DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, des COVID-19 Begleitgesetzes Vergabe und des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes sowie das Außerkrafttreten einiger Verfassungsbestimmungen keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2021 06 24
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christian Buchmann
Schriftführung Präsident des Bundesrates