Wien, 2020 05 05

                                                                                                       37/BNR

 

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

 

 

Der Bundesrat hat in der 906. Sitzung am 04.05.2020 beschlossen, gegen den

 

 

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz)

 

 

mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 

Im Sinne des Artikels 42 Absatz 3 B-VG wird dieser Einspruch übermittelt.

 

Unter einem wird der Einspruch des Bundesrates auch dem Herrn Bundeskanzler zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

 

 

Robert Seeber

 

 

 

Anlagen