DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2021 07 14

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                   Dr. Peter Raggl

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates