56/BI XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Verhinderung LKW-Parkplatz Hausruck Weibern

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

EU- Verordnungen
Arbeitszeitgesetz
Arbeitsruhegesetz
Wasserrecht

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von                594 BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm. : zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

dass die Planung und die Umsetzung des für die Umwelt höchst gefährlichen (sinnlosen) Autobahnrastplatz Hausruck - Weibern eingestellt wird.

Siehe auch Beiblatt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend


Verhinderung LKW-Parkplatz Hausruck – Weibern


 

Name

Anschrift und
E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

  Gotfried Zauner


image1Informationen zur Parlamentarische Bürgerinitiative auf Bundesebene

Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1988 dieses internationalen Verkehrsweges A8 verschlechtert sich zusehends die Lebensqualität in unserer Gemeinde.

Unsere Begründung:

      Es darf keinen Parkplatz unter dem Deckmantel Verkehrssicherheit geben, der ein großes Risiko im Brandfall für die ahnungslosen LKW-Fahrer ist!

      Es darf nicht sein, dass ein Parkplatz vermeintlich der Gesundheit der LKW-Fahrer dient, aber diesem Anspruch auf Grund fehlender umfassender Infrastruktur nicht erfüllt und dabei auch noch die Gesundheit der vielen zu nahe wohnenden Anrainer massiv schädigt!

      Größte Umweltsünde die Weibern je erlebt – A8.

      Zerstörung der Ortswasserquelle.

      Zerschneidung des Ortes.

      Keine Weiterentwicklung der Wohngebiete.

      Zum Schutz der Bevölkerung wurde eine Multifunktionale Emissionsbeeinflussungs- Anlage errichtet und dann wurde diese jedoch wieder abgebaut, ohne in Betrieb gewesen zu sein!

Wir verlangen, dass die Planung und die Umsetzung des für die LKW-
Fahrer und für die Umwelt höchst gefährlichen (sinnlosen)

Autobahnrastplatz Hausruck - Weibern eingestellt wird.

2,5 Hektar fruchtbaren Boden müssten einer Versiegelung weichen. Lärm und Abgase sind bereits ein fixer Bestandteil unserer Lebenssituation in Weibern. Die neuerliche Umweltbelastung, die uns ins Haus steht aufgrund des geplanten LKW-Parkplatz für 122 LKW, durch Abgase von parkenden LKW (Ladungskühlgeräte, Heizung und Klimaanlagen der Fahrerkabinen > „Ruheort der LKW-Fahrer!"), Abgase von ausparkenden und beschleunigenden LKW's, Dreck, Gestank und nächtliche Beleuchtung.

Das alles, 24 Stunden und sieben Tage die Woche hindurch, potenziert die bereits angeschlagene Lebensqualität. Über kurz oder lang sind die Grenzen des Wachstums erreicht.

Der LKW-Verkehr mit seinem derzeitigen Wachstum (auch bei den dadurch verursachten Schäden an der Umweit und an den Klimazielen) braucht andere und bessere Lösungen!

Wir können es nicht leugnen, Österreich ist Europameister im Bodenverbrauch. Im Jahr 2002 wurde in der Nachhaltigkeitsstrategie der damaligen Bundesregierung der Zielwert des täglichen Bodenverbrauchs mit 2,5 Hektar pro Tag festgelegt. Täglich werden allerdings nach wie vor 11,5 Hektar wertvollste Äcker und Wiesen (umgerechnet 16 Fußballfelder) durch Verbauung zerstört. Das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie wurde damit klar verfehlt (https://www.hagel.at/presse-kategorie/bodenverbrauch/).

 

Unsere Begründung:

      Zuerst bestehende Parkplätze umbauen, effizienter machen und dabei die notwendigen Erfahrungen sammeln, bevor so viel Fläche ineffizient und zukunftslos versiegelt wird.

      Vier Parkplätze (Bestand drei mit Infrastruktur) auf einer Länge von 12 km zwischen Meggenhofen und Haag/Hausruck,

      Einhaltung der europäischen Ruhezeitverordnung ist bei diesem Parkplatz nicht möglich.

      Erhöhte Brandgefahr (Umweltgefahr) an diesem ungeeigneten Standort, bis hin zur möglichen nicht beherrschbaren Feuerkatastrophe und dadurch große Gefahr für Leib und Leben der LKW-Fahrer und für die Einsatzkräfte.

      Lange Anfahrtswege der Einsatzkräfte im Vergleich zu den 3 anderen Parkplätzen

      Gewaltige Mehrbelastung unseres Kanalsystems.

      Ortsrand von Weibern - 0,5 km von Wohngebieten entfernt.

      Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss: Kein LKW-Parkplatz in Weibern.

Im Zuge eines Versuchsprojekt beabsichtigt die ASFINAG im Jahr 2023 einen LKW-Parkplatz im Gemeindegebiet von Weibern mit einem Kolonnenparksystem für 122 LKW zu errichten.

Wir finden diesen Standort sowie dieses Versuchssystem ausfolgenden Gründen ungeeignet:

      In den Richtlinien der ASFINAG vom 01.06.2020 finden sich nacheinander Nachteile.

      Da wird auf die Problematik der Zugangsmöglichkeit sowie die Räumung im Brandfall hingewiesen.

Des Weiteren in den Richtlinien 2014:

      Abfahrtsmöglichkeit im Falle eines technischen Gebrechens eines LKW's problematisch.

      Richtigkeit der Angabe und Einhaltung der Abfahrtszeiten = Kontrolle!!!

      Brandfall: wie erfolgt die Alarmierung bzw. die Räumung der Stellplätze? Zugangsmöglichkeit im Brandfall zu zentral abgestellten LKW fraglich?

      Erfahrungen aus Praxisbeispielen aus Deutschland:

      Hohe Kosten.

      Detektionsungenauigkeit.

      Hoher Personaleinsatz.

Wir halten dies in Anbetracht des Kolonnenparksystems als unverantwortlich und widersprüchlich im Sinne des Arbeitnehmerschutzes!

Ferner sehen wir auch einen Widerspruch zu den EU- Verordnungen 561/2006 bzw. 2020/1054, weil die Fahrer in der Lage sein müssen, die wöchentliche 45- Stunden-Pause (z.B. Wochenendruhe) in einer geeigneten geschlechterfreundlichen Unterkunft mit angemessenen Schlaf- und Sanitäranlagen (d.h. außerhalb der Fahrzeugkabine) zu verbringen.

Nachdem in der Umgebung keine Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind, sind die Lenker gezwungen ihre Ruhezeiten in den LKW's zu verbringen.

In der Anfragebeantwortung für den Nationalratsabgeordneten Alois Stöger vom 7. Juli 2021 (Nr. 7283/J) hat Bundesministerin Leonore Gewessler BA ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auch ausreichend Stellflächen für den LKW- Verkehr sicherzustellen sind, auf dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden können.

Hierzu gelten europäische Lenk- und Ruhezeitverordnungen sowie ein grundsätzliches Wochenend- und Nachtfahrverbot gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung.

Seitens der ASFINAG wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund des Kolonnenparksystems die Lenker den Parkplatz nicht verlassen dürfen!

Folglich stellt sich für uns die Frage, wie lt.EU- Verordnung die Lenker, die vorgeschriebenen Ruhezeiten in geeigneten Ruheräumen konsumieren können. Es sind im Projekt keine nach Geschlechtern getrennte Räume vorgesehen.

Dieser LKW-Parkplatz entspricht als „Versuchsprojekt" laut unserem Verständnis nicht dem im Wasserrecht geforderten „Stand der Technik".

Der Störfall brennender LKW's wurde nicht ausreichend im Wasserrechtsverfahren behandelt, weil nicht davon auszugehen ist, dass beim vorliegenden Projekt die gleiche Brandlast und gleiche Löschmöglichkeit wie bei einem konventionellen LKW-Parkplatz gegeben ist. Wir haben massive Bedenken, dass bei Störfällen und Brandereignissen kontaminiertes Löschwasser in die Umwelt gelangt!

Dass aufgrund dieser Situation (Verletzung der EU-Vorschriften) auch eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Vorbereitung steht, sei hier nur am Rande erwähnt.

Bei einem Kolonnenparksystem ist für uns § 30 f, WRG 1959, in Verbindung mit § 12, WRG 1959, nicht anwendbar.

Am 09.07.2022 geriet ein geparkter LKW auf dem Shop Parkplatz (bei der A8 Anschluss-steile Meggenhofen, 24 Stunden geöffnet) in Brand. Der Brand wurde schnell entdeckt und für die Einsatzkräfte waren sehr gut Bedingungen gegeben (kein Wind, kein Frost, kein Eis, kein Schnee, kein Nebel, bei Tageslicht, die erste Feuerwehr hat nur 1,1 km Anfahrtsweg, sehr gute Straßenverhältnisse, sehr gute Zugänglichkeit bei der Brandbekämpfung).

Trotz dieser besten Einsatzverhältnisse zeigte dieser Brand auf, wie unbeherrschbar ein Brand beim geplanten Parkplatz wäre (Alarmierung war um 18,38 h Sommerzeit, Einsatzdauer bis nach 23,00 h und es waren 10 Feuerwehren für nur 2 LKW notwendig).

Einer der LKW-Lenker konnte gerade noch gerettet werden, war aber erheblich verletzt. Ein daneben geparkter LKW konnte nicht mehr in Sicherheit gebracht werden und brannte ebenfalls ab (weitere LKW's war weit genug weg geparkt und konnten aus der Gefahrenzone gefahren werden).

Wie gefährlich ein Brand auf dem geplanten Parkplatz ist, kann man aus diesem Vorfall ableiten.

Bei einem Schwelbrand (im Motorraum, auf der Ladefläche oder ...) kommt es zu einem Katastrophenszenario, wenn das zu erwartende Flashover (Feuersprung) eintritt. Das ist das schlagartige Durchzünden der explosiven Schwelgase, welche einen schlagartiger Vollbrand in Sekunden Bruchteilen mit enormer Hitzeentwicklung für die unmittelbare Umgebung bewirkt. Man sieht es oft im Fernsehen, wie bei einem einzelnen PKW-Brand gleich mehrere danebenstehende PKWs mit verbrennen, bis der Brand durch die Feuerwehr unter Kontrolle gebracht wird;

Ein Brand von mehreren LKW's, (wie sich in Meggenhofen am 09.07.2022 im kleinen mit 2 LKW gezeigt hat), ist für uns kein außergewöhnliches Ereignis, weil beim Projekt Kolonnenparken mit erhöhter Brandgefahr und Brandausbreitung zu rechnen ist.


Im Wasserrechtsverfahren wurde auf diese Problematik nicht eingegangen. Ein direkter Löscheinsatz ist nicht möglich.
Wer ist für die körperliche Unversehrtheit zuständig (verantwortlich)?

Wie können solche bekannten Risiken unbeachtet gelassen werden.

Meggenhofen am 09.07.2022, Brand 2 LKW