DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2021 05 06

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Mag. Christian Buchmann

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates