DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 12 02
Mag. Daniela Gruber-Pruner Dr. Peter Raggl
Schriftführung Präsident des Bundesrates