58/BI XXVII. GP

Eingebracht am 11.05.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Aufnahme der SanitäterInnen/NotfallsanitäterInnen der Rettungsorganisationen in
das NSchG analog der Ausnahmebestimmung für Feuerwehren!

Seitens der Einbringen:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz
in folgender Hinsicht angenommen:

Gesetzesänderung

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 638_ Bürger:innen

mit ihrer Unterschrift unterstützt.

(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht,

siehe Beiblatt

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Aufnahme der SanitäterInnen/NotfallsanitäterInnen der Rettungsorganisation in das NSchG analog der Ausnahmebestimmungen für Feuerwehren!

 

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Unterschrift

Gassner

Sylvia

 

 

 

 

 


 

 

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Der Nationalrat wird ersucht,

die SanitäterInnen/NotfallsanitäterInnen der Rettungsorganisationen in das NSchG analog der Ausnahmebestimmung für Feuerwehren aufzunehmen.

Das NSCHG normiert für ArbeitnehmerInnen die Nachtschwerarbeit leisten,      besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung, der mit diesen Arbeiten verbundenen Erschwernisse oder zum Ausgleich dieser Belastungen.

Im Art VII definiert das NSchG nun unter welchen Voraussetzungen Nachtschwerarbeit vorliegt. Im Abs. 4 des Art VII NSCHG hält das Gesetz fest, dass auch die ArbeitnehmerInnen der Feuerwehr dann Nachtschwerarbeit leisten, wenn sie im Zeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr mindestens 6 Stunden Einsätze oder Arbeitsbereitschaft für Einsätze im Schichtdienst leisten.

Das Gesetz gesteht den FeuerwehrmitarbeiternInnen diese Sonderstellung zu, da zu den besonderen Belastungen dieser ArbeitnehmerInnen folgende Bedingungen    zählen:

       Lebensgefahr

       Arbeiten unter starker Hitze oder Kälte

       gesundheitliche Gefährdung durch Rauch und Chemikalien

       Einsatzfahrten mit hoher Geschwindigkeit

       sofortige Einsatzbereitschaft auch unmittelbar nach einer Schlafphase mit entsprechender Belastung des Kreislaufs etc.

       sowie die Tatsache, dass in der Regel die Risiken des Einsatzes im Vorhinein nicht oder nur schwer abschätzbar sind.

Auch SanitäterInnen/NotfallsanitäterInnen von Rettungsorganisationen

arbeiten unter sehr ähnlichen, erschwerten Bedingungen wie die Feuerwehrmitarbeiterinnen.

Auch bei ihnen zählen folgende Belastungen:

       arbeiten bei jeder Witterung

       Einsatzfahrten mit hoher Geschwindigkeit durch

       sofortige Einsatzbereitschaft unmittelbar nach einer Schlafphase mit entsprechender Belastung des Kreislaufs leisten,

       auch für sie gilt die Tatsache, dass in der Regel die Risiken des Einsatzes im Vorhinein nicht oder nur schwer abschätzbar sind.

       unregelmäßige Wechseldienste mit kaum noch Zeiten der Arbeitsbereitschaft  und der Umstand das die Nachbearbeitung der Einsätze, die wieder  Aufbereitung des Fahrzeuges sowie die Praxisanleitung Auszubildender in den Einsatzfreien Zeiten stattfindet.

       Gleichzeitig wird in den meisten Fällen mit der Feuerwehr auch der Rettungsdienst zum selben Einsatz gerufen.

       Vermehrte Einsätze in der Nacht

 

 

Nachtdienste beginnen üblicherweise zwischen 18:00 und 20:00 Uhr und dauern in der Regel 12 Stunden.

Einsätze in diesem Zeitraum sind größtenteils Akuteinsätze wie Verkehrs-, und   häuslich bedingte Unfälle, internistische-, und geburtshilfliche Notfälle bzw. Einsätze.   All diese Einsatzfahrten sind mit hohen Fahrgeschwindigkeiten verbunden. Hinlänglich bekannt ist auch die schwierige Situation der ärztlichen Versorgung in den Abend-    bzw. Nachtstunden.

Spezialisierungen der Krankenhäuser (nicht jedes öffentliche Krankenhaus verfügt über die gängigen Fachabteilungen) führten in den letzten Jahren zu noch mehr    Transporten insbesondere in den Nachtstunden. Einen Teil dieser dringlichen Transferierungen übernimmt tagsüber die Flugrettung. In den Nachtstunden, sowie bei schlechtem Flugwetter bleibt nur der bodengebundene Transport als einzige Möglichkeit.