DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Rechtsanwaltsordnung und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 – BRÄG 2024), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 11
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Franz Ebner
Schriftführung Präsident des Bundesrates