70/BI XXVII. GP
Eingebracht am 22.05.2024
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ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Bürgerinitiative
betreffend
Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Arbeitsstätten-VO
in den §§5, 26 und 27 finden sich Definitionen zum Thema Lüftung.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 841 Bürger:innen mit ihrer Unterschrift unterstützt.
(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht,
einen bundeseinheitlichen Rahmen für gesunde Raumluft in Form eines maximalen Grenzwerts von 1.000 ppm CO2 in Österreichs Bildungseinrichtungen zu schaffen.
siehe auch BEILAGE A
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen
Angaben Erstunterzeichner:in
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Name |
Anschrift
und |
Geburts |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
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Mag. Hucek Wolfgang |
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Bürger:innen-Initiative:
„Initiative Raumluft"
in einer Zeit, in der Menschen rund 90% Ihrer Lebenszeit in geschlossenen Räumen[1] verbringen, gewinnt die Qualität der Luft, die sie atmen, zunehmen an Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, in denen Lernende und Lehrende einen Großteil Ihres Tages verbringen. Doch leider bleiben viele dieser Einrichtungen hinter den lufthygienischen Standards zurück, welche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von entscheidender Bedeutung sind.
Eine der größten Herausforderungen besteht in dem erhöhten CO2-Gehalt in der Raumluft. Beim Ausatmen stoßen Menschen CO2 aus, was zu einem Anstieg in geschlossenen Räumen führt. Dies kann nicht nur die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit von den Betroffenen beeinträchtigen, sondern auch das Risiko von gesundheitlichen Problemen, wie dem Sick-Building-Syndrom, beträchtlich erhöhen[2].
Trotz der Empfehlungen und wissenschaftlichen Evidenz[3] bleibt die Luftqualität in vielen österreichischen Bildungseinrichtungen oft unzureichend. Messungen zeigen regelmäßig hohe CO2- Werte, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Menschen beeinträchtigen können. Selbst regelmäßiges Stoß- und Querlüften reicht oft nicht aus, um die Luftqualität auf einem Niveau zu halten, welches das Lernen und Lehren unterstützt.
Das Ziel einer gesetzlichen Regelung und einer Festsetzung eines bundeseinheitlichen Rahmens ist daher von großer Bedeutung. Ein Wert von ≤1.000 ppm (parts per million) wurde von der Wissenschaft als gesundheitlich unbedenklich identifiziert und sollte daher als Maßstab für einen solchen Rahmen gelten.
Die Umsetzung eines auf Basis von wissenschaftlicher Evidenz basierten Rahmens trägt nicht nur dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden in Bildungseinrichtungen zu verbessern, sondern auch um die Leistungsfähigkeit und Lernbereitschaft aller Beteiligten zu steigern. Studien zeigen, dass niedrigere CO2-Werte zu bessern Ergebnissen bei Schularbeiten, einer verbesserten Worterkennung und einer höheren Leistung des Bildungsgedächtnisses führen können.
Beispielsweise legen Studien nahe, dass die Einhaltung bzw. Unterschreitung des Grenzwerts von 1.000 ppm CO2 zu signifikanten Verbesserungen führt, wie etwa zu einer um 12 % schnelleren und 5 % besseren Ergebnissen bei Schularbeiten oder zu einer um 15 % verbesserten Worterkennung und einer um 8 % verbesserten Leistung des Bildgedächtnisses[4]. Ebenso führen Untersuchungen zum Schluss, dass bei der Nichteinhaltung von lufthygienischen Optimalwerten eine Signifikate Erhöhung der Abwesenheiten (Krankenstände) eintreten.
Besonders in Zeiten von Pandemien wie COVID-19 ist die Bedeutung einer guten Luftqualität in Bildungseinrichtungen noch stärker in den Fokus gerückt. Ein niedriger CO2-Gehalt in der Raumluft trägt ebenfalls dazu bei, das Risiko von Infektionen zu minimieren und damit die Sicherheit der gesamten Gemeinschaft zu gewährleisten.
Wir fordern daher den Nationalrat zum Handeln auf und Bürger:innen-Initiative: „Initiative Raumluft". Die gesetzliche Verankerung eines maximalen CO2-Grenzwerts von 1.000 ppm ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und sollte damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für alle darstellen. Es liegt in der Verantwortung aller, optimale Bedingungen für Lernenden und Lehrenden zu schaffen, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.
[1]WHO Weltgesundheitsorganisation; Werte für Europa; abrufbar unter
https://iris.who.int/handle/10665/350495#:~:text=Millions%20of%20citizens%20within%20the,%2C%20schools%2C%20and%20public%20spaces
[2] BMK Klimaschutzministerium; Positionspapier zu Lüftungserfordernissen in Bildungseinrichtungen; Wien 2023
[3] Wargocki et. al.; The relationsships between classroom air quality and children's performance in school; DTU Denmark 2020
[4] Zolt Bakó Biró; Ventilation Rates in Schools and Pupils Performance; UK 2011