Wien, 2020 12 18

                                                                                                       198/BNR

 

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

 

 

Der Bundesrat hat in der 917. Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, gegen den

 

 

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 – 2. SVÄG 2020)

 

 

mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 

Im Sinne des Artikels 42 Absatz 3 B-VG wird dieser Einspruch übermittelt.

 

Unter einem wird der Einspruch des Bundesrates auch dem Herrn Bundeskanzler zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

 

 

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

 

 

 

Anlagen