DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 12 03
Mag. Daniela Gruber-Pruner Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates