DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderung des gegenständlichen Staatsvertrags durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2020 12 16

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                      Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates