726 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 24a Z 2 wird nach dem Wort „Gebietskörperschaften“ die Wortfolge „und, in Angelegenheiten des Art. 130 Abs. 1a B-VG, Untersuchungsausschüsse des Nationalrates bzw. deren Vorsitzende“ eingefügt.

2. In § 38 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „innerhalb einer Frist von bis zu drei Monaten“ die Wortfolge „ , in Verfahren gemäß Art. 130 Abs. 1a B-VG jedoch innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen,“ eingefügt.