DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

Wien, 2024 07 11

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                 Mag. Franz Ebner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates