DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2021 12 02

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                   Dr. Peter Raggl

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates