DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2021 12 02

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                   Dr. Peter Raggl

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates