DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG, den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 03 30
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christian Buchmann
Schriftführung Präsident des Bundesrates