DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das IQS-Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2020 12 17

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                      Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates