DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2024 07 10

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                 Mag. Franz Ebner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates