DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 10
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Franz Ebner
Schriftführung Präsident des Bundesrates