789 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, BGBl I Nr. 64/2020, zuletzt geändert durch das BGBl I Nr. 38/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 wird der Betrag „120 Millionen Euro“ durch den Betrag „140 Millionen Euro“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 4 wird das Wort „Sportausschuss“ durch das Wort „Kulturausschuss“ ersetzt.

3. In § 11 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 1 Abs. 3 und Abs. 4 in der Fassung BGBl Nr. I XX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“