DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrages durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2021 06 24

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Mag. Christian Buchmann

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates