weil der auch einer der Treiber bei diesem ganzen Impfwahnsinn ist, und das Verfassungsrichtervolksbegehren, weil es auch bei den Verfassungsrichtern einige Unzulänglichkeiten gibt, die dringendst behoben gehören. (Abg. Michael Hammer: ... Auf-Wiedersehen-Volksbegehren!) Beispielsweise waren alle 14 Höchstrichter vorher in ihrem Leben niemals Richter – die 14 Höchstrichter sind nebenberufliche Richter – und so weiter. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Abg. Michael Hammer: Auf Wiedersehen! – Abg. Keck: Gott sei Dank ist er fertig!)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich bei Mag. Marschall und ersucht ihn, im Rahmen des Schlussstatements nicht die Abgeordneten anzugreifen, sondern die Inhalte des Volksbegehrens zu vertreten und die Würde des Hauses zu achten. Man befasse sich ernsthaft mit den Anliegen seines Volksbegehrens, habe ihm eine breite Bühne geboten, um die Anliegen von Hunderttausenden Unterzeichnern dieses Volksbegehrens darzulegen. Für die Zukunft oder für die nächsten Volksbegehren ersucht er Mag. Marschall, das Parlament und den Ausschuss, der ihm diesen Rahmen biete, nicht anzugreifen.

Anatolij Volk (der Redner hat Mikrofonprobleme): Noch einmal: Ich war schon so oft im Parlament und kenne mich da nicht aus. Nobody is perfect.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister! Experten! Alle Proponenten von Volksbegehren, insbesondere Bürgerinnen und Bürger der Republik! Die Demokratie in Österreich ist in Gefahr: Das ist der zentrale Punkt meiner Abschlussrede heute und auch der Grund, warum ich diese Initiative mache.

Danke noch an die Unterstützer und Unterstützerinnen, dass ich sie alle vertreten kann.

Ich möchte jetzt nicht viel über die Geschichte erzählen. Viele wissen von den grausamen Zeiten im Zweiten Weltkrieg, während des NS-Regimes. Auch mein Vater hat gegen die Nazis gekämpft, meine Mutter war im Ghetto, die ganze Familie wurde ausradiert, so wie Millionen andere Menschen auch, die heute aus mehreren Gründen nicht leben und nicht dabei sein dürfen. Ich muss aber auch diese toten Menschen vertreten. Die haben die Hoffnung gehabt, dass ihr Leben nicht umsonst geopfert wurde, sondern dass es dann dem Nachwuchs, den Kindern und den späteren Generationen besser gehen wird, besonders, was die Demokratie betrifft.

Bei der amtlichen Impfpflichtabstimmung wurde Ende September 2021 die Frage Impfpflicht: Ja oder nein?, demokratisch entschieden. 80 Prozent von 335 120 Österreicherinnen und Österreichern, die teilnahmen, stimmten dabei gegen eine Impfpflicht und gegen Diskriminierung aufgrund des Impfstatus. Bitte beachten Sie, dass auch bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und bei Nationalratswahlen das Ergebnis und nicht die Wahlbeteiligung entscheidend ist, auch wenn leider eine Abgeordnete der SPÖ heute wieder das Volksbegehren wegen der 3,9 Prozent kleingeredet, als de facto nicht wichtig dargestellt und in Relation zu Volksbefragungen und Volksabstimmungen gesetzt hat.

Bitte, in 65 Jahren gab es eine einzige Volksbefragung, die im Prinzip auch nicht verbindlich war, und es sind nur zwei Volksabstimmungen zustande gekommen. Wenn zum Beispiel 5,5 Prozent der wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher – das sind circa 335 000 Menschen – bei der Nationalratswahl ihre Stimme abgeben, dann werden trotzdem alle 183 Sitze im Parlament vergeben. Dennoch hat die Regierung knapp nach der Impfpflichtabstimmung die Impfpflicht angekündigt, und das Parlament hat diese im Eiltempo am 20. Jänner 2022 beschlossen. Dieser Schritt widerspricht nachweislich dem demokratischen Willen des Volkes (Abg. Michael Hammer: Sagt wer?!), auch wenn – wie Sie richtig gesagt haben – die Volksbegehren rechtlich nicht verbindlich sind.

Mit der Spaltung der Gesellschaft und dem Schaffen von Feindbildern, wie leider durch Ex-Bundeskanzler Schallenberg – nicht geimpfte Menschen seien schuld, dass die Pandemie nicht zu Ende geht –, wurde die Demokratie in Gefahr gebracht. Bruno Kreisky hätte gesagt: Lernen Sie Geschichte!

Professor Peter Filzmaier schreibt am Sonntag, dem 4.12.2022 in der „Kronen Zeitung“ zum Thema „Reden wir über Demokratie“ unter anderem: „Parlament und Nationalrat verlieren [...] immer mehr“ – genauso, wie Sie das im Moment auch tun – „ihre Anerkennung als Volksvertretung. Die Regierungsparteien dort gelten als reine Erfüllungsgehilfen ‚ihrer‘ Regierung, um deren Machterhalt zu sichern. Oppositionsparteien wiederum haben den Ruf, das lautstark zu kritisieren, um sich später in der Regierung dann um nichts besser zu verhalten. [...] Fast niemand ist von der Politik hellauf begeistert. Doch ein Versagen des politischen Systems oder sogar der Demokratie beklagen vor allem jene, die weniger Geld und geringe Bildungschancen haben.“

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass mehr als 1,5 Millionen Menschen in Österreich an/unter der Armutsgrenze existieren müssen, und es werden immer mehr.

„Finanziell gut gestellte in Österreich lebende Menschen“ – ich denke, dass unsere Nationalratsabgeordneten mit circa 10 000 Euro brutto im Monat dazu zählen – „beklagen sich“ über XY oder andere Parteien, „können sich aber arrangieren.“

Dieses Statement kommt von Herrn Peter Filzmaier, und ich bestätige es natürlich auch in meinem Namen.

Es ist kein Wunder, dass Österreich im Demokratierating zurückgefallen ist. Österreich befindet sich zurzeit in einer Gruppe mit Ländern wie Bolivien und Armenien, und wenn es so weitergeht, werden wir bald in einer Gruppe mit Ländern wie China landen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Statt Demokratieausbau, wie zum Beispiel Volksbegehren, verbindlich zu machen, wird Demokratie in Österreich stückweise nachweislich durch diese Herabstufung der Republik zu Grabe getragen.

Ich möchte hier im Parlament ein Zeichen für Demokratie setzen – auch für viele Millionen Menschen, die nicht mehr leben und die die Hoffnung gehabt haben, dass wir oder die nächste Generation alles dazu tun, dass die Demokratie weiterleben kann und gestärkt wird – und eine Gedenkminute wegen des stattgefundenen Demokratieabbaus in Österreich und der daraus resultierenden Herabstufung Österreichs im Demokratierating abhalten. (Die Proponent:innen Bolek und Volk erheben sich von ihren Plätzen und halten eine Gedenkminute ab. – Abg. Michael Hammer: Das sind die Spezialisten!) – Wir sind keine Spezialisten, sondern Bürgerinnen und Bürger des Landes. Ja, so schaut’s aus. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Sie als Vertreter und Vertreterinnen der Republik sollen mit Ihrem freien Mandat das tun, was Ihr Gewissen sagt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich sage, ich muss nicht immer recht haben. Noch einmal: Ich stehe zur Demokratie, und ich finde, Millionen Menschen in Österreich sollen das tun, trotz aller Schwachpunkte, die Demokratie auch hat.

Ich danke für die Gedenkminute.

Mag. Florian Höllwarth, MBL (WU) LL.M.: Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf mich noch einmal vorstellen: Mein Name ist Florian Höllwarth, ich bin Rechtsanwalt in Wien und Strafverteidiger.

Ich möchte mich ein bisschen kürzer fassen und auf das eingehen, was ich als Rechtsanwalt in diesen zwei Jahren sehr massiv erlebt habe. Hinsichtlich der Frage des Kollegen Marschall, wer hier geimpft ist: Das ist genau die Frage, die unserer Meinung diskriminierend ist. Das ist genau der Punkt, für den wir natürlich auch eintreten. Warum sollen Sie Ihren Status preisgeben? Warum sollen Sie, selbst wenn Sie geimpft sind, aufstehen?

Es ist vieles in diesen zwei Jahren falsch gelaufen. Ein großes Mitverschulden haben natürlich die Abgeordneten, weil sie vielem zugestimmt haben. Wir haben als Rechtsanwälte massiv erfahren, welche Auswirkungen das gehabt hat. Ich mache sehr viel Strafrecht, sehr viel Verteidigung bei strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, und vieles lässt mich eigentlich emotional kalt. Ich darf Ihnen aber ehrlicherweise sagen, es sind Väter zu mir gekommen – und es waren Hunderte –, die geweint haben, weil sie nicht mehr gewusst haben, wie sie ihre Arbeitsplätze sichern können, weil sie mit ihren Ehefrauen gestritten haben, weil die Kinder geimpft werden müssen. Es waren Cobra-Beamte bei mir, die massiven Druck vom Innenministerium bekommen haben, und die sind psychisch mit Sicherheit nicht anfällig.

Impfschäden werden nicht anerkannt. Es ist praktisch unmöglich, dass bei jemandem, der subjektiv das Gefühl hat, einen Impfschaden zu haben, das objektiviert wird. Das wird von niemandem bestätigt. Es gibt das Impfschadenregister. Da kann man es einmelden, aber das war es dann letztlich auch schon.

Wir haben auch gesehen, wie das Impfpflichtgesetz in Kraft getreten ist. Es gab ja zuerst einen Ministerialentwurf, und da waren ja interessanterweise diverse Fachärzte noch legitimiert, ein entsprechendes Attest auszustellen. Es war tatsächlich ein Taschenspielertrick, wie es dann zum Gesetzentwurf gekommen ist, weil es da – da war ja natürlich Dr. Szekeres federführend – dann plötzlich nur mehr der Amtsarzt und der Epidemiearzt gewesen sind. Dafür, wer Epidemiearzt wird – das kann ja theoretisch auch ein Medizinstudent sein –, ist der Herr Minister zuständig. Aus diesem Grund hat es dann auch keine Atteste oder Möglichkeiten, seine Impfunfähigkeit darzustellen, mehr gegeben.

Was das Impfpflichtgesetz selbst anbelangt – das ist ja auch eine Halbwahrheit–: Es ist ja nicht deswegen außer Kraft gesetzt worden, weil die Regierung dann so offen war und gesagt hat: Das funktioniert nicht!, sondern es ist deswegen außer Kraft gesetzt worden, weil erkannt wurde, dass die Behörden es nicht exekutieren können. Es gab größte Probleme, nämlich bei allen Bezirksverwaltungsbehörden, dass die Unterlagen übermittelt werden. Da gab es datenschutzrechtliche Probleme. Das war ja der Grund, warum es aufgehoben wurde.

Wenn man sagt, die Pandemie hat sich so stark geändert: Im Jänner wusste man, dass es Omikron gibt. Also es gab ja überhaupt keine Veranlassung, das Impfpflichtgesetz überhaupt über den Bundesrat letztendlich in Kraft treten zu lassen.

Was mich auch als Anwalt, wenn ich das sagen darf, sehr erschüttert, ist, dass viele Menschen, die 40, 50, 60 Jahre lang unbescholten waren, durch die Vorgehensweise der Regierung letztendlich teilweise straffällig geworden sind. Natürlich ist es falsch, Impfzertifikate zu fälschen oder zu verfälschen oder sich Scheinimpfungen verabreichen zu lassen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es war aber ausschließlich die Regierung, die die Menschen in die Situation gebracht hat, straffällig zu werden.

Es werden derzeit Zig- - (Kopfschütteln im Plenum.) – Na, da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln. Es werden derzeit Zigtausend Strafermittlungsverfahren gegen Menschen geführt, weil sie in der Öffentlichkeit verfälschte Impfpässe für Berechtigungen im Gastgewerbe und so weiter verwendet haben. Das hätte man verhindern können.

Ich bin gar nicht so sehr dagegen, dass über ein Impfpflichtgesetz, wenn es indiziert ist, gesprochen wird, aber wie es erfolgt ist und mit welcher Leichtigkeit es der Regierung gelungen ist, Menschen gegeneinander auszuspielen, muss man sich schon ein bisschen vergegenwärtigen. Da haben in Betrieben Personen, die völlig unscheinbar sind, plötzlich Autorität erlangt, indem sie PCR-Tests kontrollieren durften, indem sie Angestellte nach Hause schicken durften. Es ist schon beeindruckend gewesen, mit welcher Leichtigkeit das der Regierung gelungen ist.

Und ja, es sind Existenzen vernichtet worden, es sind massive verbale Entgleisungen seitens aller Parteien erfolgt, und ich habe keine einzige Entschuldigung von einem Minister gehört. Das finde ich sehr bedauerlich, und ich glaube, es ist wichtig, dass man der Bevölkerung, den Menschen, ein gewisses Vertrauen zurückgibt. Ich will da jetzt gar nicht irgendjemandem groß die Schuld geben, aber verbale Entgleisungen, wie sie durch die Bank bei den Regierungsmitgliedern erfolgten, sind der Bevölkerung gegenüber einfach verachtend. – Herzlichen Dank.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich bei Herrn Mag. Höllwarth für dessen Ausführungen.

Da es vonseiten der Ausschussmitglieder keine Wortmeldungen mehr gibt, schließt der Obmann die Debatte und bedankt sich bei den Expert:innen sowie den Proponent:innen der Volksbegehren recht herzlich für deren Kommen und deren Ausführungen.

Sodann unterbricht Obmann Kaniak kurz die Sitzung und beendet damit auch den öffentlichen Teil der Beratungen zu TOP 1 bis 3.  

Schluss des öffentlichen Teils von TOP 1 bis 3: 13.09 Uhr