68/BI XXVII. GP

Eingebracht am 08.05.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

Wir fordern einen wirksamen Schutz gegen den A22-Lärm: durch ein flexibles Tempolimit, auf beiden Richtungsfahrbahnen, zwischen Stockerau Ost und Stockerau Nord, mit einer permanenten Tempoüberwachung, insbesondere auch für die zu schnellen Lkw und eine kurzfristige Umsetzung bis 2025!

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in

folgender Hinsicht angenommen:

Gemäß Straßenverkehrsordnung hat die Behörde Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt erforderlich ist (§ 43 Abs. 2 StVO). Die für Autobahnen zuständige Behörde: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von   1413       Bürger:innen

mit ihrer Unterschrift unterstützt.

(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im

Nationalrat vorliegen.)

 

 

Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht,

als Übergangs- bzw. Zwischenlösung wirksame Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelastung in Form von flexiblen Tempolimits zu beschließen. Je nach Verkehrsbelastung und Tageszeit sind entsprechende Tempolimits erforderlich, deren Einhaltung über die gesamte Trassenlänge überwacht wird. Wegen der massiven Überschreitung der Schwerverkehr-Tempolimits beantragen wir eine selektive Überwachung nach Fahrzeugklassen. Begründung: Die bestehende 100er-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Richtungsfahrbahn Wien wurde 2004 allein wegen einer erhöhten Unfallrate verordnet. Für die Richtungsfahrbahn Stockerau wurde damals keine Unfallhäufung festgestellt. Die Grundlage dafür war eine Unfalldatenanalyse für die Jahre 1998-2003 bei einer Verkehrsstärke von ca. 40.000 Kfz/Tag. Seit 2006 liegen der Behörde Lärmuntersuchungen vor, die eine Überschreitung der Lärm-Grenzwerte in weiten Bereichen von Stockerau nachweisen. An einigen Stellen überschreitet die Lärmbelastung die Grenze der Gesundheitsgefährdung (BStLärmlV BGBl. II Nr. 215/2014). Das von der ASFINAG Ende 2016 eingereichte A22-Ausbauprojekt enthält bauliche Lärmschutz­maßnahmen in Form von bis zu 13 m hohen Lärmschutzwänden, jedoch auch das Ziel, die Verkehrskapazität zu steigern und das bestehende Tempolimit aufzuheben.

 

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Wir fordern einen wirksamen Schutz gegen den A22-Lärm zwischen Stockerau Ost und Stockerau Nord.

 

 

Angaben Erstunterzeichner:in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geburts Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

JOSEF LEHNER