Wien, 2020 05 05
37/BNR
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Der Bundesrat hat in der 906. Sitzung am 04.05.2020 beschlossen, gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz)
mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Im Sinne des Artikels 42 Absatz 3 B-VG wird dieser Einspruch übermittelt.
Unter einem wird der Einspruch des Bundesrates auch dem Herrn Bundeskanzler zur Kenntnis gebracht.
Robert Seeber
Anlagen