DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 05 27
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christian Buchmann
Schriftführung Präsident des Bundesrates