DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle – VRUN), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2024 07 11

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                 Mag. Franz Ebner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates