DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Übereinkommen zur Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2021 05 27

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Mag. Christian Buchmann

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates