DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Januar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2022 02 03

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                     Mag. Christine Schwarz-Fuchs

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates