DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 05 27
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christian Buchmann
Schriftführung Präsident des Bundesrates