DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 03 09
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Günther Novak
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates