60/BI XXVII. GP
Eingebracht am 20.09.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Bürgerinitiative
betreffend
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Anerkennung des Schutzbedarfs kurdischer Aktivist*innen und oppositioneller Personen aus der Türkei
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Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
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Gemäß Art. 10 Abs 1 Z 3 BVG ist Asyl sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung Bundessache.
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Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von mind. 500 Bürger:innen mit ihrer Unterschrift unterstützt.
(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht,
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Personen, die aus Gründen ihrer politischen Überzeugung oder ethnischen Identität verfolgt werden, ist laut Genfer Flüchtlingskonvention Asyl zu gewähren. Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass Kurd*innen und Oppositionellen aus der Türkei derzeit in vielen Fällen der gebotene internationale Schutz in Österreich nicht zuerkannt wird. Bei Rückkehr drohen ihnen sowohl Folter als auch Inhaftierungen und unmenschliche und erniedrigende Behandlungen. Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit in Zusammenhang mit horrenden Menschenrechtsverletzungen wird von internationalen Organisationen regelmäßig festgestellt und ist international bekannt. Dennoch setzen sich die österreichischen Asylbehörden damit regelmäßig nicht ausreichend auseinander und erkennen in Folge keine asylrelevante Verfolgung in den Maßnahmen der türkischen Behörden. Durch unsere Bürgerinitiative wollen wir aufzeigen, inwiefern auch die Bürger*innen Österreichs diese Entscheidungen keineswegs verstehen können, da es an einer faktenbasierten Grundlage fehlt. Wir fordern internationalen Schutz und in Folge einen sofortigen Abschiebestopp für betroffene Person in Österreich sowie eine umgehende Neubewertung der Türkei als Herkunftsland unter ernsthafter Berücksichtigung der aktuellen politischen und humanitären Lage vor Ort, insbesondere in den kurdischen Regionen sowie für kurdische Aktivist*innen. Österreich darf nicht zum Handlanger Erdogans Assimilations- und Kriegspolitik gegen Kurd*innen im Allgemeinen und politische Aktivist*innen im Besonderen werden.
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Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
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Anerkennung des Schutzbedarfs kurdischer Aktivist*innen und oppositioneller Personen aus der Türkei
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Angaben Erstunterzeichner:in
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Name |
Anschrift und E-Mail Adresse |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
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Zeynep Can |
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Politisches Asyl ist Menschenrecht
Die Türkei ist kein sicheres Herkunftsland
Bürger*inneninitiative für die Anerkennung des Schutzbedarfes kurdischer Aktivist*innen und oppositioneller Personen aus der Türkei
Sehr geehrte Mitmenschen,
Personen, die aus Gründen ihrer politischen Überzeugung oder ethnischen Identität verfolgt werden, ist laut Genfer Flüchtlingskonvention Asyl zu gewähren. Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass Kurd*innen und Oppositionellen aus der Türkei seit einiger Zeit in den meisten Fällen kein internationaler Schutz in Österreich mehr zuerkannt wird. Trotz verfassungsrechtlicher Verankerung werden ihre Anträge abgelehnt, obwohl sie in der Türkei politisch aktiv waren und dort verfolgt werden. Erkennen die österreichischen Behörden den Schutzbedarf nicht an, müssen die Betroffenen mit einer Abschiebung rechnen, die für sie Inhaftierung, Folter oder Ermordung bedeutet.
Die Bewertung von Schutzbedürftigkeit erfordert selbstverständlich Einzelfallprüfungen sowie ‑entscheidungen, doch es zeigt sich seit längerem in der Praxis, dass Anträge kurdischer und anderer oppositioneller Aktivist*innen systematisch und flächendeckend abgewiesen werden. Dies liegt begründet in einer fälschlichen Einschätzung der Lage der Betroffenen im Falle einer Rückkehr.
Obwohl der türkische Staat selbst immer wieder bewiesenermaßen horrende Menschenrechtsverletzungen begeht, pflegen die EU und Österreich gute wirtschaftliche und diplomatische Beziehungen zur Türkei, die für den Westen in Zeiten von Energiekrise und Krieg von gewaltigem geopolitischen Interesse ist. Die zu beobachtende Aushebelung der Schutzanerkennung für die betroffenen Personengruppen findet also in Zeiten statt, in denen Erdoğan seine Macht in Europa verstärken kann.
Zudem kommt, dass mit dem EU-Sondergipfel vom 09. Februar 2023 unter anderem die Kriterien für »sichere Dritt‑ und Herkunftsstaaten« weiter gesenkt wurden, obwohl eine solche Veränderung der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht. Durch dieses Untergraben des Rechts auf internationalen Schutz sind Flüchtende im Allgemeinen in Gefahr, schutzlos Verfolgung ausgesetzt zu sein – so auch kurdische Aktivist*innen und Oppositionelle aus der Türkei.
Wir verlangen daher, dass der österreichische Staat den internationalen Flüchtlingsschutz wahrt, den er aufgrund seiner eigenen faschistischen Vergangenheit selbst in der Verfassung verankert hat, und hierfür auch in der EU Verantwortung übernimmt. Dies bedeutet für uns auch, dass wir eine sachgemäße und kritische Bewertung der aktuellen Lage der Situation von Kurd*innen und politischen Oppositionellen in der Türkei fordern.
Wir fordern internationalen Schutz und in Folge einen sofortigen Abschiebestopp für betroffene Personen in Österreich sowie eine umgehende Neubewertung der Türkei als Herkunftsland unter ernsthafter Berücksichtigung der aktuellen politischen und humanitären Lage vor Ort, insbesondere in den kurdischen Regionen sowie für kurdische Aktivist*innen. Österreich darf nicht zum Handlanger Erdoğans in seiner Assimilations‑ und Kriegspolitik gegen Kurd*innen im Allgemeinen und politische Aktivist*innen im Besonderen werden!
Wir bitten Sie, mit einer Unterschrift die Bürger*inneninitiative und somit unser Anliegen für die Wahrung des Rechts auf internationalen Schutz als demokratisches Recht in Österreich zu unterstützen.
Hochachtungsvoll,
die Initiator*innen der Initiative