Gesundheitsausschuss

Auszugsweise Darstellung

 

verfasst von der Abteilung 1.4/2.4 – Stenographische Protokolle

 

30. Sitzung

Mittwoch, 15. Februar 2023

XXVII. Gesetzgebungsperiode

TOP 1

Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“ (1798 d.B.)

TOP 2

Volksbegehren „COVID-Maßnahmen abschaffen“ (1799 d.B.)

11.02 Uhr – 12.29 Uhr

 

Erwin Schrödinger Lokal 1

Beginn der Sitzung: 11.02 Uhr

Obmann Mag. Gerhard Kaniak eröffnet – zunächst nicht öffentlich – die 30. Sitzung des Gesundheitsausschusses und begrüßt Herrn Bundesminister Rauch, dessen Mitarbeiter:innen sowie alle Kolleginnen und Kollegen in den neuen Räumlichkeiten, in welchen der Gesundheitsausschuss zum ersten Mal tagt.

Es folgen eine Geschäftsbehandlungsdebatte sowie geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen.

1. Punkt

Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“ (1798 d.B.)

2. Punkt

Volksbegehren „COVID-Maßnahmen abschaffen“ (1799 d.B.)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak geht in die Tagesordnung ein und kommt sogleich zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2.

Der Obmann erläutert, dass noch einige formelle Beschlüsse zu fassen seien. Gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung sei der Ausschuss verpflichtet, die Bevollmächtigten der Volksbegehren sowie gegebenenfalls zwei Stellvertreter:innen beizuziehen. Weiters seien die Beratungen, da eine umfangreiche Erörterung der Volksbegehren unter Beiziehung von Sachverständigen gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 der Geschäftsordnung stattfinde, öffentlich. Das bedeute, so der Obmann, dass Ton- und Bildaufnahmen zulässig seien. Die Sitzung werde außerdem per Livestream in der Mediathek übertragen.

Vereinbarungsgemäß werde über das öffentliche Hearing eine auszugsweise Darstellung verfasst, die auf Beschluss des Ausschusses jeweils im Ausschussbericht zu veröffentlichen sei.

Abstimmung darüber, die auszugsweise Darstellung hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu veröffentlichen. – Einstimmige Annahme.

Abstimmung darüber, die auszugsweise Darstellung hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 2 zu veröffentlichen. – Einstimmige Annahme.

Es sei, wie bereits erläutert, vereinbart, so der Obmann, ein öffentliches Hearing zu den Volksbegehren abzuhalten, für das folgende Expert:innen nominiert seien:

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger

Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc.

*****

Abstimmung gemäß § 40 der Geschäftsordnung darüber, die genannten Expert:innen im Rahmen des Hearings beizuziehen und anzuhören. – Einstimmige Annahme.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung zwecks Einlasses der Bevollmächtigten und Stellvertreter:innen der Volksbegehren, der Expert:innen sowie der Öffentlichkeit in den Saal leitet Obmann Kaniak zum öffentlichen Teil der Sitzung und zum öffentlichen Hearing über und begrüßt alle herzlich, insbesondere die Stellvertreterin des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Wiedergutmachung der Covid-19-Maßnahmen, Frau Karin Kaiblinger, den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Covid-Maßnahmen abschaffen, Herrn Mag. Robert Marschall, und seine beiden Stellvertreter sowie die Experten, Herrn Prof. Stöger und Herrn Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser.

Der Obmann erteilt zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 Abgeordnetem Schallmeiner das Wort.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) erstattet Bericht über Tagesordnungspunkt 1: Volksbegehren Wiedergutmachen der Covid-19-Maßnahmen (1798 der Beilagen), und über Tagesordnungspunkt 2: Volksbegehren Covid-Maßnahmen abschaffen (1799 der Beilagen), und bitte um Einstieg in das Expert:innenhearing.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak erläutert den Ablauf des Hearings; es folgen technische Mitteilungen betreffend die Redeordnung.

Stellungnahmen der Proponent:innen der Volksbegehren

Obmann Mag. Gerhard Kaniak geht in die Debatte ein, erläutert, dass der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Wiedergutmachung der Covid-19-Maßnahmen, DDr. Christian Fiala, seine einleitende Stellungnahme per Video übermittelt habe, da er persönlich nicht anwesend sein könne, und ersucht die Parlamentsdirektion, das Video abzuspielen.

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(Es folgt eine Videoeinspielung:)

DDr. Christian Fiala: Stellungnahme zum Volksbegehren Wiedergutmachung der Covid-19-Maßnahmen: Die wissenschaftlichen Daten zeigen eindeutig: Im Jahr 2020 bestand keine Gefahr und es war von Anfang an klar, dass das, wovor wir uns gefürchtet haben, nicht eintreten würde, weil Covid-19 vergleichbar mit grippalen Infekten ist. Anders ausgedrückt: Wenn es keinen Test gegeben hätte, wäre niemandem etwas aufgefallen. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.)

Deshalb hat die Regierung unbegründet Angst geschürt um die Maßnahmen durchzuführen, die bekannterweise als Schutz vor einem Virus unwirksam sind, aber zahlreiche negative bis katastrophale Auswirkungen haben, unter anderem auch die Coronaimpfung, die, wie die meisten ja inzwischen auch selbst erfahren haben, nicht schützt, aber aufgrund des vollkommen neuen Wirkmechanismus potenziell gefährlich ist.

Die Statistik Austria hat das Gesagte auch bestätigt: Im Jahr 2020 war die Sterblichkeit über den Großteil des Jahres relativ gering. Es gab nur zu zwei Zeitpunkten eine erhöhte Sterblichkeit. Das war während des ersten und des zweiten Lockdowns im Frühjahr und im Herbst. Damals sind vermehrt ältere und kranke Menschen gestorben – aufgrund des Pflegemangels, der eben durch diese Lockdowns bedingt war. Das heißt, die Maßnahmen der Regierung haben maßgeblich zum unnötigen Tod von zahlreichen Menschen geführt.

Im Jahr 2021 hat sich das in ganz ähnlicher Weise wiederholt. Damals war die Sterblichkeit über den Großteil des Jahres wiederum relativ gering – im historischen Vergleich, altersstandardisiert –, allerdings gab es einen massiven Anstieg der Sterblichkeit im Herbst 2021. Das war parallel zu und bedingt durch die dritte Impfkampagne.

Was hat die Regierung gemacht, um diese massiven Schäden in der Bevölkerung auszugleichen? Sie hat unter anderem ein 47-Milliarden-Euro-Coronahilfspaket ausgeschüttet, allerdings vornehmlich an Firmen und Einzelunternehmen. In der sogenannten Transparenzdatenbank ist das im Detail aufgeführt. Nichts bekommen haben unter anderem Kinder, die besonders unter den Maßnahmen gelitten haben und nach wie vor leiden. Nichts bekommen hat ein Großteil der Menschen mit einem Impfschaden, die ihren Impfschaden nicht gemeldet haben – das sind immerhin 94 Prozent aller Menschen mit einem Impfschaden. Diejenigen, die einen Impfschaden gemeldet haben, haben einmalig 1 350 Euro bekommen. Nichts haben auch die Menschen bekommen, die eine ungerechtfertigte Coronastrafe bekommen und bezahlt haben. Nichts haben auch jene Menschen bekommen, die eine ungerechtfertigte Coronastrafe bekommen und Kosten oder Schäden durch diese Strafe erlitten haben. Das heißt: Das, was die Regierung fälschlicherweise als Coronahilfen bezeichnet hat, ist eigentlich nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben.

Um derartige Ungerechtigkeiten oder Fehlentwicklungen in Zukunft zu vermeiden, bedarf es unter anderem eines sogenannten Eilverfahrens für den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Im vorliegenden Fall hat die Regierung ihre Maßnahmen so rasch eingeführt, dass der Verfassungsgerichtshof zwar einige dieser Maßnahmen im Nachhinein dann als verfassungswidrig erklärt hat, allerdings waren die Maßnahmen dann schon nicht mehr gültig. Das heißt, es ist unbedingt zu fordern, dass der Verfassungsgerichtshof ähnlich rasch reagieren kann wie die Regierung, wenn es darum geht, neue Maßnahmen einzuführen. Deshalb ist die Forderung des Volksbegehrens eben, das Parlament zu bitten, auch Eilverfahren für den Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

*****

Mag. Robert Marschall: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Parteienvertreter und Parteienvertreterinnen! Ich darf Ihnen kurz unser Team vorstellen: Herr Ing. Michael Fichtenbauer und Ing. Andre Hutter sind heute hier als meine Stellvertreter, weiters Frau Gerlinde Wolz und Alexandra Pichler-Geritz – wir fünf haben dieses Covid-Maßnahmen-abschaffen-Volksbegehren gemacht.

Wir haben 218 800 Unterstützungserklärungen gesammelt, wie Sie auch in der Präsentation sehen. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) In der Anmeldephase – das waren neun Monate – haben wir bereits 110 000 Unterstützungserklärungen bis zum 26. April 2022 geschafft. Wir haben um eine Verkürzung angesucht, die hat uns das Innenministerium nicht erlaubt. Wir wollten die Eintragungswoche überspringen. Warum? – Weil sie ja gar nicht mehr notwendig war, wir haben ja schon über 100 000 Unterstützungserklärungen gesammelt gehabt, und das hätte gereicht, um diese parlamentarische Bearbeitung in Gang zu setzen.

Auf der nächsten Folie sehen Sie dann, welches die Covid-Maßnahmen in Österreich, die sich der Gesetzgeber – also Sie – ausgedacht hat, waren. Sie können sie alle selbst lesen: Maskentragepflicht, sogar im Freien – unfassbar; PCR-Tests und Freitesten – überhaupt eine sehr eigenartige Sache, weil die PCR-Tests ja gar nichts über die Infektion aussagen. Das ist bis zu Schulschließungen, Ausgangsbeschränkungen, Lockdowns gegangen. Der grüne Impfpass ist auch so eine tolle Erfindung. Was ist grün am Impfpass? In Wirklichkeit sollte er gelb sein, wie das der internationale Impfpass tatsächlich ist. Das heißt, man spielt den Leuten eine Situation vor, die gar nicht stimmt. Da ist überhaupt nichts grünes am Impfpass – Na ja. Obendrauf gab es dann noch die Impfpflicht, die Sie dankenswerterweise in der Zwischenzeit abgeschafft haben.

Ich möchte den Zusehern und Zuseherinnen ein paar Videotipps geben: Bitte, schauen Sie sich diese fünf Videos im Internet unbedingt an. Diese fünf Videos heißen: „Died suddenly“; „Z28.310 – der Code für Covid-Ungeimpfte“; dann gibt es das Interview mit Polizeipräsident außer Dienst Uwe Kranz über die schockierende Übersterblichkeit in Deutschland – auch sehr interessant – und das Video „The Vaccinated Girls – Sick and Betrayed“ – das handelt von HPV-Impfschäden an tausend dänischen Mädchen, denen es mit diesen ganzen Impfschäden endlich gereicht hat und die sich zusammengetan und das in die Öffentlichkeit getragen haben. Vielleicht wird in Österreich auch irgendwann an die Öffentlichkeit kommen, wie viele Impfschäden alleine die HPV-Impfung verursacht – und damals hat es noch keine MRNA-Impfstoffe gegeben. Das heißt, das Thema Impfschäden ist ein sehr großes, darüber sollte man wirklich sehr ausführlich diskutieren. Zum Abschluss empfehle ich noch „The Big Reset“. Das ist ein Video über den Great Reset, das man im Internet mit verschiedenen Suchmaschinen finden kann. Das ist deshalb notwendig, weil diese Videos immer wieder gelöscht werden und dann woanders wieder auftauchen.

Diese Links sind leider sehr klein geschrieben, aber Sie finden sie alle auf der Webseite www.volksbegehren-oesterreich.at und dann im jeweiligen Unterverzeichnis beziehungsweise hier im Covid-Maßnahmen-abschaffen-Unterverzeichnis.

Zu den Haftungen: Keine Haftung für Impfschäden und Impftodesfälle übernehmen die Nationalratsabgeordneten – das heißt: Sie –, die das Gesetz beschlossen haben (Abg. Hauser: Ohne FPÖ, bitte!) – ohne FPÖ, wobei die FPÖ auch das erste Covid-Maßnahmengesetz mitbeschlossen hat –, Produzenten der Covid-Impfstoffe - - (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) – Okay, noch einmal, ganz in Ruhe zuhören.

Keine Haftung für Impfschäden und Impftodesfälle übernehmen die Nationalratsabgeordneten, die die Gesetze beschlossen haben, die Produzenten der Covid-Impfstoffe und die Ärzte, die die Impfungen verabreichen. Das heißt: In Wirklichkeit übernimmt keiner, der etwas mit den Gesetzen oder mit den Produkten zu tun hat, die Haftung und auch die Ärzte, die daran verdienen, nicht. Jeder Geimpfte hat das volle Gesundheitsrisiko und das volle finanzielle Risiko.

Was kann und soll jeder Österreicher jetzt gegen die – meines Erachtens – Gesundheitsdiktatur tun? – Unterschreiben Sie bitte folgende Volksbegehren:

Für MRNA-freie Bluttransfusionen: Warum ist das wichtig? – Es nützt ja nichts, wenn Sie keine Impfung haben und dann eine Bluttransfusion bekommen, wo diese MRNA-Dinge drinnen sind.

Das Covid-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren: DDr. Fiala hat schon kurz erwähnt, dass die Strafen, die zu Unrecht erfolgt sind, natürlich zurückgezahlt werden sollen – aus meiner Sicht sogar müssen.

Van der Bellen muss weg: Der Bundespräsident muss tatsächlich auch weg, weil er die Gesetze unterschrieben hat.

Das Echte-Demokratie-Volksbegehren : Dafür wird die Eintragungswoche von 17. bis 24. April 2023 sein.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak leitet zu den Statements der Experten mit einer Maximallänge von 5 Minuten über und erteilt Herrn Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger das Wort.

Eingangsstatements der Expert:innen

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger: Ich muss mich kurz halten, daher etwas stakkatoartig:

Zum Wiedergutmachungs-Volksbegehren: Eine Generalamnestie bedürfte, wie das auch vorgesehen ist, jedenfalls einer verfassungsrechtlichen Grundlage, da sie für einen bestimmten Bereich der Rechtsordnung Strafen selektiv beseitigen würde. Verfassungsrechtlich geboten ist eine solche Generalamnestie freilich nicht: Soweit Strafverfahren betreffend den ersten Lockdown zum Zeitpunkt der VfGH-Entscheidung über dessen Rechtswidrigkeit noch anhängig waren, waren sie einzustellen; bei schon abgeschlossenen Verfahren hat der Verfassungsgerichtshof das eben nicht angeordnet.

Ob es damals überhaupt eine gesetzlich zulässige Möglichkeit zur Aufhebung gab, wurde nicht einheitlich beurteilt. Insoweit ist auch die nicht erfolgte Amnestie verfassungsrechtlich gut vertretbar.

Was sonstige Covid-Strafen, die auf einer vom Verfassungsgerichtshof nicht beanstandeten Rechtsgrundlage beruhen, angeht, ist es sogar so, dass eine Generalamnestie verfassungsrechtlich nicht unproblematisch ist, weil die damaligen Verbote und Beschränkungen ja durchaus einen Zweck hatten und auch vom Verfassungsgerichtshof eben nicht als verfassungsrechtlich problematisch angesehen wurden. Für zukünftige epidemiologisch heikle Situationen wäre ihre Aufhebung daher ein durchaus problematisches Signal.

Zur Durchführung von Eilentscheidungen und Eilverfahren: Das ist eine generelle, grundsätzliche Frage. Vorbilder für so etwas gibt es, etwa in Deutschland. Die Rechtswissenschaft ist dabei gespalten: Es gibt Befürworter, und es gibt natürlich auch Argumente dagegen. Die Frage sollte jedenfalls allgemein und nicht nur vor dem speziellen Hintergrund der Covid-Maßnahmen diskutiert werden.

Zur Haftung für verfassungswidrige Gesetze: Das Thema wurde bereits im Österreich-Konvent eingehender diskutiert, also vor mehr als zehn Jahren. Ein Konsens kam damals nicht zustande. Ich darf die Proponentinnen und Proponenten jedenfalls vor überzogenen Hoffnungen warnen. So zeigt sich am Beispiel des ersten Lockdowns, der durch gesetzwidrige Verordnungen verfügt wurde und somit grundsätzlich amtshaftungsfähig wäre, dass die Feststellung allfälliger Schäden gar nicht so leicht möglich ist, was natürlich auch daran liegt, dass es – das wurde auch schon angesprochen – relativ großzügige Ausgleichsförderungen gab. Das heißt, man muss zuerst einmal einen Schaden feststellen können, und das ist juristisch gar keine so leichte Aufgabe.

Zum zweiten Volksbegehren: Ein zunehmendes Problem gerade des retrospektiven Diskurses zu den Maßnahmen ist, dass diese fast nur noch unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger, also der sogenannten Abwehrdimension der Grundrechte, diskutiert werden. Diese Abwehrdimension der Grundrechte ist aber nur ein Element der grundrechtlichen Garantien. Daneben sind sogenannte staatliche Schutzpflichten zu beachten. Der Staat hat seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Freiheit vor staatlichen Eingriffen zu sichern, sondern muss sie auch vor bestimmten Bedrohungen ihrer Grundrechtspositionen, etwa des Rechts auf Leben und Gesundheit, schützen. Dementsprechend ist ein gewisses Mindestmaß an staatlicher Verpflichtung, Menschen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie des Verfassungsgerichtshofes und auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur anerkannt. Sieht man sich daher nunmehr an, was der Verfassungsgerichtshof, der ja praktisch alle wesentlichen Covid-19-Maßnahmen nachgeprüft hat, zu diesen zu sagen hatte, dann kann man vier Punkte festhalten.

Grundrechtlich war der größte Fehler des Pandemiemanagements, die gesetzlichen Grundlagen des ersten Lockdowns im COVID-19-Maßnahmengestz nicht nachzuschärfen, als bereits laute Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit geäußert wurden. Das führte dann zur Feststellung der Gesetzwidrigkeit durch den Verfassungsgerichtshof. Danach allerdings wurde das COVID-19-Maßnahmengesetz novelliert, und dann wurde die stark überwiegenden Mehrheit an Lockdownmaßnahmen vom Verfassungsgerichtshof nicht mehr beanstandet.

Eine gewisse Lernphase benötigte, auch aufgrund einer durchaus nachvollziehbaren Verschärfung der Rechtsprechung des VfGH, die Begründungskultur der Maßnahmenverordnungen, aber auch da traten ab dem Winter 2021 keine wesentlichen Probleme mehr auf.

Vereinzelt wurden bis zuletzt gewisse Wertungen bei den Maßnahmen durch den VfGH beanstandet, etwa Beschränkungen bei Begräbnissen oder ein Missverhältnis zwischen Beschränkungen bei Kultur und Kunst einerseits und Religion andererseits. Ohne dass ich die grundrechtlichen Probleme kleinreden möchte, betraf das aber nicht mehr die großen Linien, wie etwa die FFP2-Masken-Pflicht oder 2G oder 3G.

Insgesamt hat der VfGH den deutlich überwiegenden Teil der Maßnahmen nicht beanstandet, sondern bei ausreichenden – bezogen auf die zum Zeitpunkt der Erlassung verfügbaren – wissenschaftlichen Informationen als verhältnismäßig akzeptiert.

Auch wenn die Maßnahmen jetzt abgeschafft werden, bedeutet das nicht, dass sie im Großen und Ganzen in der Vergangenheit aus grundrechtlichen Sicht unzulässig waren. – Vielen Dank.

Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc: Ich bitte zunächst einmal um meine Präsentation. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) Vor ein paar Tagen ist dieser Artikel in der „Presse“ erschienen: „Corona-Bilanz – Ungeimpfte haben eine Entschuldigung verdient“. – Der noch viel wichtigere Satz: „Es gab nie wissenschaftlich fundierte Gründe für die Schikanen gegen fast ein Drittel der Bevölkerung. Hauptsächlich ging es darum, einen Sündenbock zu finden.“ – Das hat nicht irgendein Schwurbler, ein Covidiot geschrieben, sondern das hat die „Presse“ geschrieben.

Wie gesagt: Damit wäre eigentlich schon alles gesagt, aber ich möchte trotzdem kurz auf ein paar wichtige Punkte eingehen. Es hat am Anfang der Pandemie immer geheißen: Das ist eine besondere Gefahrensituation. Alle Studien, die mittlerweile veröffentlicht sind, haben gezeigt, dass Covid-19 nicht gefährlicher als eine schwere Grippewelle ist. Ich habe das angeführt. Vor Kurzem hat Prof. Allerberger, der früher Experte bei der Ages war, wortwörtlich erklärt: „Die Grippe ist gefährlicher als Corona.“

Momentan ist das Risiko, an der Grippe zu sterben, für die Bevölkerung höher als das Risiko, an Corona zu sterben. Das zeigen alle internationalen Daten aus England et cetera. Das heißt, eine besonders gefährliche epidemische Notlage lag wirklich nicht vor. Das ist ein Faktum. Diese Behauptung aber war die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen, die beschlossen wurden, und auf diese gehe ich kurz ein.

Was auch nie beachtet wurde, ist, dass Corona eben extrem altersabhängig ist. Vor allem die Sterblichkeit: Bis 45 ist in Österreich die Sterblichkeit statistisch null. Deswegen hat es ja international von Experten schon früh die Forderung gegeben, die Maßnahmen altersspezifisch nach Risikogruppen anzupassen. Das ist nie passiert. An Covid-19 sterben vor allem alte, kranke Männer – das ist einfach so.

Was hat man dann eingeführt? – Man hat Lockdowns eingeführt, und alle Studien – ich sage es hier nur kurz – haben gezeigt, dass die nicht effektiv sind, dass sie die epidemiologische Entwicklung praktisch nicht beeinflussen, dass sie aber natürlich unbestritten massivste Schäden verursachen, wie wir ja gestern beim Kindervolksbegehren gehört haben.

Masken verhindern Infektionen auch nicht sicher. Ich meine, wir laufen in Wien immer noch bis Ende Februar mit FFP2-Masken herum. Die WHO hat schon 2020 gesagt, dass die Maske allein, ohne andere Maßnahmen, keinen adäquaten Schutz bietet. Der Sachverständigenausschuss in Deutschland hat letztes Jahr im Juni erklärt, dass eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken aus den bisherigen Daten nicht ableitbar ist. Der Cochrane-Review hat das vor wenigen Tagen bestätigt.

Dann ganz kurz das Wichtigste zu den Impfungen: Es ist längst bewiesen, dass die Impfungen nicht vor Infektionen und Weitergabe schützen – das war im Sommer 2022 schon bekannt. Dann gab es die Behauptung, sie schützt wenigstens vor schweren Verläufen und Todesfällen – auch das ist längst widerlegt. Ich habe hier nur die Kurve der Todesfälle durch Covid-19 in Österreich. Bis zum 27. Dezember 2020, bis zur Einführung der Impfungen, sind 7 208 Menschen an Covid-19 gestorben, seit Einführung der Impfung 14 581. Das heißt, zwei Drittel, der Großteil der Menschen, sind seit Einführung der Impfung an Covid-19 gestorben. Das ist ein Faktum, und das ist ein ganz klarer Hinweis darauf, dass die Impfung – ich sage es vorsichtig – bei Weitem nicht so funktioniert, wie erhofft und behauptet wurde.

Ganz kurz nur: Zahlen aus England, Australien und anderen Ländern zeigen, dass mittlerweile über 90 Prozent der Covid-Toten geimpft sind, und zwar der Großteil davon dreifach. Wenn Sie sich amerikanische Medien durchlesen, dann sehen Sie solche Überschriften: „The Pandemic of the Vaccinated Is Here“. – Wir haben längst die Pandemie der Geimpften. Sogar die „New York Times“, das Leuchtturmmedium des Qualitätsjournalismus, hat im Dezember veröffentlicht: Covid-19 ist keine Pandemie der Ungeimpften. – Dezidiert, das ist ein Faktum, und das ist einfach so.

Dann ganz kurz zu den Nebenwirkungen: Das sind Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Deutschland – hochoffizielle Zahlen –, und aus denen geht hervor, dass im Jahr 2021 rund 2,5 Millionen Menschen wegen Impfnebenwirkungen in Behandlung waren. Das sind keine Vermutungen, das sind keine Schätzungen, sondern das sind Diagnosen. Das wurde von Ärzten diagnostiziert und mit Kassen abgerechnet.

Die internationalen Datenbanken sind voll von gemeldeten Nebenwirkungen, auch wenn das alles nur die Spitze des Eisbergs ist. Wenn Sie sich die Daten zu Impfnebenwirkungen vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen anschauen, dann sehen Sie auch, wie gesagt, dass das die Spitze des Eisbergs ist.

Das Entscheidende aber ist, dass im Gegensatz zu den Todesfällen die Impfnebenwirkungen ganz überwiegend Frauen und junge Menschen betreffen. Das heißt, wir haben die Impfungen eingeführt, um alte, kranke Männer zu retten, und haben dafür in Kauf genommen oder in Kauf nehmen müssen, dass junge, gesunde Frauen krank werden und Probleme haben.

Auch nur kurz erwähnt: In Österreich sind 305 Todesfälle in der Nähe zur Covid-19-Impfung gemeldet, und bislang ist nur bei sieben Fällen ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen worden. Das heißt, der Rest gilt immer noch als Verdachtsfall für Todesfälle durch die Impfung.

Was ist dann aber passiert? – Man weiß das alles seit 2021, da hat es schon längst Meldungen der EMA gegeben, Rote-Hand-Briefe vom Paul-Ehrlich-Institut, und im März 2022 hat die Regierung immer noch in Foldern behauptet, dass die Covid-19-Impfungen keine Nebenwirkungen, keine Krankheit verursachen. Das heißt, man hat wider besseres Wissen und Gewissen die Bevölkerung falsch informiert.

Hier nur ein weiteres Beispiel: Das ist das Meldeformular, das wir Ärzte haben, um Nebenwirkungen von Covid-19-Impfungen zu melden. Das ist ein spezielles Formular, das am 11. Dezember 2020 eingeführt wurde. Das heißt, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist zweieinhalb Wochen, bevor die Impfungen überhaupt losgegangen sind, schon fix davon ausgegangen, dass Ärzte melden werden, dass Patienten nach der Impfung schwere Nebenwirkungen haben und sterben werden. Das ist ein Faktum, das können Sie alles nachlesen.

Nur zum Drüberstreuen: Das war der Impfletter des Landes Tirol vom 7. Oktober 2022. Das haben wir Ärzte bekommen. Ich lese Ihnen nur den letzten Satz vor: „Es wird darauf hingewiesen, dass bei Personen ab 60 Jahren nach der 4. Impfung alle vier Monate eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen wird.“ – Das heißt, das Land Tirol hat empfohlen, dass alle Menschen zumindest ab 60 alle vier Monate geimpft werden sollen. Das, bitte schön – das sage ich Ihnen als Arzt –, ist keine normale Impfung, das ist etwas ganz anderes.

Ein weiterer massiver Fehler: Es gibt längst über 2 000 Publikationen über Medikamente, die weltweit gegen Covid-19 eingesetzt werden, und alle zeigen, dass man, wenn man diese Medikamente einsetzt, die Sterblichkeit um bis zu 70, 80 Prozent senken kann.

Was ist in Österreich passiert? – Man hat die Leute diagnostiziert, wir waren Impfweltmeister – 4 Milliarden –, und dann hat man die Leute in Quarantäne geschickt und nichts ist passiert. Man hat sie nicht behandelt. Vorbeigekommen ist maximal der Polizist, um zu schauen, ob die Leute in Quarantäne waren, aber die Leute sind nicht ärztlich versorgt worden.

Das ist ein Schreiben der Salzburger Ärztekammer vom 5. Dezember 2022. Darin sind die Ärzte aufgefordert worden: Bitte behandelt auch die Covid-19-Patienten zu Hause!, und es ist mitgeteilt worden, dass die Krankenhäuser in Salzburg nur überlastet waren, weil die Leute zu Hause nicht behandelt wurden. Das ist der Beweis dafür, dass der Kollaps des Gesundheitswesens auch massiv durch die verfehlte Covid-19-Politik mitverursacht wurde.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht den Redner, zum Schluss zu kommen.

Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc: Ganz zum Schluss möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen. Ich bin draußen gestanden und habe beim Eingang hier ins Parlament gelesen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Und dann lese ich, dass die Covid-19-Maßnahmen zwar beendet sind, aber unsere Grundrechte jetzt komplett abgeschafft werden sollen. Es gibt derzeit Bestrebungen, die International Health Regulations der WHO zu ändern. Wie Sie sehen, ist tatsächlich geplant, die uneingeschränkte Achtung der Würde der Menschenrechte und der Grundrechte von Personen abzuschaffen. Daher stelle ich hier als Kammerrat der Tiroler Ärztekammer, als Ärztevertreter und Vertreter der Patienten Ihnen, Herr Minister, und allen Vertretern der Parteien eine ganze einfache Frage: Unterstützen Sie das? Werden Sie dafür stimmen? Oder sind Sie wirklich weiterhin für die Grundrechte und für die Würde des Menschen? – Danke.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak dankt dem Redner für die Ausführungen und leitet zur ersten Fragerunde der Abgeordneten über.

Erste Fragerunde der Abgeordneten

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Ich habe mir beide Volksbegehren genau angesehen. Im Volksbegehren zwei, Covid-Maßnahmen abschaffen, sind 44 Punkte für eine Begründung angeführt. Bei Punkt drei steht, dass diese Impfstoffe über keine ordentliche Zulassung verfügen, sondern nur über eine Notfallzulassung. Das ist so nicht richtig, es gibt eine bedingte Zulassung. Das heißt, das ist eine Zulassung mit Auflagen im Sinne der Sicherheit.

Ich habe eine Frage an Prof. Stöger: Können Sie noch einmal den Begriff einer bedingten Zulassung definieren, denn das impliziert nicht, dass ein Impfstoff nicht wirksam oder nicht sicher ist? – Danke.

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Ich hätte zwei bis drei Fragen – das wird sich noch herauskristallisieren.

Prof. Stöger, Sie haben von Generalamnestie gesprochen. Das wird es in unserem Verfassungsrecht nicht spielen, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Haftung für gesetzwidrige Maßnahmen ist auch so seine Geschichte, beziehungsweise kann man eventuell, wenn man den Schaden feststellt, etwas machen.

Meine Frage ist: Herr Dr. Strasser hat ja auch gesagt, dass vor allem ältere Personen von Corona massiv betroffen waren, in Alten- und Pflegeheimen. Wir haben es als Sozialdemokratie auch immer so gesehen, dass diese besonders schutzbedürftig sind. Jetzt ist die Frage, wie das genau ausschaut: Im Dezember 2020, glaube ich, sind sehr medienwirksam die ersten Impfungen im Beisein des damaligen Gesundheitsministers Anschober und auch des ehemaligen Bundeskanzlers Kurz gemacht worden. Dann wurde aus unserer Sicht mehr oder weniger eine PR-Strategie geplant, bis man wirklich in die Fläche gekommen ist, da sind einige Wochen vergangen.

Den Fall angenommen, in einem Altersheim hätte man die eine oder andere Infektion und vielleicht den einen oder anderen Todesfall oder Long-Covid-Fall verhindern können, wenn der Impfstoff, als er dagewesen ist, schon zeitgerecht verabreicht worden wäre: Kann man da, wenn man den Schaden nachweisen kann, eventuelle Schadenersatzansprüche stellen? Beziehungsweise nehme ich an oder nehmen wir an, dass das, wenn ja, nur auf dem zivilrechtlichen Weg möglich ist. Können Sie da bitte Auskunft geben? – Danke schön.

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank an alle, die sich jetzt zu Wort gemeldet haben! Meine Frage geht zunächst an Prof. Stöger, weil er gemeint hat, der Verfassungsgerichtshof hat ja festgestellt, nach der Reformierung dieses COVID-19-Maßnahmengesetzes wurde nichts mehr oder wurden so gut wie keine Maßnahmen mehr aufgehoben.

Da möchte ich zunächst festhalten: Natürlich ist auch der Verfassungsgerichtshof ein politisch besetztes Gremium und wird von der Regierung politisch besetzt – so viel einmal als Punkt eins.

Punkt zwei: Es stellt sich die Frage, was mit Leuten passiert, die aufgrund von Verordnungen, die im Nachhinein aufgehoben wurden, eine Strafe bezahlt haben. Da gibt es dann keine Wiedergutmachung, weil Sie das verfassungsrechtlich bedenklich sehen. Ich würde das als Politiker bedenklich sehen, wenn man Leute auf Basis einer falschen Verordnung oder einer Verordnung, die einfach nicht gesetzeskonform war, straft und dann sagt: Da habt ihr jetzt Pech gehabt, ihr habt es eben einbezahlt! – Glauben Sie nicht, dass es gerade nach dem, was in den letzten drei Jahren an Dingen passiert ist, notwendig wäre, auch als Politik, als Regierung ein Zeichen zu setzen, auch als Justiz vielleicht einmal ein Zeichen zu setzen und zu sagen: In diesem Fall muss es aber so sein, dass es eine Generalamnestie gibt, vor allen dann, wenn Verordnungen tatsächlich aufgehoben wurden!?

Dann hätte ich noch eine Frage an Dr. Strasser, weil es gerade jetzt gekommen ist: Gibt es einen Nachweis, dass die Impfung auch Long Covid auslösen kann, beziehungsweise gibt es Studien, die zeigen, dass Long Covid durch eine Impfung verhindert werden kann? – Danke schön.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Experten! Sehr geehrte Proponentinnen und Proponenten der Volksbegehren! Eine Frage gleich vorneweg an Herrn Prof. Stöger: Sie haben ja eben im Wordrap, wie Sie das genannt haben, die Frage der Abwägung von Grundrechten ausgeführt: Welche Grundrechte gibt es?

Jetzt ist natürlich die eine Frage, die sich sofort aufdrängt: Wo in unserem Rechtssystem kommt diese Abwägung vor? Wir haben ja erst die Frage bezüglich Gesundheitswesen, Schützen sozusagen vor Tod und Ansteckung gehabt, aber das wird es ja wahrscheinlich auch noch in anderen Bereichen geben. Vielleicht können Sie das noch ein bisschen plastischer darstellen – zum einen.

Zum anderen die Frage der Verhältnismäßigkeit: Wie muss man sich das als Laie vorstellen? Wie soll oder wie kann der VfGH eine Verhältnismäßigkeit bei den vielen Prüfungen, die er gemacht hat, feststellen? Was waren dafür die Grundlagen? Wie schon gesagt – und Sie haben es ja selber erwähnt –: Es ist ja dann keine einzige Verordnung zu den Lockdowns et cetera mehr aufgehoben worden. Das heißt also, dafür muss es irgendeine Grundlage gegeben haben – eine faktische oder eine fachliche. Vielleicht können Sie das auch noch einmal genauer erläutern: Hat es die aus Ihrer Sicht gegeben, beziehungsweise was waren da die Grundlagen?

Dann noch eine Frage an Herrn Prof. Strasser: Machen Sie die Gefährlichkeit einer Krankheit alleine von den Todeszahlen abhängig, oder machen Sie die Gefährlichkeit einer Krankheit auch davon abhängig, welche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen es gibt?

Das ist das eine, und das Zweite – ich kann es mir leider nicht ersparen, diese Frage zu stellen, weil Sie es eben auch bei Ihrem Beitrag gemacht haben –: Sie haben da gleich zu Beginn gesagt, es gibt einen Artikel in der „Presse“. Ihnen ist hoffentlich bewusst, was ein Kommentar ist. Falls nicht, möchte ich das hier kurz anmerken: Ein Kommentar im Journalismus ist ein Meinungsbeitrag zu einem Thema, der den Autor namentlich nennt. Das ist also die Meinung, die jemand vertreten hat, das ist deswegen noch kein wissenschaftliches Faktum, aber vielleicht können Sie das dann noch einmal genauer ausführen.

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Proponenten und Experten! Meine Frage an Prof. Stöger: Wie erklären Sie sich, dass das Ende der Maßnahmen in Österreich so viel länger gebraucht hat als in anderen Ländern? Und welche Folgekosten erwarten Sie aus diesem Unterschied im Vergleich? Statistisch ist es ja so, dass wir gesundheitlich und wirtschaftlich schlechter aus der Krise gekommen sind als andere Länder. Wo ist da also der Nutzen gewesen?

Weiters eine kurze Frage an die FPÖ: Sie schicken jetzt zunehmend immer den gleichen Experten mit fast den gleichen Präsentationen in die Volksbegehren. Die Frage ist, wie ernst Sie da die inhaltliche Behandlung von Volksbegehren nehmen. (Abg. Belakowitsch: Kann man gleich zurück stellen, die Frage ...!)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak weist darauf hin, dass die Fragen primär an die Experten zu richten seien, die jetzt auch Gelegenheit hätten, diese zu beantworten. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Bevollmächtigter-Stellvertreter Hutter: Da sitzen zum Teil Kasperl!)

Erste Antwortrunde der Expert:innen

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger: Zur bedingten Zulassung: Die bedingte Zulassung ist in den europäischen Rechtsvorschriften für Krankheiten vorgesehen, die als besonders gefährlich eingestuft werden und bei denen man sich von erst seit Kurzem auf dem Markt befindlichen Wirkstoffen einen Nutzen verspricht. Das heißt, es geht um eine Kosten-Nutzen-Abwägung, dass man sagt, man möchte relativ schnell etwas auf den Markt bringen, weil man sich davon eine große Unterstützung bei der Bekämpfung einer Krankheit erhofft. Deswegen führt man Schritte im Zulassungsverfahren, die normalerweise hintereinander ausgeführt werden, zunehmend parallel durch. Das heißt, man hat eine verstärkte Anwendungsbeobachtung, während dieses Arzneimittel verabreicht wird. Das hat es auch schon vor Covid-19 gegeben.

Das ist an sich immer für ein Jahr befristet. Es gibt Arzneimittel, die über mehrere Jahre im Wege dieser bedingten Zulassung zugelassen werden, und das beruht auf sachverständigen Meinungen, die eben davon ausgehen, dass bei diesem Arzneimittel die Kosten-Nutzen-Rechnung dafür spricht, das zuzulassen.

Was die Impfstoffpriorisierung angeht: Es war so, es gab Impfstoffpriorisierungspläne, die Verabreichung der Impfungen als solche erfolgte allerdings auf freiwilliger Grundlage. Die Art und Weise, wie das verteilt wurde, ist also staatliche Privatwirtschaftsverwaltung. Das heißt, es spricht einiges dafür, wie angesprochen, dass man allfällige Schäden vor den ordentlichen Gerichten durchsetzen müsste, wenn man sagt, ich bin zu spät drangekommen. Das setzt aber natürlich auch voraus, dass ich belegen kann, warum ich wirklich zu spät drangekommen bin. Das kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Knappheiten an bestimmten Orten. Das heißt, man müsste sich dann vor Gericht anschauen, ob es in der Logistik solche Probleme gegeben hat, die wirklich auf einen bestimmten Fall heruntergebrochen bedeuten, dass da jemand deutlich zu spät drankam. Im Großen und Ganzen, von gewissen Vordränglern und Vordränglerinnen abgesehen, ist allerdings die Verteilung der Impfstoffe meiner Wahrnehmung nach diesem Priorisierungsplan erfolgt. Das heißt, es müsste wohl eher ein extremer Einzelfall sein, für den man das wirklich argumentieren kann (Bevollmächtigter-Stellvertreter Hutter: So eine Frechheit!) und das durchsetzt.

Zum Thema, was mit den Strafen ist: Grundsätzlich spricht der Verfassungsgerichtshof aus, was im Falle einer Aufhebung passiert, inwieweit es eine Rückwirkung gibt, inwieweit das nur in die Zukunft wirkt. Das heißt, er entscheidet nach verfassungsrechtlichen Parametern, die in den Artikeln 140 und 139 B-VG enthalten sind, ob Strafen weiter gelten oder nicht.

Wenn er das einmal gemacht hat, kann er das nicht mehr ändern. Das Parlament kann das – es ist ja auch so, dass eines der Volksbegehren das fordert –, ich hab auch darauf hingewiesen, dafür braucht man aber eine Verfassungsbestimmung, und die Frage kann man sich eben politisch stellen – deswegen wurde es Ihnen ja hier im Ausschuss vorgelegt –: ob sich eine Zweidrittelmehrheit dafür findet.

Ich hab aber darauf hingewiesen, dass man sich natürlich schon die Frage stellen muss, inwieweit man damit über die Pandemie, auch über gesundheitspolitische Maßnahmen hinausgehend das Signal setzt, dass gewisse Strafen dann nachher wieder zurückgenommen werden, was impliziert: Man hat sie nicht gebraucht, sie haben nichts gebracht. (Abg. Belakowitsch: Ja!) Und wie gesagt, da liegt die Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs auf einer deutlich anderen Linie, weil dieser den Großteil aus verfassungsrechtlicher Sicht eben nicht beanstandet hat.

Was die Abwägung angeht: Es ist so, die Grundrechte werden nicht vorbehaltlos gewährleistet, mit ganz wenigen Ausnahmen, sondern stehen unter sogenannten Gesetzesvorbehalten. Das heißt, in den Grundrechten selbst wird angegeben, aus welchen Gründen ich bestimmte Grundrechte beschränken kann; und ein Grund, der regelmäßig vorkommt, insbesondere in der Europäischen Menschenrechtskonvention, ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit, der ausdrücklich genannt wird und der daher in eine Abwägung gegen die Beeinträchtigung des Grundrechts zu schicken ist.

Was die Verhältnismäßigkeit angeht, war beim ersten Lockdown für den Verfassungsgerichtshof das Problem, dass die gesetzliche Grundlage unzureichend war. Er hat sogar gesagt: Man kann einen Lockdown schon richtig machen, dann braucht man aber eine richtige gesetzliche Grundlage, die dann kam, und für eine solche Maßnahme fordert er ausreichende wissenschaftliche Evidenz zum damaligen Zeitpunkt. Es muss also zum Betrachtungszeitpunkt ausreichend wissenschaftliche Evidenz vorliegen, dass man sich von dieser Maßnahme bestimmte Wirkungen erhofft. Diese müssen im Nachhinein auch nicht zu Gänze eintreten, denn man ist zu einem Zeitpunkt immer nur so gescheit, wie man über Daten verfügt. Und auch das prüft er nur nach.

Das Ende der Maßnahmen ist in Österreich verhältnismäßig später erfolgt als in anderen Staaten, es gibt aber viele zulässige Herangehensweisen, auch verfassungsrechtlich, wie man das machen kann. Was die Schäden angeht, da muss ich Ihnen Zahlen schuldig bleiben. Ich weiß aber aus Gecko, dass da bereits Berechnungen durchgeführt werden, die teilweise auch wieder zeigen, dass zum Beispiel Lockdowns nicht unbedingt nur Schäden auslösen, sondern durch Entlastung des Gesundheitssystems auch wieder gegenzurechnende Effekte haben. Sie werden vermutlich die entsprechenden Zahlen in nächster Zeit auf den Tisch legen, das wird bereits geprüft. (Bevollmächtigter-Stellvertreter Hutter: Frechheit pur! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Heinisch-Hosek: Moment! Benehmen wir uns!)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht die Anwesenden, sich mit Zwischenrufen zurückzuhalten, damit die Antworten in Ruhe gehört werden können.

Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc: Kurze Frage: Gibt es zwei Fragerunden und zweimal 5 Minuten Antwort oder nur eine Antwort?

Obmann Mag. Gerhard Kaniak erläutert, es gebe noch eine zweite Fragerunde vonseiten der Klubs, und die Gesamtredezeit sei beschränkt wie anfangs verkündet. Das sei so vereinbart.

Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc: 5 Minuten für beide Fragerunden! – Aha, ok, das ist sehr kurz. Ganz kurz daher: Long Covid ist ein Begriff, der wissenschaftlich nicht genau definiert ist, der sehr umstritten ist. Was man sagen kann, ist, dass durch die Impfungen Langzeitschäden verursacht werden, Todesfälle verursacht werden. Das ist in zahllosen Publikationen mittlerweile längst bewiesen.

Zur Gefährlichkeit von Covid-19, das ist natürlich nicht nur die Todesrate, aber es wurde immer mit der Überlastung des Gesundheitswesens durch Intensivstationen und durch Tote argumentiert. Das sind halt die harten Zahlen. Wie Sie aber vorhin im Brief der Ärztekammer gesehen haben: Die Überlastung ist massiv verursacht worden, weil die Leute zu Hause nicht behandelt worden sind – deswegen! Das hat die Ärztekammer selber geschrieben, selber den Ärzten mitgeteilt und gebeten, dass die Covid-19-Patienten zu Hause behandelt werden. Dass die Leute nicht zu Hause behandelt worden sind, ist in meinen Augen eine Schande für das Gesundheitswesen in Österreich, das sage ich als Arzt klipp und klar.

Zur Frage, warum ich hier als Experte der FPÖ wiederholt geladen bin: Ich glaube, Herr Stöger, Sie sind auch zum wiederholten Mal als Experte hier. Das bin also nicht nur ich, erstens. Und zweitens: Wenn ich von der FPÖ oder von den NEOS oder von der ÖVP gebeten werde, als Experte hier aufzutreten, dann tu ich das natürlich gerne – ganz klar.

Was mir auffällt – und das möchte ich schon sagen, das war mir wichtig als Arzt, und als Vertreter der Ärzte, ich bin ja Kammerrat der Tiroler Ärztekammer, sowie der Patienten –: Ich habe hier die Pläne der WHO vorgestellt, die Menschenwürde und die Grundrechte in den Regularien der WHO abzuschaffen. Ich habe hier alle gefragt. Ich weiß von Gerald Hauser, dass er dazu eine parlamentarische Anfrage eingebracht hat und sich massiv dagegen ausspricht. Das weiß ich von der FPÖ.

Ich ersuche die anderen Parteien noch einmal! Da draußen steht es – ich wiederhole –: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Was sagen Sie dazu, dass jetzt geplant ist, die Würde des Menschen in den Grundregularien der WHO abzuschaffen? Sind Sie dafür? Unterstützen Sie das?

Ich meine, das ist etwas, was für uns Ärzte von entscheidender Bedeutung ist. Damit wird die gesamte medizinische Tätigkeit, so wie wir sie seit 1945 aufgebaut haben, auf den Kopf gestellt. Das hat damit, wie wir derzeit Medizin betreiben, nichts mehr zu tun. – Danke!

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht vor Eingang in die zweite Fragerunde, in der die Klubs noch ausreichend Fragezeit hätten, die Zeit der Experten aber schon etwas knapp sei, um inhaltlich möglichst konkrete Auseinandersetzung mit den vorliegenden Volksbegehren und ihren Forderungen. Andere Themen wie Wirksamkeit der Impfung, WHO-Entscheidungen und Ähnliches seien durchaus von Relevanz, würden aber gesondert behandelt werden.

Zweite Fragerunde der Abgeordneten

Obmann Mag. Gerhard Kaniak erteilt – da bei den NEOS keine weiteren Fragen vorliegen – Abgeordnetem Schallmeiner von den Grünen das Wort.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Ich habe noch eine Frage an Herrn Stöger. Sie haben vorhin, glaube ich, gesagt, das wäre in der Rechtsprechung ein problematisches Signal, wenn es in der Zukunft um Epidemien oder Pandemien geht. Können Sie noch einmal genau erläutern, was Sie damit genau gemeint haben? Das wäre schon spannend.

Das andere ist: Sie haben soeben gesagt, Herr Dr. Strasser, Long Covid sei umstritten. Inwiefern „umstritten“? Können Sie das bitte noch einmal kurz ausführen? Meines Erachtens gibt es in Österreich eine Diagnoserichtlinie, nicht nur in Österreich, also kann das – vielleicht ist meine Meinung laienhaft – meiner Meinung gar nicht so umstritten sein. Vielleicht könnten Sie bitte noch einmal genau erläutern, was Sie damit meinen!

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Schön der Reihe nach: Wir waren als Freiheitliche Partei die einzige Partei, die im Parlament zum Beispiel gegen die Impfpflicht geschlossen aufgetreten ist und die überhaupt diese desaströse Coronapolitik der Regierung und von SPÖ und NEOS abgelehnt hat. Das möchte ich einmal feststellen. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)

Zweitens: Die großen Hoffnungen in den Verfassungsgerichtshof muss ich dämpfen. Der Verfassungsgerichtshof wird politisch besetzt, damit ist alles gesagt. (Zwischenruf der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Silvan.)

Drittens: zur Frage, wieso Experte Strasser da ist: Allein die Frage beweist, dass er gut sein muss. Wenn er nicht gut wäre, würdet ihr diese nicht Frage stellen, da würde er euch nicht wehtun.

Viertens: Herr Kollege Schallmeiner, Sie fragen Herrn Univ.-Doz. Strasser, ob die massiven Impfschäden nur anhand von Todesfällen beurteilt werden. Natürlich nicht! (Abg. Schallmeiner: Nein, habe ich nicht gefragt!) Ich bringe ein Beispiel aus der gestrigen Sitzung zum Volksbegehren Mental-Health-Jugendvolksbegehren und zitiere aus dem Programm der Regierung Gesund aus der Krise, damit Sie alle wissen, auch draußen wissen, welch massive Schäden alleine diese desaströse Coronapolitik der Regierung und von SPÖ und NEOS verursacht hat.

Ich zitiere: „Psychische Symptome haben vor allem bei jungen Menschen in Österreich seit Beginn der Covid-19-Pandemie überhandgenommen. Mehr als die Hälfte aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den 22. Geburtstag noch nicht erreicht haben, sind von depressiven Symptomen betroffen“ – mehr als die Hälfte, bitte! –, „knapp jeder zweite junge Mensch leidet an Schlafstörungen und rund ein Drittel ist von Angstsymptomen betroffen. 16 Prozent haben gar wiederkehrende“ Selbstmordgedanken.

Das schreiben Sie selber. Bitte, das schreiben Sie selber! Das betrifft Kinder und Jugendliche bis 22. Jetzt wissen wir, dass es in Österreich 1 730 000 Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre gibt. 50 Prozent – 865 000 Kinder und Jugendliche haben Sie geschädigt, die Gott sei Dank nicht gestorben sind, die aber massive Schäden haben. Herr Kollege Schallmeiner, nimm das bitte einmal zur Kenntnis! Damit ist diese Frage hinlänglich beantwortet. Das, was bei Kindern und Jugendlichen angerichtet wurde, ist eine Schande für die Gesundheitspolitik in Österreich.

Nun zur WHO aus unserer Sicht: Das ist überhaupt der größte geplante Anschlag auf das Gesundheitswesen. Herr Minister Rauch, ich habe Sie in vielen parlamentarischen Anfragen befragt, wieso der österreichische Regierungsvertreter am 2. Dezember 2021 bei der außerordentlichen Tagung der Gesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation zugestimmt hat – es gab vorher im Parlament keine Debatte darüber –, dass zukünftig die Weltgesundheitsorganisation für das Pandemiemanagement zuständig und verantwortlich ist.

Wieso haben Sie das gemacht, ohne vorher einen parlamentarischen Prozess auch nur in Ansätzen – auch nur in Ansätzen! – anzustoßen? Das, was mittlerweile bei der Weltgesundheitsorganisation geplant ist und möglicherweise 2023 und 2024 beschlossen werden soll, nämlich die uneingeschränkte Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu streichen, ist der größte und der massivste Anschlag, den es überhaupt jemals auf unsere Demokratie, auf unsere Bürgerrechte und Freiheitsrechte gegeben hat. Sie schweigen aber dazu. Das erschreckt mich, weil zukünftig – wenn das beschlossen wird – die Weltgesundheitsorganisation für die 194 Mitgliedstaaten der WHO für das Pandemiemanagement zuständig sein soll. Dann sind wir nicht mehr selber zuständig, dann entscheidet der Generaldirektor der WHO darüber, wann eine weltweite Pandemie ausgerufen werden muss, und dann sollen diese Programme zur Umsetzung kommen, wobei wir als Menschen nicht einmal mehr die Würde haben, wobei unsere Menschenrechte total ausgehebelt werden und wobei die Grundfreiheiten von Personen ausgehebelt werden. Das ist die größte Schande.

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, dagegen müssen wir auf die Straße gehen! (Beifall des Bevollmächtigten-Stellvertreters Hutter.)

Obmann Mag. Gerhard Kaniak ersucht darum, dass sich die Mitglieder des Ausschusses zwecks Achtung der Proponent:innen und Unterzeichner:innen der Volksbegehren inhaltlich tatsächlich mit den Begehren der Volksbegehren auseinandersetzen und erteilt als nächstem Fragesteller Abgeordnetem Kucher das Wort.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ich weiß nicht, Herr Bundesminister, ob Sie sich noch zu Wort melden werden, aber ich glaube, die Debatten haben wir öfter geführt und es ist notwendig, dass wir über alle Parteigrenzen hinweg auch das Krisenmanagement in Österreich – wie es der Rechnungshof bereits getan hat – unter die Lupe nehmen, dass wir auch kritisch zurückblicken. Das ist ganz, ganz wichtig – unter breiter Beteiligung der Bevölkerung und von Expertinnen und Experten.

Ich glaube, es gibt eine Reihe von Gründen auf politischer Ebene. Ich habe oft gesagt, oft war die Parteipolitik wichtiger als das Krisenmanagement. Da gab es eine Adresse: Das war Sebastian Kurz mit dem Marketing und der Inszenierung, die oft wichtiger waren als das Krisenmanagement.

Nur gestatten Sie, da Kollege Hauser hier heute eine Art politischer Kindesweglegung betreibt, die man nicht so stehen lassen kann, weil sie den Fakten nicht entspricht, dass ich Folgendes sage:

Die Grundlage für die Covid-Maßnahmen in Österreich hat schon die Freiheitliche Partei gelegt, ich darf daran erinnern: Am 15. März 2020, als einstimmig hier im Parlament das Covid-19 Gesetz beschlossen wurde, war die Freiheitliche Partei ganz vorne mit dabei. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Und wenn wir schon bei der Aufarbeitung sind: Der Vater der Coronamaßnahmen und der Verwaltungsstrafen in Österreich war sozusagen schon Herbert Kickl. (Abg. Hauser: Ja, ja! – Abg. Belakowitsch: Na sicher!) Das kann man auch auf Basis von Fakten festmachen – Herr Marschall hat es angesprochen, ich darf nur zitieren –, im März 2020 hieß es: „Und ja, beginnen Sie auch, durchzugreifen! Dort, wo unverbesserliche Menschen nicht bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, um die Ausbreitung dieses Virus einzudämmen, greifen Sie durch!“

Das war nicht Karl Nehammer, das war nicht Sebastian Kurz, das war Herbert Kickl, der scharfe Maßnahmen in Österreich eingefordert hat. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Belakowitsch.) Er ist damit sozusagen schon auch in Wahrheit so etwas wie der politische Vater der Coronamaßnahmen in Österreich, der harte Sanktionen eingefordert hat. (Abg. Hauser: ... drei Jahre!) Sie können das alles auch nachlesen, wenn wir heute schon von Fakten sprechen.

Herr Dr. Strasser, wenn Sie die Coronaimpfung ansprechen, dann darf ich nach Alternativen fragen. In Österreich hat es den Vorschlag einer Dreifachkombination, einer therapeutischen Dreifachkombination gegeben, die gelautet hat: das bekannte Pferdewurmmittel Ivermectin, Sonnenlicht und Bitterstoffe. Liegen Ihnen da valide Studien vor, ob diese Therapie, diese Dreifachtherapie aus Ivermectin, Sonnenlicht und Bitterstoffen im Vergleich bei den von Ihnen angesprochenen multimorbiden älteren Patienten eine stärkere Wirkung als die Coronaschutzimpfung hat, die in Österreich verabreicht worden ist? Und vielleicht können Sie exemplarisch darstellen, welche Nebenwirkungen Ivermectin auf den menschlichen Körper hat! – Vielen Dank.

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Die Volksbegehren befassen sich ja mit der Abwägung dessen, was in einem Land gemacht worden ist, wie die Pandemie verlaufen ist. Und deshalb gehört es zur Einschätzung dieser Volksbegehren, dass man sich dazu auch ein gewisses Bild macht.

Wenn man das anschaut: Man hat ja jetzt immerhin drei Jahre, wozu man mehr oder minder vollständige Zahlen der meisten europäischen Länder zur Verfügung hat, und wenn man einen Vergleich unter 37 europäischen Ländern anstellt, dann sieht man, dass hinsichtlich Übersterblichkeit Österreich an Position zwölf ist. Das bedeutet: Etliche Länder waren besser, zwei Drittel der europäischen Länder sind da schlechter aus der Krise gekommen; umgelegt auf die Covid-19-Todesfälle ergibt sich ein ähnliches Bild.

Es gibt mittlerweile etwa 300 000 Publikationen zum Thema Covid-19 in den internationalen Journalen und trotzdem sind viele Fragen offengeblieben. Eine offene Frage ist zum Beispiel – und die stelle ich auch an die Experten –, warum die skandinavischen Länder im Großen und Ganzen besser drübergekommen sind. (Abg. Belakowitsch: Weil Sie keinen Lockdown gehabt haben!) Mit einer Einschränkung: Schweden, mit relativ lockeren Maßnahmen, hat doppelt so viele Covid-19-Todesfälle wie das benachbarte Norwegen und eine doppelt so hohe Übersterblichkeit wie Dänemark. (Abg. Hauser: Aber weniger als Österreich – Abg. Belakowitsch: ... psychische Erkrankungen!) Wenn man sich dann Länder in Europa anschaut, die sehr stark betroffen waren, findet sich eine Handvoll davon in unserer unmittelbaren Nachbarschaft: Tschechien, Slowakei, Ungarn, Kroatien mit einer bis zu doppelt so hohen Übersterblichkeit, wie sie bei uns der Fall war – ganz zu schweigen von Serbien, Rumänien, Bulgarien, die eine bis zu vierfach höhere Übersterblichkeit in diesem Zeitraum hatten.

Was die Impfung betrifft, hat es zuerst immer geheißen: Warum wird in Österreich wenig geimpft? Mittlerweile sind wir unter den 37 europäischen Ländern auf Position 31, das heißt, einige Länder haben mehr, viele Länder weniger geimpft.

Und die zuletzt genannten Länder Rumänien und Bulgarien mit der extrem hohen Übersterblichkeit sind bei der Impfquote ganz am unteren Ende. Das sind die Dinge, die man sich auch vor Augen führen muss.

Meine Frage konkret an Herrn Prof. Stöger ist: Sämtliche Regierungen – oder fast alle Regierungen – weltweit hatten bei der Pandemie ein Ziel, ihre Bevölkerung zu schützen, und sie waren genötigt, Entscheidungen zu treffen in einer Zeit der Unsicherheit; diese ist auch noch nicht ganz vorbei, denn vieles ist wissenschaftlich noch nicht abgehakt. Und da steht man in der Ambivalenz: Riskiert man auf der einen Seite durch starke Maßnahmen, riskiert man auf der anderen Seite durch zu schwache Maßnahmen? Diese Abwägung, aus damaliger Sicht und wie man es heute sieht, das interessiert mich. Wie beurteilt man das aus rechtlicher Sicht?

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich und erklärt, dass man nun zur Antwortrunde der Experten komme. Er weist Prof. Stöger darauf hin, dass seine Redezeit grundsätzlich schon ausgeschöpft sei, da es aber noch einige konkrete Fragen an ihn gebe und nur zwei Experten anwesend seien, habe er die Gelegenheit, noch Stellung zu nehmen.

Zudem merkt Obmann Kaniak in Richtung der Klubs, die zu Recht auf Antworten auf ihre Fragen warten würden, an, dass man das nächste Mal bei der Redezeitbeschränkung für die Experten etwas großzügiger sein sollte.

Zweite Antwortrunde der Expert:innen

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger: Ich danke sehr. Ich verspreche dafür, es möglichst kurz zu machen.

Zur ersten Frage, das Zukunftssignal: Wir hoffen, dass es viele lange Jahre keine epidemiologischen Maßnahmen mehr geben wird, aber es kann neue Krankheiten geben, es wird, auch wenn es ein neues Epidemiegesetz gibt, in Zukunft wahrscheinlich immer noch Maßnahmen bei bestimmten Krankheiten geben können. Wenn die Botschaft aus Covid war, dass es auch bei Maßnahmen, die von den Gerichten als für in Ordnung befunden wurden, im Nachhinein insoweit zu einer Rückzahlung der Strafen kam, dann glaube ich, wird es noch schwerer, die Menschen davon zu überzeugen. Man soll sie nicht nur durch Zwang und Strafen überzeugen, aber das ist Teil des staatlichen Instrumentariums, und, so traurig das ist, es geht halt manchmal nicht ohne.

Zu Skandinavien kann ich als Jurist nicht wahnsinnig viel sagen, man muss aber eines sagen: Es gibt dort zum einen einmal eine andere Bevölkerungsdichte, das mag schon eine Rolle spielen, und zum anderen sind die freiwillige Compliance und die erzwungene Compliance je nach Staat mitunter durchaus unterschiedlich; man kann sich auch freiwillig an Maßnahmen halten, die einem nur empfohlen werden. Wir sind einen anderen Weg gegangen.

Das Letzte, zu den Unsicherheiten, zur Abwägung damals, heute und wie das juristisch zu beurteilen ist: Juristisch ist eine Maßnahme zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erlassen wurde, mit dem damaligen Wissensstand zu beurteilen. Wenn sich dieser Wissensstand ändert und es die Maßnahme noch gibt, dann ist sie aufzuheben. Dass man heute weiß, dass man eine bestimmte Maßnahme so nicht mehr wählen würde, macht die Maßnahme juristisch für die Vergangenheit aber nicht rechtswidrig, sondern führt nur dazu, dass man sie in Zukunft nicht mehr wird verwenden dürfen.

Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc: Ganz kurz zu den Fragen: Long Covid ist nichts anderes als ein Überbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen. Und Long Covid, gesundheitliche Langzeitfolgen gibt es natürlich einerseits nach einer Coronainfektion und natürlich auch nach der Impfung. Das Interessante und das Erschreckende ist, dass die Symptome, die die Leute nach einer Coronainfektion oder nach der Impfung haben, sehr, sehr ähnlich sind. Das weiß man mittlerweile.

Zu Ivermectin: Eigentlich bin ich fast froh um die Frage, muss ich ganz ehrlich sagen – denn was da über Ivermectin behauptet wurde! Es wurde als Pferdewurmmittel tituliert. Dazu ist eines zu sagen, ein paar Fakten: Ivermectin wird seit 35 Jahren bei Menschen angewendet. Es ist eines der effektivsten und wirksamsten Medikamente, die die Medizin weltweit hat, und es wird milliardenfach angewendet. Es steht auf der Liste der Essential Drugs der WHO, weil es besonders sicher ist, besonders effektiv und weil es besonders wenig Nebenwirkungen verursacht. Deswegen wird es so erfolgreich angewendet.

Man weiß seit Jahren – das ist in „Nature“, in Top-Journalen publiziert worden –, dass Ivermectin auch antibiotisch gegen Bakterien und auch antiviral gegen Viren wirkt. (Abg. Kucher: In der Petrischale!) – Nein, nicht in der Petrischale; das ist weltweit schon gemacht worden. Zu Ivermectin gibt es weltweit mittlerweile über 180 Studien, die veröffentlich worden sind – am Menschen zu Covid-19, 180 Studien! –, darunter Peerreviewartikel, Randomized Controlled Trials, Metastudien, und alle diese Studien kommen generell zur Tatsache in der großen Metastudie – veröffentlicht im Internet –, dass die Sterblichkeit mit Ivermectin bei Covid-19 um teilweise zwei Drittel gesenkt wird. Das kann man nachlesen. Das behaupte nicht ich, das ist nicht irgendein Schwurbler, der das sagt, das ist wissenschaftlich veröffentlicht. Sie können sich gerne bei den wissenschaftlichen Autoren und Journalen beschweren, die das veröffentlicht haben, aber das ist veröffentlicht, das ist aktueller Stand der wissenschaftlichen Forschung – das möchte ich nur einmal betonen.

Das – das ist mittlerweile klar –, dass man die Leute zu Hause im Stich gelassen hat, nicht medikamentös behandelt hat, keine blutgerinnungshemmenden Medikamente, keine antiinfektiösen Medikamente gegeben hat, dass man sie teilweise wirklich – ich sage jetzt einmal ganz offen – im Stich gelassen hat, hat dazu geführt, dass einerseits die Krankenhäuser viel mehr überlastet wurden als notwendig war, weil man nicht verhindert hat, dass die Leute schwer krank werden. Das ist mittlerweile alles publiziert und ich habe es Ihnen vorgelesen. Die Ärztekammer Salzburg hat das mittlerweile selber öffentlich zugegeben, das ist offiziell.

Wenn man das gemacht hätte, wenn man nur die Leute medikamentös behandelt hätte, dann hätte man nicht nur viele schwere Krankheitsverläufe stoppen, sondern viele Tote verhindern können.

Ich möchte nur eines hinsichtlich der Frage zur WHO sagen: Ich stelle fest, es hat eine Partei gegeben, die darauf geantwortet hat, die FPÖ, die lehnt das ab. Von den anderen Parteien habe ich dazu nichts gehört, und da fällt mir eigentlich nur noch das berühmte Zitat vom Cicero ein: „cum tacent, clamant“ – indem sie schweigen, schreien sie. Ich würde wirklich darum bitten, zu sagen – und diese Frage wird auf alle Parteien zukommen –: Wie stehen Sie zur WHO, zu den Freiheitsrechten, zur Menschenwürde und zu den Grundrechten der Menschen? Das ist für die Ärzte entscheidend und das wird aktuell werden, und das werden wir auch in der Ärztekammer thematisieren, glauben Sie mir, denn das, was da geplant ist, hat mit Patientenaufklärung, mit Patienteneinwilligung, mit körperlicher Unversehrtheit und mit Grundrechten nichts mehr zu tun. – Danke.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak bedankt sich bei den Experten, teilt mit, dass es eine Wortmeldung von Bundesminister Rauch gebe und er diesem das Wort erteilen werde, was zwar vorab nicht so vereinbart gewesen sei, aber dem guten Ton entspreche. Er ersucht Bundesminister Rauch, die Redezeit ähnlich den Experten und den Proponenten der Volksbegehren auf circa 5 Minuten zu beschränken.

Statement des Bundesministers

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Vorsitzender! Geschätzte Proponenten und Proponentinnen! Werte Abgeordnete! Natürlich werde ich die Redezeit aus Respekt vor den Abläufen hier auch kurz halten, aber vielleicht ein paar Bemerkungen zur Debatte und zur Fragerunde:

Covid-19 ist ja im Frühjahr 2020 über die Welt und die Gesellschaften hereingebrochen – niemand war darauf vorbereitet – und hat die Gesellschaften, die Politik, die Parlamente und auch das Gesundheitssystem vor Herausforderungen gestellt, die wir bis dahin nicht hatten und nicht kannten, und zwar global. Das heißt, es musste darauf in sehr kurzer Zeit reagiert werden, und zwar ausgehend von einer Wissensgrundlage, die sehr dürftig und dünn war. Da hat sich im Laufe der Zeit entlang der Forschung auch einiges getan.

Unbestritten ist, dass während der ersten Phase der Pandemie – bei einem anderen Virustypus als wir ihn heute haben – massiv Menschen daran verstorben sind. (Abg. Belakowitsch: An oder mit Covid!) Es sind auch in Österreich – ich möchte das erwähnen – 20 000 Menschen an Covid gestorben (Abg. Belakowitsch: An oder mit Covid!), und ich bitte in Respekt vor diesen Toten, in Respekt auch gegenüber den Angehörigen, das zur Kenntnis zu nehmen und in diesem Sinn auch die Debatte zu führen. Das ist menschliches Leid, das damit verbunden ist, und ich bitte sehr darum, in Respekt für die Hinterbliebenen, für die Todesfälle auch die Debatte entsprechend zu führen.

Und jetzt sage ich Folgendes: Ja, selbstverständlich sind im Laufe der Pandemie – nicht nur in Österreich, auch in anderen Staaten – Fehler gemacht worden. Es mussten Dinge ausprobiert werden, es mussten Maßnahmen ausprobiert werden, die wir bis dahin nicht hatten. Wir mussten Instrumente entwickeln, um das Gesundheitssystem zu schützen, wir haben versucht, das bestmöglich nach dem Stand der Forschung, nach dem Stand der Wissenschaft zu tun.

Hinsichtlich Aufarbeitung: Sehr gerne, es hat auch der Rechnungshof sozusagen schon in mehreren Berichten damit begonnen, die auch in die Novellierung des Epidemiegesetzes, in die Erstellung eines Pandemieplans einfließen werden. Dort, wo Fehler gemacht worden sind, stehen wir nicht an, diese auch so zu benennen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Es wird aber auch darum gehen, dort, wo die Wissenschaft zu Unrecht attackiert worden ist, sich vor die Wissenschaft zu stellen. Ich sage das mit aller Deutlichkeit: Es geht nicht an, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, die von der überwiegenden Anzahl der Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die sich mit Covid-19 beschäftigt haben und beschäftigen, vertreten werden, in Zweifel gezogen werden und von einer Minderheit so dargestellt werden, als hätte das alles so nicht stattgefunden! Ich bitte da wirklich darum, die Debatte durchaus auch kontroversiell zu führen, aber dann einzuordnen: Okay, wie sind da die Verhältnismäßigkeiten und die Darstellung?

Zur Frage der WHO und der Menschenrechte: Ich kenne eine einzige Bewegung, die die Menschenrechte verändern will, das ist die FPÖ: Von Ihnen habe ich gehört, Sie wollen die Menschenrechte verändern, wenn es nämlich darum geht, Flüchtlinge aufzunehmen oder an der Menschenrechtskonvention zu drehen. (Abg. Belakowitsch: Ja, völlig richtig!) Das wird bei der WHO nicht stattfinden. Ich sage es noch einmal: Das wird bei der WHO nicht stattfinden! – Ich hoffe, das ist deutlich genug.

Letzter Punkt dazu: Wenn es darum geht - - (Abg. Belakowitsch: ... sind Sie nicht mehr im Amt!) – Das ist schon längst vom Tisch, wenn Sie es wissen wollen. (Abg. Hauser: Also war es am Tisch?) – Das ist schon längst vom Tisch. (Abg. Hauser: War es am Tisch? War es am Tisch?) – Nein! Nein! (Abg. Hauser: Na selbstverständlich! Ich hab das ja von der Homepage der WHO! Also bitte bleiben Sie bei der Wahrheit!) – Ja, ja, okay.

Was die Handhabung der Maßnahmen angeht, folgenden Punkt (Abg. Belakowitsch: Ihnen glaubt eh keiner mehr!): Ich habe dieses Amt vor nicht einmal einem Jahr angetreten – ich weiß, als dritter Gesundheitsminister – und habe dann in einer Reihe von Entscheidungen Folgendes gemacht:

Mir war klar, die Einführung der Impfpflicht, so wie sie gelaufen ist, war umstritten und hat auch dazu geführt, nämlich die Impfpflicht, dass wir die Debatte in Österreich rund um die Coronamaßnahmen massiv verschärft haben. Ich habe sie abgeschafft.

Ich habe im Sommer des letzten Jahres die Quarantäneverpflichtung abgeschafft, gegen den massiven Widerstand – gegen den massiven Widerstand! – auch breiter Teile von Expertinnen und Experten, einfach aufgrund dessen, weil ich die Erfahrungen anderer europäischer Länder mitgenommen habe. Es ist mir prognostiziert werden, wir werden 170 000 Tote haben – das haben wir nicht bekommen.

Ich habe die Maskenpflicht im Herbst des letzten Jahres nicht wieder eingeführt (Abg. Belakowitsch: Die hätte auch keiner mehr aufgesetzt!) – obwohl viele Expertinnen und Experten das gefordert haben –, einfach um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ich habe immer betont – anknüpfend an das, was Herr Prof. Stöger gesagt hat –: Der Boden ist die Verfassung. Es muss verfassungsrechtlich gewährleistet sein und gerechtfertigt sein – in Abwägung der Grundrechte der Freiheit und des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung.

Das war der Weg, den ich gegangen bin, und die Konsequenz daraus ist auch, jetzt mit 30.6. die Maßnahmen zu beenden. (Abg. Belakowitsch: Nein, sie laufen aus! Sie laufen eh aus!)

Letzter Punkt – und damit bin ich dann am Ende meiner Ausführungen –: Ja, natürlich wird es diese Aufarbeitung geben. Die wird es auf fachlicher, auf wissenschaftlicher Ebene geben. Das ist in Europa im Gange. Es gibt mittlerweile Publikationen, die die Maßnahmen in allen europäischen Ländern verglichen haben, auch was die Auswirkungen angeht. Das findet auf wissenschaftlicher Ebene statt, und dem, finde ich, sollten wir uns annähern. – Danke schön.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak leitet zu den Abschlussstatements der Proponent:innen des Volksbegehrens über und weist auf die Redezeit von jeweils 5 Minuten hin.

Schlussworte der Proponent:innen der Volksbegehren

Karin Kaiblinger: Ja, ich begrüße es, wenn es zu einer Aufarbeitung der letzten drei Jahre kommt. Ich möchte nur dazu auffordern, dass man nicht „die Wissenschaft“ hört, denn diese gibt es nicht, sondern dass man wirklich Experten einlädt, die unterschiedlicher Ansicht sind. Davon lebt nämlich die Wissenschaft, und Sie werden im Parlament niemals sozusagen zu einer Grundlage kommen, wenn Sie nur eine Seite hören. Wir haben evidenzbasierte Begründungen für die Maßnahmen massiv vermisst.

Im Übrigen finde ich, dass die Bevölkerung nicht dazu da ist, das Gesundheitssystem zu schützen, sondern umgekehrt, und die Politik ist gefordert, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Bei der Wiedergutmachung geht es uns insbesondere darum, dass man sich wirklich auf die Kinder und Jugendlichen konzentriert, die da in den letzten drei Jahren massiv zu Schaden gekommen sind, dass man darauf den Fokus legt und versucht, die schlimmsten Folgen abzufangen und dafür wirklich Geld in die Hand zu nehmen – und nicht nur die Wirtschaft zu unterstützen. Das war sicher sehr wichtig, aber die Umverteilung von unten nach oben kann sozusagen nicht Sinn und Zweck sein. – Danke.

Mag. Robert Marschall: Als Erstes einmal eine Feststellung: Die WHO ist eine private Organisation. Ich hoffe, Sie beziehen sich in Ihren Ausführungen nicht dauernd auf private Organisationen.

Zweitens: Ich würde mir einen Gesundheitsminister wünschen, der eine medizinische Ausbildung hat. (Ruf bei der ÖVP: Haben wir eh gehabt!)

Drittens: Die beschlossenen Covid-Maßnahmen – die der Gesetzgeber beschlossen hat und die von der Bevölkerung ertragen werden mussten und vom Steuerzahler bezahlt werden mussten – waren ein riesiger Flop und ein zig Milliarden Euro teurer Schaden. Zum Argument, das konnte man zu Beginn von Covid ja noch nicht wissen: Ja, Sie haben Gesetze beschlossen und haben in Wirklichkeit gar nichts gewusst! – Ja, das zu: Das konnte man nicht wissen!

Und betreffend Zeit der Unsicherheit: Na ja, wenn Sie in der Zeit der Unsicherheit leben, Herr Abgeordneter Saxinger, dann sollten Sie sich halt zuerst einmal schlaumachen, bevor Sie Gesetze beschließen.

Das Argument war also: Konnte man noch nicht wissen. – Wir haben dieses Volksbegehren am 30. Juli 2021 beim Innenministerium registrieren lassen. Das heißt, wir haben es offensichtlich damals – vor eineinhalb Jahren – schon gewusst.

Dann zum Thema der Covid-Masken und der Covid-Maßnahmen, die in Wien per Ende Februar 2023 abgeschafft werden sollen: Wenn Sie selbst der Meinung sind, dass die Covid-Masken so hilfreich sind, wieso haben Sie alle miteinander keine Covid-Masken auf? Die sind in Wien derzeit ja noch vorgeschrieben. Wieso haben Sie keine Covid-Masken auf? – Das heißt, offensichtlich zweifeln Sie selbst an den Covid-Masken.

Für Impfnebenwirkungen – zum Beispiel Herzinfarkte, Fehlgeburten und so weiter – oder für Impftodesfälle gibt es keine Wiedergutmachung. Es gibt keine Wiedergutmachung, und schon gar nicht in finanzieller Hinsicht. Wie hoch wollen Sie einen Toten bewerten? Wie viel wollen Sie einer Familie bezahlen, die einen Todesfall zu beklagen hat? Wie hoch ist bei Ihnen in der Preisliste der Betrag für ein Herzinfarkt? Sagen Sie uns das! Sagen Sie uns das, wenn Sie von Wiedergutmachung sprechen!

Der Vertrauensschaden beim Thema Impfungen ist in der Bevölkerung und bei mir derzeit so groß, dass ich mich gegen gar nichts mehr impfen lasse. Es ist derzeit ja auch so, dass diese ganzen MRNA-Impfstoffe jetzt auch bei anderen Impfungen eingeführt werden sollen, beispielsweise bei Tetanus.

Die Redezeit ist sehr kurz, und deshalb möchte ich alle Zuschauer und Zuschauerinnen vor den Computern und vor den Fernsehern bitten: Schauen Sie sich die Webseite www.volksbegehren-oesterreich.at an! Da haben Sie wirklich sehr, sehr viele Informationen – und vor allem auch Informationen, die in diesen ganzen Mainstreammedien nirgends zu finden sind. Informieren Sie sich bitte! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Obmann Mag. Gerhard Kaniak: bedankt sich bei den Proponent:innen des Volksbegehrens für deren Ausführungen und erteilt Abgeordneter Belakowitsch das Wort.

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bringt einen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ Covid-19-Schäden beheben – Unrechtmäßigkeiten beseitigen – Rechtsfrieden wiederherstellen“ ein.

Obmann Mag. Gerhard Kaniak schließt, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Debatte und dankt allen Experten sowie den Proponent:innen des Volksbegehrens herzlich für ihr Kommen.

Sodann unterbricht Obmann Kaniak kurz die Sitzung und beendet damit auch den öffentlichen Teil der Beratungen zu TOP 1 bis 2.

Schluss des öffentlichen Teils von TOP 1 und 2: 12.29 Uhr