DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 06 24
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christian Buchmann
Schriftführung Präsident des Bundesrates