Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 25. März 2021
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Der nichtunionsrechtliche Teil dieses Staatsvertrages ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Mag. Michaela Steinacker Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführung Präsident